Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
2.Gewissheit der Schuldunfähigkeit oder Schuldverminderung
3.Geistig-seelische Störung
a)Grundlegendes zur Beständigkeit und Einordnung
c)Berauschende Mittel
aa)Persönlichkeitsstörung und Alkoholisierung
bb)Verminderung der Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss oder Tabletten
cc)Verminderung der Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss und Minderbegabung
d)Affektkomponente
bb)Borderline-Störung mit Affektlabilität
5.Symptomatischer Zusammenhang – Gelegenheits- oder Konflikttaten
6.Heilungs- und Besserungschancen
8.Bewährungsaussetzung gem. § 67b StGB
9.Untersuchung durch Psycho-Sachverständigen
II.Einweisung in eine Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB
2.Verhältnis § 64 StGB zu § 63 StGB und § 66 StGB
3.Verhältnis § 64 StGB zu § 35 BtMG
6.Gefahr weiterer hangbedingter Taten
7.Symptomatischer Zusammenhang
8.Hinreichende Erfolgsaussichten
b)Therapieabbruch oder Rückfälligkeit im Vorfeld
c)Vollzugstechnische Schwierigkeiten
d)Sprachunkundigkeit des Angeklagten
9.Untersuchung durch Psycho-Sachverständigen
10.Unterbringung trotz Bereitschaft zu ambulanter Therapie
11.Entziehungsanstalt und lebenslange Freiheitsstrafe
12.Vorwegvollzug einer Haftstrafe