Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
Schusswaffengebrauch durch Amtsträger
1.Prozessuale Besonderheiten
a)Amtsermittlungspflicht auch in klaren Notwehrfällen
d)Reichweite der Notwehr bei Verwendung unerlaubter Waffen
e)Schädigung unbeteiligter Dritter
f)Strafrechtlicher Überhang bei Notwehr im Zuge einer Schlägerei
2.Notwehrlage
b)Gegenwärtigkeit eines Angriffs
3.Rechtswidrigkeit des Angriffs
b)Keine Notwehr gegen Notwehrhandlungen
c)Keine Notwehr gegen Selbsthilfehandlungen gem. § 229 BGB
d)Keine Notwehr gegen Festnahme durch Private gem. § 127 Abs. 1 StPO
4.Erforderlichkeit und Gebotensein der Verteidigungshandlung
b)Erforderlichkeit der Abwehrbemühungen
c)Rechtfertigung hypothetisch gedeckter Folgen
5.Rechtfertigungsvorsatz als subjektives Rechtfertigungselement
6.Einschränkung des Notwehrrechts
a)Stich- und Schusswaffengebrauch
c)Unerträgliches Missverhältnis
d)Angriff durch schuldunfähige oder schuldlos handelnde Personen
e)Einander nahe stehende Personen
f)Selbstverschuldeter Angriff
aa)Ausschluss des Notwehrrechts bei Absichtsprovokation
bb)Sonderrisiken nach provoziertem Schusswechsel
III.Putativnotwehr
V.Verteidigungsstrategische Überlegungen zu Notwehrfällen
B.Notstand im Kapitalstrafrecht, §§ 34, 35 StGB
I.Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
II.Anwendungsfälle des entschuldigenden Notstandes, § 35 StGB