Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
d)Versuchstaten – Anlasten unterbliebenen Rücktritts
e)Berücksichtigung von in Tateinheit verwirklichtem Unrecht
6.Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens von Milderungsgründen
7.Strafschärfende Berücksichtigung eines strafbefreienden Rücktritts
8.Höchststrafe trotz Schuldverminderung
9.Strafe nahe der Höchstgrenze
10.Unzulässige Strafarithmetik in Durchschnittsfällen
11.Wertabstufungsverbot mit Blick auf die Lebenserwartung des Opfers
12.Überbewertung intensiver und brutaler Vorgehensweise
13.Moralisierende Erwägungen ohne Bezug zur Tatschuld
14.Schärfende Berücksichtigung nur „anstößigen“ Nachtatverhaltens
15.Täter mit besonderen Berufspflichten
16.Angehörige fremder Kulturkreise
17.Verteidigungsverhalten des Angeklagten
c)Fehlende Geständnisbereitschaft
d)Ausflüchte und fehlende Reue
f)Vortäuschen eigener Selbstmordversuche
g)Schuldverlagerung
aa)Belastung von Mitangeklagten, Zeugen und Außenstehenden
bb)Schuldzuweisungen gegenüber dem Opfer
18.Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte
19.Zur Strafrahmensenkung bei Kindestötung durch Nahrungsentzug
21.Berücksichtigung von Untersuchungshaft
Teil 5 Körperverletzung und Rausch mit Todesfolge
A.Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
II.Grundtatbestand des § 227 StGB
1.Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung i.S.v. § 223 StGB
b)Zur straflosen Körperverletzung durch medizinische Eingriffe
aa)Aufklärung und Einwilligung des Patienten
bb)Mutmaßliche Einwilligung des Patienten als Rechtfertigungsgrund
cc)Ärztliche Eingriffe in Kenntnis fehlender oder unzureichender Einwilligung
(1)Schönheits-OP ohne Anästhesisten
(2)Patiententod durch verbotswidrig wiederverwendetes