Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
href="#ulink_96382657-377b-5e42-891f-a98f3f7a187d">Mordmerkmal der Heimtücke beim Unterlassungstäter
1.Aussetzung mit Todesfolge, § 221 I, III StGB
a)Versetzen in eine hilflose Lage, § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB
b)Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage, § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB
2.Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
a)Nicht erwiesene Beteiligung am Totschlag
b)Anwesenheit bei der Gewalttat ohne zu helfen oder zu retten
D.Beteiligung an Mord und Totschlag
I.Mittäterschaftliche Tatbegehung
1.Objektiver Nachweis der Verstrickung
2.„Übereinkunft“ zur gemeinsamen Tatbegehung
b)„Verständigung“ bezüglich gemeinsamer Tatbegehung
d)Mittäterschaft trotz frühzeitiger Aufgabe der Mitwirkung?
e)Mittäterschaft durch Unterlassen?
II.Beihilfe
1.Kein Kausalitätserfordernis der Beihilfe zur Tötung
3.Aktive Beihilfe
5.Fehlen besonderer persönlicher Merkmale
III.Anstiftung zu einem Tötungsdelikt
IV.Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
E.Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
2.Ernsthaftigkeit des Todeswunsches
3.Handlungsleitendes Bestimmtwerden
II.Abgrenzung zur straflosen Mitwirkung an einem Selbstmord
1.Zur Tragweite des Selbsttötungsentschlusses