Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
rel="nofollow" href="#ulink_dd4d66e9-cb20-5990-86a0-a3cde57594ad">Gewalt gegen das schreiende Kleinkind
ee)Verdurstenlassen eines Kleinkindes aus Selbstsucht
ff)Politisch motivierte Angriffe auf fremdes Leben
gg)Tötung zur Verhinderung kompromittierender „Enthüllungen“
hh)Blutrache und Ehrenmorde
(2)Blutrache am Mörder des getöteten Bruders oder Vaters
(3)Auftragsmord zur Rettung der Ehre
(4)Abgrenzung vom Spontandelikt
jj)Tötung aus Geltungssucht und Imponiergehabe
e)Grenz- und Streitfälle hinsichtlich der objektiven Tatseite
aa)Rache für Diskothekenrausschmiss
bb)Revanche für schwere Beleidigungen
cc)Tötung eines Belastungszeugen oder Anzeigeerstatters aus Vergeltung
4.Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
V.Absicht des Täters als Mordmerkmal
1.Verdeckungsmotiv
b)Vereinbarkeit mit der Schuldform des bedingten Tötungsvorsatzes
c)Verdeckungsmord durch Unterlassen
2.Mordmotiv der Ermöglichung einer Straftat
I.Totschlag als „Normalfall“ vorsätzlicher Tötung
II.Besonders schwere Fälle des Totschlags, § 212 Abs. 2 StGB
III.Minder schwere Fälle des Totschlags, § 213 StGB
1.Verteidigungsdilemma und Zweifelssatz
2.Prüfungsschema für Milderungsgründe
3.Totschlag als Erwiderung auf Provokationen
a)Art und Intensität der Provokation
cc)Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
b)Provokationsabsicht des Opfers
c)Tatauslösung bei Motivbündelung
d)Der motivationspsychologische Zusammenhang