Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_50aca1c3-db17-560e-b110-dbb4034c7601">(1)Altruistisch motivierte Mitnahme geliebter Familienangehöriger
(2)Geisterfahrt in Suizidabsicht
e)Strafrahmenverschiebung in Heimtücke-Mordfällen
aa)Mord am Vergewaltiger der Ehefrau
a)Vorenthaltung von Nahrung und Flüssigkeit
3.Gemeingefährliche Mittel
c)Kraftfahrzeug als Tatwerkzeug
d)Steinwürfe von einer Autobahnbrücke
IV.Mordmerkmal des besonderen Tatmotivs
1.Niedriger Beweggrund
a)Grundlegendes
ee)Absehen von Höchststrafe in Ausnahmefällen
b)Die objektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“
aa)Fehlen eines triftigen Grundes
bb)Krasses Missverhältnis zwischen Tatanlass und Tötung
cc)Fehlende moralische Rechtfertigung der Tat
dd)Tötung eines Angreifers nach Tatprovokation
c)Die subjektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“
aa)Bewusstseinslage des Täters
bb)Beherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter Handlungsimpulse
cc)Grenz- oder Problemfälle auf der Bewusstseinsebene des Täters
(4)Gewalttäter aus „fremden Vorstellungswelten“
d)Fallkonstellationen zum niedrigen Beweggrund
aa)Tötung des Intimpartners in der Trennungsphase
cc)Kindestötung durch die Mutter bei oder nach der Niederkunft