Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern


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href="#ulink_925daa70-41d1-54cd-9947-e5c1e012932b">Freiverantwortlichkeit und Ernstlichkeit des Sterbewillens

       b)Assistierter Suizid

       2.„Beteiligte“ mit Garantenstatus

       a)Bewusstes Hinnehmen der freien Suizidentscheidung durch den Garanten

       b)Aktive Förderung des Suizids durch den Garanten

       c)Rettungspflicht nach Bewusstlosigkeit des Schutzbefohlenen?

       d)Zur Strafbarkeit von Garanten wegen unterlassener Hilfeleistung

       3.Keine Straflosigkeit aktiven täterschaftlichen Handelns

       III.Abgrenzung zur erlaubten Sterbehilfe

       1.Das Recht auf einen würdigen Tod und das Strafrecht

       2.Reichweite des Selbstbestimmungsrechts des Patienten

       a)Einwilligung

       b)Patientenverfügung

       c)Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

       3.Rechtszustand im Bereich der Sterbehilfe

       a)Indirekte Sterbehilfe

       b)Passive Sterbehilfe

       c)Strafbare aktive oder direkte Sterbehilfe

       d)Der neue Rechtfertigungsgrund des „Behandlungsabbruchs“

       F.Materiellrechtliche Sonderprobleme

       I.Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf

       II.Konkurrenzverhältnis Totschlagsversuch und Körperverletzung

       1.Grundsatz der Tateinheit

       2.Zweifelssatz bei mehrstufigem Vorgehen

       3.Wahlfeststellung

       III.Konkurrenzverhältnis bei Tötungsdelikt mit vorausgehender Bedrohung

       IV.Strafklageverbrauch

       G.Strafzumessung bei Mord und Totschlag

       I.Die „Spielraum“-Theorie des BGH

       II.Jugendstrafe bei Kapitalverbrechen

       III.Milderung gem. § 106 Abs. 1 JGG bei Kapitalverbrechen

       IV.Verfahrensverzögerungen im Kapitalstrafrecht

       V.Spezielle Zumessungsfragen

       1.Anwendbarkeit des Zweifelssatzes

       2.„Unterstellte“ Schuldverminderung und Strafrahmenwahl

       3.Unvertretbar harte Bestrafung

       4.Totschlag mit Mordmerkmalen

       5.Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB

       a)Ankreiden der Tatbegehung oder Tatvollendung

       b)Unzulässige Schuldabstufung im Hinblick auf die Vorsatzform

       c)Anlasten


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