Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug. Bernd Volckart
rel="nofollow" href="#ulink_fe76dd3c-c773-51ab-9e72-79450e109de4">b)Therapieunterbringung (ThUG)
IV.Maßregeln der Besserung und Sicherung
1.Zulässigkeit der Vollstreckung
b)Unterbrechung der Vollstreckung
2.Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung
a)Bewährung „außerhalb des Maßregelvollzugs“
c)Überprüfungen (sog. Fortdauertermine)
d)Interne und externe Begutachtungen
h)Vollstreckungsreihenfolge und Unterbringungskontinuität
d)Wegfall von Unterbringungsvoraussetzungen
2.Freiheitsstrafe neben Jugendstrafe
3.Führungsaufsicht nach Vollverbüßung?
4.Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe?
5.Maßregeln neben Jugendstrafe
1.Verteidiger und Vollzugsanstalt/Maßregelkrankenhaus
3.Vollzugsverwaltungsverfahren
4.Effektivität des Rechtsschutzes
1.Die Antragsarten im Überblick
2.Zulässigkeitsvoraussetzungen