Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
4.1Inhalt der Tagesordnung bei ordentlicher und außerordentlicher Hauptversammlung (§ 121 Abs. 3 S. 2 AktG)
4.2Beschlussvorschläge der Verwaltung (§ 124 Abs. 3 AktG)
4.3Bekanntmachung der Tagesordnung als Voraussetzung der Beschlussfassung (§ 124 Abs. 4 AktG)
4.4Erweiterung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§§ 122 Abs. 2, 3 i.V.m. 124 Abs. 1 S. 1 AktG)
4.5Auslage der Vorlagen, Abschrifterteilung und Veröffentlichung auf der Internetseite
5.Mitteilungen im Zusammenhang mit der Einberufung (§§ 125, 128 AktG)
5.1Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG
5.2Weitergabe an die Aktionäre nach § 128 AktG
6.Anträge (Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären
6.1Ankündigung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
6.2„Zugänglichmachen“ der Gegenanträge und Wahlvorschläge
6.3Ausnahmetatbestände des § 126 Abs. 2 AktG
IV.Ablauf der Hauptversammlung
1.Teilnahme an der Hauptversammlung (§§ 118, 176 Abs. 2 AktG)
1.1Gesetzlich befugte Teilnehmer
1.3Vorgezogene Prüfung der Legitimation des Aktionärs
1.4Kontrolle der Bevollmächtigung des Vertreters des Aktionärs
1.5Kontrolle der Identität des Aktionärs oder Vertreters
1.6Online-Teilnahme an der HV und Abstimmung per Briefwahl
2.Leitung und Durchführung der Hauptversammlung
2.1Eröffnung der Hauptversammlung und Bestimmung bzw. Wahl des Versammlungsleiters
2.2Abberufung oder Amtsniederlegung des Versammlungsleiters
2.3Aufgaben und Stellung des Versammlungsleiters, Ordnungsgewalt
2.4Ablauf der Hauptversammlung bis zum Eintritt in die Tagesordnung
2.5Reihenfolge der Verhandlungspunkte und Erledigung der Tagesordnung
2.6Absetzung und Vertagung von Tagesordnungspunkten; Rücknahme oder Änderung von Beschlussanträgen
2.7Behandlung von in der Hauptversammlung gestellten Anträgen
2.8Festlegung des Abstimmungsverfahrens, Durchführung der Abstimmungen, Feststellung und Verkündung der Ergebnisse
2.9Unterbrechung, Schließung und Vertagung der Hauptversammlung
3.Auskunftsrecht des Aktionärs
3.3Ort, Zeitpunkt, Gegenstand und Umfang der Auskunftserteilung
3.4Auskunftsverweigerungsrecht