Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski

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und stattdessen die GmbH gewählt hatten. Die kleine AG sollte die AG für mittelständische Unternehmen im Generationswechsel nutzbar machen, wobei insbesondere die klare „Gewaltenteilung“ von Geschäftsführung und Anteilseignern als vorteilhaft gegenüber der personalistisch ausgerichteten GmbH gesehen wurde. Ferner sollte die kleine AG eine Zwischenphase auf dem Weg zur Publikumsgesellschaft bieten und dadurch die deutschen Unternehmen zum Börsengang animieren. Das ist gelungen, wenn auch nicht alle Börsenblüten aufgegangen sind (2001/2002 – Scheitern des Neuen Markts). Die kleine AG war der Beginn eines Schismas innerhalb des Aktienrechts in geschlossene Aktiengesellschaft und Börsengesellschaft. Die weitaus größere Zahl der AG sind heute kleine AG (nur ca. 800 börsennotierte von ca. 19 500 AG insgesamt).

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      3.2.4 KonTrAG

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       Ziele des KonTraG waren:

Zuletzt war Ziel des KonTraG eine allgemeine Deregulierung des Aktienrechts auch im Hinblick auf wichtige Finanzierungsinstrumente, die auf den internationalen Kapitalmärkten üblich sind. Dadurch kamen auch der Eigenerwerb von Aktien und die Stock-Options-Programme in die Reformdiskussion. Bei den Stock-Options-Programmen sehen wir wieder einen starken Zusammenhang zum Corporate Governance-Thema, denn Aktienoptionsprogramme mit zielgenauer Anreizwirkung sollten durch eine Parallelisierung von Vorstands- und Aktionärsinteressen als Steuerungsinstrument zur Verhaltensbeeinflussung des Managements dienen.

      1. Kapitel Geschichte und Zukunft des AktienrechtsIII. Bisherige Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland › 4. Die Regierungskommission Corporate Governance

4. Die Regierungskommission Corporate Governance

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      4.3.1 Brain Storming

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      4.3.2 Vielzahl punktueller Änderungsvorschläge

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      Die Kommission empfahl keine Gesamtreform des deutschen Aktienrechts, sondern nur eine Revision in zahlreichen Einzelpunkten; insgesamt waren es ca. 150 Vorschläge. Interessanterweise hat die High Level Group der EU-Kommission (sog. Wintergruppe) in der Folgezeit denselben Ansatz gewählt. Es war (und ist) nicht die Zeit der großen Kodifikationen.

      Unter dem Eindruck der Empfehlungen der Kommission folgten nach dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften, dem KonTraG, dem StückAG und dem NaStraG Schlag auf Schlag weitere Novellen. Woran liegt es, dass unser Aktienrecht in so vielen Punkten reformbedürftig war und ist? Gibt es einen Plan, der hinter der Corporate-Governance-Gesetzgebung seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts steht? Diesen Fragen soll im nächsten Abschnitt (5) nachgegangen werden.

      1. Kapitel Geschichte und Zukunft des AktienrechtsIII. Bisherige Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland › 5. Leitlinien


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