Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Abrufbar unter www.corporate-governance-code.de, unter Kodex; weiterhin: Kremer/Bachmann/Lutter/v. Werder DB 2002, 801; Pfitzer/Oser/Orth Deutscher Corporate Kodex, Handbuch, 2005; Lutter FS Forstmoser, S. 287; Theisen Grundsätze einer ordnungsmäßigen Information des Aufsichtsrats, 3. Aufl. 2002, S. 65 ff. zum Kodex; Corporate Governance Report 2002 bis 2008, Vorträge und Diskussionen der jährlichen Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex, Stuttgart 2002 ff. (Hrsg. Cromme, damaliger Kommissionsvorsitzender); Zukunftsausblick: Arbeitskreis der Schmalenbachgesellschaft für Betriebswirtschaft (AKEIÜ) DB 2016, 395 ff.
§ 3 Abs. 2 AktG, die Kleine AG ist also nicht erfasst; Claussen/Bröcker DB 2002, 1199.
Dazu auch Kremer/Bachmann/Lutter/v. Werder/v. Werder Rn. 9 ff.
Näheres zum Kodex im Allgemeinen vgl. Kremer/Bachmann/Lutter/v. Werder Deutscher Corporate Governance Kodex.
Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) v. 19.7.2002 (BGBl I, 2681).
Vgl. zur Rechtsform der europäischen AG ausf. Jannott/Frodermann Hdb. der Europäischen AG.
Vgl. zu den Vorteilen Jannott/Frodermann besonders die Einl.
Zur Mitbestimmung näheres bei Jannott/Frodermann/Taschner/Bodenschatz 1. Kap. Rn. 33 ff.
Rieble BB 2006, 2018, 2021.
Müller-Bonani Finanzplatz 3/2007, S. 22.
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts › IV. Ausblick – Was bringen die nächsten 25 Jahre?
IV. Ausblick – Was bringen die nächsten 25 Jahre?
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Unser Aktiengesetz hat einen guten Stand erreicht, es kann sich international sehen lassen, unsere Corporate Governance hat sich gerade auch mit Blick auf die Finanzkrise als stabil und robust erwiesen. Eine große Aktienrechtsreform steht nicht auf der Agenda, zum Beschlussmängelrecht wird sie immer wieder gefordert und soll auch nicht ausgeschlossen werden. Da die zugrundeliegende ökonomische Problematik sich aber seit dem ARUG weitgehend erledigt hat,[1] wäre dies eine eher rechts-kosmetische Maßnahme. Wenn wir heute Veränderungslinien suchen, dann könnte man folgende ansprechen.
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts › IV. Ausblick – Was bringen die nächsten 25 Jahre? › 1. Gesellschaftspolitisch motivierte Regelungen im Gesellschaftsrecht
1. Gesellschaftspolitisch motivierte Regelungen im Gesellschaftsrecht
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Wir haben mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst[2] zwei gesellschaftspolitisch motivierte Aktienrechtsänderungen gesehen. Manche machen sich bereits Sorgen über zu viele nicht originär gesellschaftsrechtlich begründete Eingriffe des Gesetzgebers. In eine ähnliche Richtung gehen die laufenden Diskussionen um Compliance, Corporate Social Responsibility, die Erweiterung der Rechnungslegung auf „nicht finanzielle Ziele“,[3] Diversität, die Beachtung der Umwelt und der Menschenrechte auch in ausländischen Konzerntöchtern und der Lieferkette weltweit und allgemein zur Nachhaltigkeit, auch hinsichtlich Stimmrechtsausübung der Asset Manager, als auch hinsichtlich der Investitionen der Unternehmen.[4] Dahinter steht die klare Abkehr vom Shareholder Value Denken der 90er Jahre und die Hinwendung zum Stakeholder Value Ansatz auf OECD-, Unions- und nationaler Ebene. Solche Eingriffe sind in einer Demokratie freilich legitimer Ausdruck des Primats der Politik, der besonders nach der Krise stärker betont wird.
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts › IV. Ausblick – Was bringen die nächsten 25 Jahre? › 2. Internationalisierung der Aktionärsstruktur
2. Internationalisierung der Aktionärsstruktur
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Eine zweite Linie rührt weiterhin von der Internationalisierung her, die Aktionärsstruktur hat sich weiter stark verändert. Wir haben kaum noch Privataktionäre, sondern überwiegend institutionelle Aktionäre und mehr als 50 % davon kommen aus dem Ausland. In der heutigen Hauptversammlung dominiert nicht mehr der Privataktionär mit Weste und Nadelstreifen, der einen Rollgriff in die Zigarrenkiste tut und am Büffet gewichtig über Strategie und Dividenden diskutiert. Die Zeiten haben sich geändert. Stimmgewicht und Macht haben nicht die lediglich zahlenmäßig vielen Kleinaktionäre, die den Versammlungssaal füllen, sondern Agenten, Vertreter von internationalen Fondsgesellschaften, Versicherungen und Banken als Nominee-Aktionäre. Sie alle vertreten die Interessen irgendwo hinter ihnen, am Ende einer Investment-Kette stehender wirtschaftlicher Eigentümer. Agenten kontrollieren Agenten, die von Agenten kontrolliert werden, könnte man sagen.[5] Es verwundert daher nicht, dass sich die OECD[6] mit der Überarbeitung ihrer Corporate Governance Principles in 2015 und die EU-Kommission mit ihrer Änderung der Aktionärsrechterichtlinie den Finanzintermediären, vor allem aber den Asset-Managern, Proxy Advisors und institutionellen Anlegern zuwenden,[7] um Interessenkonflikte zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass diese Akteure im typisiert-betrachteten langfristigen Interesse der wirtschaftlichen Eigentümer handeln. Hieraus ergeben sich Fragen zu Sinn und Form der klassischen deutschen Präsenzhauptversammlung (From Event to Process).[8] Das ist aber Zukunftsmusik, momentan erwächst daraus noch kein rechtspolitischer Handlungsdruck. Da alte Industrien und Dienstleistungsbranchen, die Ineffizienzen aufweisen, neuerdings von disruptiven, also abschaffenden digitalen Technologien angegriffen werden (FinTechs), kann man im Übrigen gespannt sein, ob es solche Vorgänge auch auf den Kapitalmärkten geben wird.
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts › IV. Ausblick – Was bringen die nächsten 25 Jahre? › 3. Börsenstandort Deutschland
3. Börsenstandort Deutschland
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Eine dritte