Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer

Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer


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Assistenten“ aus April 2019 (www.bundesgesundheitsministerium.de).

       [337]

      Ulsenheimer Das Krankenhaus 1997, 22 ff.; ebenso Heinze/Jung MedR 1985, 65 ff.; Opderbecke Arzt und Krankenhaus 1992, 205 f.; s. auch OLG Düsseldorf AHRS 930, S. 16.

       [338]

      Boll Strafrechtliche Probleme bei Kompetenzüberschreitungen nichtärztlicher medizinischer Hilfspersonen in Notsituationen, 2000.

      Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht VorbemerkungTeil 1 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) › V. Aufklärungsmängel und ihre strafrechtliche Bedeutung

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      Auch in der strafrechtlichen Praxis ist der Vorwurf, es sei ein Aufklärungsfehler unterlaufen, sehr verbreitet, aber nur unter Einschränkungen eine valide Basis für strafrechtliche Vorwürfe (dazu 1.). Die strafrechtliche Bedeutung der Aufklärungspflichten folgt insbesondere aus der Tatbestandsmäßigkeit auch des Heileingriffs nach den §§ 223 und 229 StGB – sie macht regelmäßig eine Rechtfertigung der ärztlichen Heilbehandlung durch eine nicht aufklärungsbedingt fehlerhafte Einwilligung erforderlich (näher 2. und V.). All dies beruht auf einer auch verfassungsrechtlich begründeten Aufwertung der Patientenautonomie (siehe 3.).

1. Empirischer Hintergrund – gebotene Einschränkungen

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1.
2.
3.