Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung. Patrick Lerm

Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung - Patrick Lerm


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      Kapitel 3 Straftaten

       1. Sachbeschädigung

       1.1 Einfache Sachbeschädigung

       1.2 Sachbeschädigung („Graffiti“)

       1.3 Gemeinschädliche Sachbeschädigung

       2. Hausfriedensbruch

      3. (Einfacher) Diebstahl

      4. Körperverletzung

       4.1 Einfache Körperverletzung

       4.2 Gefährliche Körperverletzung

      5. Widerstandsdelikte

       5.1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

       5.2 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

      6. Urkundendelikte

       6.1 Urkundenfälschung

       6.2 Ausweismissbrauch

      7. Raub

      Kapitel 4 Definitionsalmanach

       Einführung

      Diese Definitionssammlung hat das primäre Ziel, den Polizeimeisteranwärter1 des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) in die Lage zu versetzen, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende der Grundausbildung mit Erfolg zu bestehen. Ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Prüfung ist die Kenntnis der Definitionen, denn bevor die eigentliche Subsumtion stattfindet, muss der jeweilige Begriff erst definiert (d. h. abgegrenzt) werden. Je schneller diese Definitionen in der Prüfungssituation abgerufen werden können, desto mehr Zeit bleibt für die eigentliche Subsumtion (schriftliche Prüfung) und desto souveräner wirkt das Auftreten in der mündlichen Prüfung.

      Die Definitionen wurden bewusst nicht alphabetisch geordnet, sondern den einzelnen präventiven und repressiven Befugnissen sowie den Straftaten zugeordnet. Durch diese Struktur soll der Lernprozess wesentlich erleichtert werden. Bei der jeweiligen Befugnis bzw. Straftat findet sich zudem ein Gesetzesauszug der jeweiligen Norm und ein Beispiel zur Verdeutlichung der Anwendung der Norm.

      Diese Definitionssammlung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurde (lediglich) ein erster Versuch unternommen, die wesentlichen Befugnisse und Straftaten abzudecken, welche in der Grundausbildung behandelt werden. Insoweit ist die Broschüre auch als Ergänzung zum ebenfalls im RICHARD BOORBERG VERLAG erschienenen Buch Einsatzrecht kompakt – Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht gedacht, bei dem die Fallbearbeitung im Vordergrund steht.

      Anschließend an jede Befugnis oder Straftat befindet sich ein Raum für persönliche Notizen. Diese Notizseite dient für eigene Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, wie beispielsweise Formvorschriften.

      Das gesamte Format wurde bewusst kompakt gehalten, damit die Sammlung auch in jede Hosen- oder Jackentasche hineinpasst – ideal zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Zwischenprüfung!

       Vorwort zur 2. Auflage

      Die zweite Auflage der Definitionssammlung wurde um Grafiken und Hinweise zur Subsumtion ergänzt. Ebenso wurden methodische und didaktische Veränderungen bei einigen Paragraphen vorgenommen, um das Lernen und Verstehen der einzelnen Befugnisse und Straftaten zu erleichtern. Am grundlegenden Ziel und dem kompakten Format dieser Definitionssammlung hat sich nichts geändert.

      Wir hoffen, dass dieses Werk vielen Auszubildenden den Zugang zur Materie des Einsatzrechts erleichtert, und freuen uns auf Hinweise, Anregungen und Kritik, die zu einer Verbesserung beitragen.

      Bamberg, Januar 2020

Patrick LermDominik Lambiase

       Vorwort zur 3. Auflage

Als Neuerung finden Sie bei einigen Befugnissen und Straftaten einen QR-Code. Dieser verweist auf ein zur Frage passendes Lernvideo, welches auf dem YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! veröffentlicht ist. Dieser Kanal wird von PHK Lerm betrieben.QR-Code YouTube-Kanal: IMG Durch Verwenden des QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich die Autoren verantwortlich sind.Die dort befindlichen Lernvideos dienen der Unterstützung des Lernprozesses und sollen die Lücke zwischen analogem und digitalem Lernen schließen. Die Videos haben ausdrücklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen diesen.Wir hoffen, dass dieses Werk vielen Auszubildenden den Zugang zur Materie des Einsatzrechts erleichtert, und freuen uns auf Hinweise, Anregungen und Kritik, die zu einer Verbesserung beitragen. Leider lassen sich kleinere Fehler (auch nach mehrmaligem Durchschauen) nicht ganz vermeiden. Richten Sie deshalb Ihre Verbesserungsvorschläge an [email protected] in der Reihe Einsatzrecht kompakt im RICHARD BOORBERG VERLAG erschienen ist der Wissenstrainer für die Grundausbildung, welcher inhaltlich die Lücke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung schließt.Bamberg, Mai 2021Patrick LermDominik Lambiase

       Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen 2

       1. Entscheidung

      1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

      1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

       2. Zuständigkeit

      2.1 Sachliche Zuständigkeit

      2.2 Örtliche Zuständigkeit

       3. Eingriff

      3.1 Befugnisnorm

      3.2 Adressat

      3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

      - Verhältnismäßigkeit

      ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

      3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften

      3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme

       4. Zwang

      4.1 Benennung der Art des Zwanges

      4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung

      4.3 Adressat des Zwanges

      4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen

      4.5 Besondere Vorschriften

      - Androhung

      - Besondere Anforderungen

      - Verhältnismäßigkeit

      ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

      4.7


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