Unternehmenssanierung, eBook. Guido Koch
Die Phase nach Veräußerung des Geschäftsbetriebs362 – 364
3. Der optimale Zeitpunkt der übertragenden Sanierung365 – 423
3.1 Veräußerung vor Stellung eines Insolvenzantrags368 – 381
3.2 Veräußerung im Rahmen des Eröffnungsverfahrens382 – 394
3.2.1 Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Veräußerung383 – 388
3.2.2 Risiken für den Erwerber und den vorläufigen Insolvenzverwalter389 – 394
3.3 Veräußerung im eröffneten Verfahren395 – 423
3.3.1 Veräußerung vor dem Berichtstermin396 – 402
3.3.2 Veräußerung nach dem Berichtstermin403, 404
3.3.3 Haftungsprivilegien des Käufers bei Veräußerung im eröffneten Verfahren405 – 421
3.3.4 Sonderfrage: Übertragung im Regelverfahren oder im Rahmen eines Insolvenzplans?422, 423
4. Abschließende Betrachtung424, 425
11. Kapitel Alternativen zur Sanierung nach deutschem Recht
A. Sanierung in Frankreich1 – 142
I. Kurzdarstellung der handelsgerichtlichen Verfahren in Frankreich für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen1 – 142
1. Welches Gericht/Welcher Richter ist für Handelsunternehmen in Frankreich zuständig?26 – 39
1.1 Das Handelsgericht und seine Geschäftsstelle27 – 32
1.2 Der „Insolvenzrichter“ (juge commissaire)33, 34
1.3 Spezialisierte Handelsgerichte35, 36
1.4 Die Besonderheit des Handelsgerichts im Allgemeinen, insbesondere in Paris37 – 39
2. Wie wird das wesentliche Kriterium der „Zahlungsunfähigkeit“ als rechtliches Kriterium und Grundlage für die Verwendung der verschiedenen Instrumente, auf die der Geschäftsführer zurückgreifen kann, definiert?40 – 53
2.1 Rechtliche Definition des Begriffs „Zahlungsunfähigkeit“42 – 44
2.2 Wer meldet die Zahlungsunfähigkeit an?45 – 48
2.3 Wirkungen des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit49 – 53
3. Wer sind die „Praktizierenden der Insolvenz“ in Frankreich?54 – 58