Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen. Kurt Schellhammer

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer


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       6. Kapitel Der Erwerb des Eigentums vom Nichtverfügungsberechtigten1158, 1159

       1. Nach dem BGB1158

       2. Nach dem HGB1159

       22. Teil Die gesetzlichen Eigentumsvermutungen für den Besitzer einer beweglichen Sache

       1. Kapitel Die Eigentumsvermutung als besondere Beweislastregel1160 – 1164

       1. Die allgemeine Beweislastregel für subjektive Rechte1160, 1161

       2. Die Umkehr der Beweislast durch die gesetzliche Vermutung1162, 1163

       3. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung1164

       2. Kapitel Das gesetzliche System der Eigentumsvermutungen für den Besitzer einer beweglichen Sache1165 – 1173

       1. Drei gesetzliche Eigentumsvermutungen1165, 1166

       2. Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen im System des BGB1167, 1168

       2.1 Der unmittelbare Eigenbesitz als Normalfall1167

       2.2 Der vermutete Eigentumserwerb durch Erwerb des unmittelbaren Besitzes1168

       3. Der rechtliche Zusammenhang der drei Eigentumsvermutungen1169 – 1171

       4. Die Reichweite der Eigentumsvermutungen1172, 1173

       3. Kapitel Die Eigentumsvermutung für den unmittelbaren Besitzer1174 – 1182

       1. Die Rechtsfolge der Eigentumsvermutung1174 – 1177

       1.1 Der Eigentumserwerb durch Besitzerwerb1174

       1.2 Die Vermutung für Eigenbesitzerwerb1175

       1.3 Die Vermutung für unbedingten Eigentumserwerb1176

       1.4 Die Vermutung für Erwerb von Miteigentum

       1.5 Keine Vermutung für gegenwärtiges Eigentum1177

       2. Der Tatbestand der Eigentumsvermutung1178, 1179

       3. Die Widerlegung der Eigentumsvermutung1180

       4. Der Einwand des Abhandenkommens1181

       5. Der Einwand des Eigentumsverlusts1182

       4. Kapitel Die Eigentumsvermutung für den früheren unmittelbaren Besitzer1183

       5. Kapitel Die Eigentumsvermutung für den mittelbaren Besitzer1184

       6. Kapitel Die praktische Handhabung des § 10061185 – 1193

       1. Geliehen oder geschenkt? (nach BGH WM 70, 1272)1185

       2.


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