Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Zehnter Band: enthaltend Kapitel 19 und 20.. Томас Бабингтон Маколей

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Zehnter Band: enthaltend Kapitel 19 und 20. - Томас Бабингтон Маколей


Скачать книгу
Grundeigenthum war der Hauptgegenstand der Besteuerung und wurde nominell mit vier Schilling vom Pfunde des Ertrags belegt. Aber die Besteuerung erfolgte in der Weise, daß sie nicht nur im Verhältniß zu dem Steigen des Bodenwerthes oder zu dem Sinken des Werthes der edlen Metalle nicht stieg, sondern sogar fortwährend sank, bis endlich die Abgabe thatsächlich weniger als anderthalb Pence vom Pfunde betrug. Zu den Zeiten Karl’s I. würde eine wirkliche Steuer von vier Schilling auf das Pfund wahrscheinlich nahe an anderthalb Millionen ergeben haben; aber eine Subsidie betrug wenig über funfzigtausend Pfund.81

      Die Finanzmänner des Langen Parlaments machten ein wirksameres System der Güterbesteuerung ausfindig. Die zu erhebende Summe wurde festgestellt. Dann wurde sie auf die Grafschaften nach Verhältniß ihres angenommenen Wohlstandes vertheilt und in jeder Grafschaft nach einem Tarife erhoben. Die durch diese Besteuerungen zur Zeit der Republik erlangte Revenue variirte zwischen fünfunddreißigtausend und hundertzwanzigtausend Pfund monatlich.

      Nach der Restauration schien die Legislatur eine Zeit lang geneigt, im Finanzwesen wie in anderen Dingen zu der alten Methode zurückzukehren. Karl II. wurden ein- oder zweimal Subsidien bewilligt. Allein es zeigte sich bald, daß das alte System bei weitem nicht so zweckmäßig war als das neue. Die Cavaliere ließen sich herab, in der Besteuerungskunst von den Rundköpfen eine Lehre anzunehmen, und in der Zeit zwischen der Restauration und der Revolution wurden die außerordentlichen Bedürfnisse gelegentlich durch Auflagen bestritten, ähnlich denen der Republik. Nach der Restauration machte der Krieg mit Frankreich es nothwendig, alljährlich zu dieser reichen Einnahmequelle zu greifen. In den Jahren 1689, 1690 und 1691 waren große Summen vom Grundbesitz erhoben worden. Endlich im Jahre 1692 wurde beschlossen, das Grundeigenthum höher als je zu besteuern. Die Gemeinen resolvirten, daß eine neue und genauere Abschätzung der Güter im ganzen Reiche vorgenommen und daß von dem dadurch ermittelten Rentenbetrage eine Pfundsteuer an die Regierung entrichtet werden solle.

      Dies war der Ursprung der bestehenden Grundsteuer. Die im Jahre 1692 vorgenommene Abschätzung ist bis auf unsre Zeit unverändert geblieben. Nach dieser Schätzung ergab eine Besteuerung des Pfundes Rente mit einem Schilling in runder Summe eine halbe Million. Hundertsechs Jahre lang wurde alljährlich dem Parlamente eine Grundsteuerbill vorgelegt und angenommen, wenn auch nicht immer ohne Murren seitens der Landgentlemen. In Kriegszeiten betrug die Steuer vier Schilling vom Pfunde. In Friedenszeiten, vor der Regierung Georg’s III., wurden gewöhnlich nur zwei oder drei Schilling bewilligt, und während eines kurzen Abschnitts der umsichtigen und milden Verwaltung Walpole’s verlangte die Regierung nur einen Schilling. Nach dem unheilvollen Jahre aber, in welchem England das Schwert gegen die amerikanischen Kolonien zog, betrug die Steuer nie weniger als vier Schilling. Endlich im Jahre 1798 enthob sich das Parlament der Mühe, jedes Frühjahr eine neue Acte zu erlassen. Die Grundsteuer wurde mit vier Schilling vom Pfunde permanent gemacht und wer derselben unterworfen war, konnte sie ablösen. Ein großer Theil ist abgelöst worden, und gegenwärtig wird wenig mehr als ein Fünfzigstel von dem in Friedenszeiten benöthigten ordentlichen Einkommen durch diese Steuer aufgebracht, welche einst als die ergiebigste aller Hülfsquellen des Staats betrachtet wurde.82

      Die Grundsteuer wurde für das Jahr 1693 auf vier Schilling vom Pfunde festgesetzt und brachte somit ungefähr zwei Millionen in den Staatsschatz. So klein diese Summe einer Generation erscheinen muß, die in zwölf Monaten hundertzwanzig Millionen gebraucht hat, so war eine solche doch noch niemals im Jahre durch directe Besteuerung erhoben worden. Sie kam Engländern wie Ausländern ungeheuer vor. Ludwig, der es fast unmöglich fand, durch rücksichtslose Erpressungen dem verarmten französischen Landvolke die Mittel zur Erhaltung der größten Armee und des prächtigsten Hofes, welche seit dem Untergange des römischen Reichs in Europa existirt hatten, auszupressen, soll in einen Ausruf zornigen Erstaunens ausgebrochen sein, als er erfuhr, daß die Gemeinen England’s aus Furcht und Haß gegen seine Macht einstimmig beschlossen hatten, sich in einem Jahre des Mangels und der Handelsstockung eine Abgabenlast aufzubürden, wie sie weder sie noch ihre Vorfahren jemals getragen hatten. „Mein kleiner Vetter von Oranien scheint fest im Sattel zu sitzen,” sagte er. Nachher setzte er hinzu: „Thut nichts, das letzte Goldstück wird gewinnen.” Dies war jedoch eine Betrachtung, aus der er nicht viel Trost geschöpft haben würde, wenn er über die Hülfsquellen England’s gut unterrichtet gewesen wäre. Kensington war allerdings im Vergleich zu seinem prächtigen Versailles eine bloße Hütte. Die ihn täglich umgebende Pracht der Juwelen, Federn und Spitzen, Pferde und vergoldeten Kutschen überstrahlte bei weitem den Glanz, den unsere Fürsten selbst bei feierlichen Gelegenheiten zu entfalten pflegten. Aber die Lage der Mehrheit des englischen Volks war ohne allen Zweifel so, daß die Mehrheit des französischen Volks sie wohl beneidet haben würde. In der That, was bei uns harter Nothstand genannt wurde, würde dort beispiellose Blüthe genannt worden sein.

      Die Grundsteuer wurde nicht ohne einen Streit zwischen den beiden Häusern ausgeschrieben. Die Gemeinen ernannten Commissare zur Feststellung der Steuerbeträge. Es waren die vornehmsten Gentlemen jeder Grafschaft und sie waren in der Bill genannt. Die Lords hielten dieses Arrangement für unverträglich mit der Würde der Pairie, und sie schalteten daher eine Klausel ein, welche bestimmte, daß ihre Güter durch zwanzig Mitglieder ihres eigenen Standes abgeschätzt werden sollten. Das Unterhaus verwarf dieses Amendement mit Entrüstung und verlangte eine augenblickliche Conferenz. Nach einigem Zögern, das die Mißstimmung der Gemeinen vermehrte, fand die Conferenz statt. Die Bill wurde den Peers mit dem sehr kurzen und trotzigen Bedeuten zurückgegeben, daß sie sich nicht anmaßen sollten, Finanzgesetze abzuändern. Eine starke Partei unter den Lords war obstinat. Mulgrave sprach ein Langes und Breites über die Prätensionen der Plebejer. Er sagte seinen Collegen, daß, wenn sie nachgäben, sie sich der Autorität entäußern würden, welche die Barone England’s stets seit Gründung der Monarchie besessen hätten, und daß ihnen von ihrer alten Größe nichts übrig bleiben würde als ihre Adelskronen und ihr Hermelin. Burnet sagt, diese Rede sei die schönste gewesen, die er je im Parlamente gehört habe, und Burnet war unzweifelhaft ein competenter Richter in Sachen der Beredtsamkeit und weder für Mulgrave eingenommen, noch den Privilegien der Aristokratie hold. Aber obwohl der Redner seine Zuhörer entzückte, gelang es ihm doch nicht, sie zu überzeugen. Die meisten von ihnen scheuten einen Kampf, in welchem die Gemeinen wie ein Mann und auch der König ihnen gegenübergestanden haben würden, der nöthigenfalls gewiß lieber funfzig Peers creirt als die Grundsteuerbill hätte fallen lassen. Zwei nachdrückliche Proteste jedoch, der erste von siebenundzwanzig, der andre von einundzwanzig Andersdenkenden unterzeichnet, bewiesen, wie hartnäckig viele Edelleute bereit waren, bis aufs Aeußerste für das Ansehen ihres Standes zu kämpfen. Es wurde eine zweite Conferenz gehalten und Rochester kündigte an, daß die Lords im Interesse des Gemeinwohls von dem, was sie gleichwohl als ihr klares Recht behaupten müßten, absehen und nicht auf ihrem Amendement bestehen wollten.83 Die Bill wurde angenommen und ihr folgten andere Bills zur Auflegung von Zusatzzöllen auf Einfuhrartikel und zur Besteuerung der Dividenden von Actiengesellschaften.

      Die veranschlagten Revenuen deckten indessen immer noch nicht die veranschlagten Ausgaben. Das Jahr 1692 hatte dem Jahre 1693 ein starkes Deficit hinterlassen und es war wahrscheinlich, daß die Anforderungen des Jahres 1693 die des Jahres 1692 um etwa fünfhunderttausend Pfund übersteigen würden. Ueber zwei Millionen waren für die Armee und das Geschützwesen, nahe an zwei Millionen für die Flotte bewilligt worden.84 Noch vor acht Jahren hatten vierzehnhunderttausend Pfund zur Bestreitung des gesammten jährlichen Regierungsaufwandes genügt. Jetzt wurde mehr als das Vierfache dieser Summe erfordert. Die Steuern, die directen sowohl wie die indirecten, waren auf eine noch nie dagewesene Höhe gesteigert und doch blieb das Staatseinkommen um etwa eine Million hinter den Ausgaben zurück. Man mußte auf eine neue Hülfsquelle sinnen. Es wurde eine gefunden, eine Hülfsquelle, deren Folgen bis auf den heutigen Tag in allen Theilen des Erdballs empfunden werden.

      Das Auskunftsmittel, zu welchem die Regierung ihre Zuflucht nahm, hatte eigentlich nichts Seltsames oder Mysteriöses. Es war ein Mittel, das die Financiers des Continents seit zwei Jahrhunderten kannten und auf das jeder englische Staatsmann fast nothwendig kommen mußte, wenn er die Leere in der Schatzkammer mit dem Ueberflusse auf dem Geldmarkte verglich.

Скачать книгу


<p>81</p>

Siehe Coke’s Institutes, Theil II, Kap. 1. Im Jahre 1566 betrug eine Subsidie 120,000 l., im Jahre 1598 78,000 l.; als Coke seine Institutes schrieb, gegen das Ende der Regierung Jakob’s I. 70,000 l. Clarendon sagt uns, daß 1640 zwölf Subsidien auf ungefähr 600,000 l. geschätzt wurden.

<p>82</p>

Siehe die alten Grundsteueracten und die Debatten über die Grundsteuerablösungsbill von 1798.

<p>83</p>

Lord’s Journals, Jan. 16, 17, 18, 19. 20.; Commons’ Journals, Jan. 17, 18, 20. 1692; Tindal, aus den Colt’schen Briefen; Burnet II. 104, 105. Burnet hat sich eines unrichtigen Ausdrucks bedient, den Tindal, Ralph und Andere abgeschrieben haben. Er sagt, die Frage sei gewesen, ob die Lords sich selbst besteuern sollten. Die Lords machten in keiner Weise das Recht geltend, den Betrag, der ihnen durch die Bill, wie sie ihnen zugesandt wurde, aufgelegten Besteuerung abzuändern. Sie verlangten bloß, daß ihre Güter nicht durch die gewöhnlichen Commissare, sondern durch Specialcommissare höheren Ranges abgeschätzt werden sollten.

<p>84</p>

Commons’ Journals, Dec. 2. (12.) 1692.