Aus meinem Leben. Zweiter Teil. Bebel August

Aus meinem Leben.  Zweiter Teil - Bebel August


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Preußens, nicht bei den Fahnen Benedeks, sondern bei den Fahnen Bismarcks und Garibaldis sei.“

      Kann man widerspruchsvoller handeln?

      Diese Auslassungen sind als Programmsätze Schweitzers sehr bemerkenswert, und sie fanden wohl an hoher Stelle in Berlin ihr Echo. Was aber das Antreiben der preußischen Regierung zu Konzessionen an uns (also an den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein) betraf, so war, ganz abgesehen von dem Utopismus, auf Bismarcksche Konzessionen zu hoffen – woran Schweitzer auch selbstverständlich nicht glaubte – das ganze Gerede eine Aufschneiderei, denn Schweitzer selbst hatte zuletzt noch am 3. Juni, vierzehn Tage vor seiner Leipziger Rede, im „Sozialdemokrat“ geschrieben: daß die Wirren im Verein bis auf weiteres denselben unfähig machten, in sozialpolitischen Dingen irgend etwas zu leisten.

      Diesem Gedanken hatte er auch schon wiederholt vor dem 3. Juni im „Sozialdemokrat“ Ausdruck gegeben, wie denn in der Tat die Wirren im Verein, an denen Schweitzer sein vollgerüttelt Maß der Schuld trug, bis in das Jahr 1867 hinein denselben in Zerrüttung hielten.

      In seltsamem Widerspruch zu diesen wiederholten Erklärungen Schweitzers steht es, wenn noch in unseren Tagen die Behauptung aufgestellt wurde, der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein habe zu jener Zeit einen merkbaren Einfluß auf die Neugestaltung der Dinge ausgeübt, zum Beispiel bei Erlangung des allgemeinen Wahlrechts. Bei dem Widerstand, den das Bismarcksche Reformprojekt in den weitesten Kreisen fand, mußte Bismarck allerdings jede Unterstützung, war sie auch noch so unbedeutend, für sein Projekt willkommen sein. Daß er das allgemeine Wahlrecht gewährte, geschah, weil er es gewähren mußte. Das war so selbstverständlich, daß es dazu keiner Einflüsterungen und Anfeuerungen bedurfte. Hatte er doch bereits Sommer 1863, also zu einer Zeit, in der der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein eben erst gegründet worden war, gegenüber dem österreichischen Reformentwurf, der das deutsche Parlament aus Delegationen der einzelstaatlichen Landtage zusammensetzen wollte, ein Parlament gefordert, das auf Grund des in der Paulskirche 1849 beschlossenen allgemeinen Wahlrechtes gewählt werden sollte. Bismarck hat die Gründe, weshalb er zu demselben griff und greifen mußte, nicht bloß später im norddeutschen Reichstag auseinandergesetzt; er schrieb auch in einer Zirkulardepesche am 24. März 1866, also drei Monate vor dem Krieg:

      „Direkte Wahlen und allgemeines Stimmrecht halte ich für größere Bürgschaften einer konservativen Haltung als irgend ein künstliches, auf Erzielung gemachter Majoritäten berechnetes Wahlgesetz. Nach unseren Erfahrungen sind die Massen ehrlicher bei der Erhaltung staatlicher Ordnung interessiert als die Führer derjenigen Massen, die man durch die Einführung irgendeines Zensus in der aktiven Wahlberechtigung privilegieren möchte.“

      Und an den Grafen Bernsdorf in London schrieb Bismarck unter dem 19.

      April 1866:

      „Ich darf es wohl als eine auf langer Erfahrung begründete Ueberzeugung aussprechen, daß das künstliche System indirekter und Klassenwahlen ein viel gefährlicheres ist, indem es die Berührung der höchsten Gewalt mit den gesunden Elementen, die den Kern und die Masse des Volkes bilden, verhindert…. Die Träger der Revolution sind die Wahlmännerkollegien, die der Umsturzpartei ein über das Land verbreitetes und leicht zu handhabendes Netz gewähren, wie dies 1789 die Pariser Elekteurs gezeigt haben. Ich stehe nicht an, indirekte Wahlen für eines der wesentlichsten Hilfsmittel der Revolution zu erklären, und ich glaube, in diesen Dingen praktisch einige Erfahrungen gesammelt zu haben.“

      Zu diesen Gründen, die deutlich das Unbehagen verraten, das die bisherigen Resultate der Wahlen nach dem Dreiklassenwahlsystem in Preußen bei ihm erzeugten, kommen noch als besonders entscheidende, daß in dem Staatenkonglomerat, das der später neugebackene Norddeutsche Bund bildete, es keine gemeinsame Grundlage gab, auf der ein anderes Wahlrecht als das allgemeine möglich war. Ferner gebot die Rücksicht auf die Traditionen des ersten deutschen Parlaments in Frankfurt 1848/49, daß er das allgemeine Wahlrecht einführte, das allein die starken Antipathien, die gegen die Gründung des Norddeutschen Bundes selbst in weiten Kreisen der norddeutschen Bevölkerung vorhanden waren, einigermaßen überwinden konnte. Es muß weiter hinzugefügt und wiederholt daran erinnert werden, daß in jenen Jahren der Gedanke, das allgemeine Wahlrecht einzuführen, selbst in konservativen Kreisen im Hinblick auf die Resultate des Dreiklassenwahlsystems sympathisch aufgenommen wurde und der Geheime Regierungsrat Wagener schon im Spätsommer 1862, also ehe noch Lassalle öffentlich diese Forderung erhoben hatte, die Einführung des allgemeinen Wahlrechts befürwortete. Auch hatten schon zu Anfang 1862 die radikalen Leipziger Arbeiter diese Forderung gestellt, und seit 1865 war es eine Programmforderung der gesamten deutschen Arbeiterklasse ohne Unterschied der Partei. Im Winter 1865/66 wurde diese Forderung in unzähligen Volksversammlungen propagiert, noch ehe jemand an den Bismarckschen Reformentwurf denken konnte, weil er für die Oeffentlichkeit noch nicht existierte. Es war also nach Lage der Dinge unmöglich, daß der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein als solcher merkbaren Einfluß auf die Gewährung des allgemeinen Stimmrechts ausgeübt hat.

      Bismarck hatte am 9. Mai den Landtag nach Hause geschickt, weil er fürchtete, daß er ihm, wie bei Gelegenheit der Schleswig-Holsteinschen Frage, die Mittel zum Kriegführen verweigern werde. Bismarck brauchte aber Geld, und so gab er auf dem Verordnungswege, also ohne alles gesetzliche Recht, 40 Millionen Taler Kassenscheine aus und ordnete die Errichtung von Darlehenskassen an. Die gesamte liberale und demokratische Presse spie mit Recht Feuer und Flamme über diese gesetzwidrige Handlung, aber Schweitzer brachte es fertig, unter sehr deplacierten Angriffen auf die Fortschrittspartei die Handlung Bismarcks zu verteidigen. Als dann Bismarck nach dem Kriege die Gründung eines Staatsschatzes, der mit 20 Millionen Taler dotiert werden sollte, verlangte, um ausgesprochenermaßen im Kriegsfall zunächst von einer Geldbewilligung der Kammer unabhängig zu sein, führte Schweitzer wieder eine Menge Gründe zugunsten desselben an, wagte aber nicht, sich rückhaltlos für den Plan auszusprechen.

      Der „Sozialdemokrat“ mußte mit dem 1. April 1866 sein sechsmaliges Erscheinen einstellen; er erschien wieder nur dreimal wöchentlich. Es mochte niemand mehr ein Bedürfnis haben, angesichts der kommenden kriegerischen Ereignisse weiter schwere Opfer für ein sechsmaliges Erscheinen zu tragen. Denn er besaß noch keine 500 Abonnenten. Am 17. Juni fand eine Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in Leipzig statt, die nur von 12 Delegierten besucht war, was zeigt, wie gering damals die Leistungsfähigkeit des Vereins war. Angeblich sollten diese 12 Delegierten, unter denen sich auch Schweitzer befand, 9400 Mitglieder vertreten. Bei der Präsidentenwahl unterlag Hillmann-Elberfeld gegenüber Perl-Hamburg, das war ein indirekter Sieg Schweitzers. Im „Sozialdemokrat“ wiederholte sich jetzt das Spiel, das man nach seiner Leipziger Rede erwarten mußte. Als Oesterreich während der Waffenstillstandsverhandlungen Venetien an Napoleon übergab, um es nicht an das verhaßte Italien abtreten zu müssen, entdeckte Schweitzer hierin, gleich der liberalen Presse, einen Verrat Oesterreichs an Deutschland, und ging nun, diesen Vorwand benutzend, mit fliegenden Fahnen in das Lager Preußens, dessen „staunenswerte organisatorische Kraft“ gezeigt, daß Deutschland zu ihm zu stehen habe. Von diesem seinem Standpunkt aus war es ihm außerordentlich peinlich, als Ende August Johann Jacoby anläßlich der Beratung einer Adresse an den König eine vorzügliche Rede im preußischen Landtag hielt, in der er sich entschieden gegen das neue Gebilde, den Norddeutschen Bund, aussprach, der die Ausschließung Deutsch-Oesterreichs und der süddeutschen Staaten zur Voraussetzung gehabt habe. Im weiteren erklärte sich Jacoby gegen die Indemnität, die jetzt die Regierung für ihre gesetzwidrigen Maßnahmen vor und während des Krieges von dem Landtag forderte. Schweitzer zollte zwar dem Mute und dem Idealismus Jacobys volles Lob, rechtfertigte aber durch gewundene Ausführungen den neuen Stand der Dinge. Als dann am 20. September die allgemeine Amnestie erschien, war niemand vorhanden, der dieselbe mehr verdient hätte als er für die Dienste, die er vom 9. Mai ab für die Regierung geleistet hatte; sie brachte ihm den Nachlaß von zehn Monaten seiner Haft.

      Ende August 1866 machte der „Sozialdemokrat“ in der Anwandlung einer melancholischen Stimmung das Geständnis: „So habe sich das deutsche Volk die deutsche Einheit nicht vorgestellt.“ Was damals über den Entwurf zur künftigen Nordbundsverfassung verlautete, war allerdings zum Melancholischwerden. Bismarck, der wirkliche Realpolitiker, der jetzt im Zenith seiner Macht stand, schmiedete das Eisen, solange es warm war, und schuf


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