Systemische Schulsozialarbeit. Annette Just
Insofern geht es auch nicht um eine Therapie in der Schulsozialarbeit, sondern um das methodische Vorgehen in der Beratung.1
1Wenn in diesem Buch von »wir« die Rede ist, soll das Gemeinsame hervorgehoben werden, das Schulsozialarbeiter in ihrer Arbeit verbindet, denn viele unterschiedliche Erfahrungen aus der Praxis konnten hier dankenswerterweise einfließen. Wenn die maskuline Form überwiegend benutzt wird, hat dies nur mit der technischen Vereinfachung der Schreibweise zu tun.
1Ausgangslage und Leitgedanken
Eine Ausgangslage zu beschreiben bringt die Frage mit sich, wovon denn ausgegangen werden soll und welche Grundkenntnisse vorhanden sein sollten, wenn es wie hier darum geht, Schulsozialarbeit als eine am Anfang ihrer Entwicklung stehende Profession darzustellen. Das ist gar nicht so einfach. Aber gerade das macht es andererseits auch spannend: spannend für eine systemische Schulsozialarbeit, einen bisher weniger bedachten Gedanken in ihren Entwicklungsprozess einzubringen.
Sprechen wir zunächst vom zusammengesetzten Begriff »systemische Schulsozialarbeit«. Dazu verweilen wir kurz bei dem Wortpaar »Schule« und »Sozialarbeit«; es bezeichnet zwei eigenständige staatliche Systeme, die an einer Schnittstelle gemeinsam handeln sollen. Für unterschiedliche Denkstrukturen und Hierarchien, Berufsgruppen und Ansätze, die in Wechselwirkungen zueinander stehen, gelten für gelingende Kooperationen elementare Grundvoraussetzungen: Beziehung und Kommunikation. Auch wenn diese Begriffe allgemein bekannt sind, gehören sie auf besondere Weise in das systemische Vokabular.
1.1Schule
Schule ist geprägt durch politische Einflussnahmen und pädagogische Entwicklungen. Nach Art. 7 des Grundgesetzes steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates und des föderalistischen Bundesstaatsprinzips. Begriffe wie »Unterrichts-« oder »Bildungsanstalt«, »Schulpflicht« oder »Schulgesetz« zeugen von hierarchischen Strukturen. Schule ist eine bürokratische Organisation. Schulentwicklung soll im Rahmen personeller, organisatorischer oder inhaltlicher Veränderungen auch hinsichtlich gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen begleitet werden. Schule hat einen Bildungsund Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dies ist eine komplexe Aufgabe für ein System. Schule erfüllt vorrangig nicht den Erziehungs-, sondern den Bildungsauftrag, dem sie per Gesetz in Form von Lehr-, Lerninhalten und -plänen näher steht und der durch Überprüfungen unterschiedlicher Art stärker verankert ist.
In Schulen selbst geht es ebenfalls um gesetzliche Vorgaben, Umsetzungen, Ursache-Wirkungs-Prinzipien, um Bewertungen, Belohnungen, Sanktionen – jeder kennt das. Wollte man nun ein Andersdenken in die gesetzten Regularien hineinbringen, würde das eine gewisse Unruhe erzeugen, und manches würde zunächst fremd erscheinen. Betrachtet man aber die systemische Sichtweise als das, was erst mal ungewöhnlich sein darf, kann mit Anderson (1994, S. 35) gesagt werden:
»[…] wenn Menschen dem Gewohnten ausgesetzt sind, bleiben sie meist dieselben. Wenn sie aber etwas Ungewöhnlichem begegnen, könnte dieses Ungewöhnliche eine Veränderung auslösen. Wenn nun das Neue, auf das sie treffen, sehr (zu) ungewöhnlich ist, verschließen sie sich, um davon nicht inspiriert zu werden.«
Ungewöhnliches ruft neue Möglichkeiten hervor, wenn man versucht, etwas zu wagen, was bisher nicht üblich war. Neben gewohnten Beschreibungen entstehen neue Perspektiven, die zu überraschenden Erkenntnissen führen (Selvini Palazzoli et al. 2011).
Schule kann sich durchaus verändern, das zeigt ihre Geschichte, insofern ist ihr Veränderungspotenzial auch Stärke. Diese Stärke könnte Schule dazu veranlassen, ungewöhnlichere Wege als bisher zu gehen. Aber warum sollte sie das tun?
Zu Schule aus anderer Sicht liegen ausführliche Lehr- und Praxisbücher vor (Reich 2005; Voß 2002; Hubrig u. Herrmann 2005; Reich 2012; Holtz 2008). Zum Beispiel spricht Holtz von einer systemischen Pädagogik, durch die Lehrer eine neue Sicht und neue Lösungsmöglichkeiten wahrnehmen können, die entlasten. Er stellt den Aspekt »intensive Beziehungsgestaltung und sozialemotionale Unterstützung« in den Vordergrund von Lernen und Lehren (ebd., S. 12). Nun müsste ein solches Umdenken von Schule selbst ausgehen. Schaut man sich die hierarchischen Strukturen von Schule an, ist sie eher einem Reglementierungsgeschehen ausgesetzt, das die eigentlichen pädagogischen Energien und Fähigkeiten oftmals mehr lähmt als beflügelt. Geht man jedoch von der Selbstorganisation von Systemen aus, kann ein Weg zu mehr Beziehung und Kommunikation durchaus von der Basis ausgehen, also von den Menschen, die in Systemen leben.
1.2Soziale Arbeit
Soziale Arbeit ist in der staatlichen Ordnung bundesweit aufgestellt. Durch Sozialrecht, politische Eingebundenheit, Pluralismus von Jugendhilfeträgern und Verwaltungsstrukturen geprägt, ist sie im Sozialgesetzbuch (SGB) in zwölf Büchern verankert. Das Wesentliche in der Sozialen Arbeit, wie sie gelehrt und praktiziert wird, ist die »Rechtsanwendungskompetenz der sozialpädagogischen Fachkraft« (Falterbaum 2012, S. 11; Hervorh. im Orig.). Zunächst ist Soziale Arbeit als ein Überbegriff für soziale Berufe zu verstehen. Sie umfasst ein großes Spektrum von Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern wie auch in der Freiwilligenarbeit. Die Handlungsformen der Beratung in der Sozialen Arbeit verstehen sich als gesellschaftsorientierte Aufgaben in Form von Unterstützung subjektiver Bewältigungsansprüche im Rahmen sozialer Gerechtigkeit (Thiersch 2007).
In vielen Bereichen der Sozialen Arbeit wird der systemische Beratungsansatz praktiziert (Galuske 2011), und auch von Schlippe und Schweitzer (2012) weisen auf die große Verbreitung der systemischen Praxis in der Sozialen Arbeit hin. Staub-Bernasconi (2007) spricht beispielsweise von der Sozialen Arbeit als einer Handlungsdisziplin, die auf systemtheoretischen Grundlagen basiert und metaperspektivisch den Blick auf die Mikro-, Meso- und Makroebene (Familie, Nachbarschaft, Kultur, Gemeinde) richtet. In systemischer Hinsicht geht es ihr um die Erklärung von Entstehung, Erhaltung und Veränderung in sozialen Systemen.
1.3Schulsozialarbeit
In dieser Zusammensetzung der Wortteile wird die engste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule verstanden. Das bedeutet, dass sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort »Schule« tätig sind und mit Lehrkräften zusammenarbeiten. Sozialarbeiter, die in der Schule arbeiten, werden als Schulsozialarbeiter bezeichnet. Die Besonderheit, die mit der Schulsozialarbeit einhergeht, ist ihr spezieller Arbeitsbereich. Geht man im Allgemeinen davon aus, dass Sozialarbeiter in vielen unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten, wird beispielsweise nicht von Gesundheitssozialarbeitern oder Justizsozialarbeitern gesprochen. Das bedeutet, dass das spezielle Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeiter inhaltlich hervorzuheben und die Kooperation mit Schulen klar zu beschreiben ist. Bis heute ist die Schulsozialarbeit jedoch auf der Suche nach einem klaren inhaltlichen Verständnis, einer eigenständigen Funktion und einem eindeutigen Profil. Im Gegensatz dazu hat die Bildungseinrichtung »Schule« einen klaren Status. In beiden Systemen gelten unterschiedliche Wahrnehmungen und Beziehungsdynamiken, die das jeweilige Arbeitsfeld prägen. Das bedeutet für die Schulsozialarbeit, sich dieses Unterschiedes zu bedienen. Das ist ein hoher Anspruch. Es geht also darum, sich auf der Handlungsebene in zwei unterschiedlichen Lernfeldern und Theorien wie zu Hause zu fühlen und Widersprüche und Andersartigkeiten als eine Art Konstruktion zu sehen, die neugierig macht und mit Leben zu füllen ist. Für dieses Zusammenspiel gibt es keine allgemeingültigen Regeln oder gar Vorschriften. Insofern ist der Schulsozialarbeiter zwar anders als der Lehrer, aber eben auch ein Einzelkämpfer im System »Schule«. Ein solcher Status benötigt eine sichere Grundlage.
Betrachtet man allein das Haus der Jugendhilfe, führen verschiedene Formen von Kooperationen mit Schulen aufgrund der Trägervielfalt, der unterschiedlichen Auftragslagen, der Auftraggeber, der fehlenden Dienst- und Fachaufsichten oder der