Finanzmanagement souverän meistern. Prof. Dr. Harry Schröder

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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

      a) dienen der periodengerechten Abgrenzung von Ausgaben.

      b) dienen der periodengerechten Abgrenzung von Einnahmen.

      c) sind gleich den Rückstellungen.

      d) sind gestundete Forderungen.

      7. Niederstwertprinzip

      a) ist ein Bewertungsprinzip beim Anlagevermögen, stets muss die niedrigste Abschreibung berücksichtigt werden.

      b) ist ein Bewertungsprinzip beim Umlaufvermögen, von mehreren möglichen Werten muss stets der niedrigste angesetzt werden.

      c) ist ein Prinzip zur Ermittlung der zu versteuernden Gewinne.

      d) ist ein Prinzip, das sich nur in der Erfolgsrechnung auswirkt.

      8. Wenn ein Unternehmen auf Lager produziert, dann

      a) erhöht sich das Umlaufvermögen.

      b) verringert sich das Betriebskapital.

      c) steigt das Eigenkapital.

      d) berührt das keinen der genannten Punkte.

      9. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden in der Bilanz bewertet

      a) zum Marktwert.

      b) zu Herstellungskosten.

      c) zu Herstellungskosten oder zum Marktwert, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

      d) zu Selbstkosten.

      10. Wenn ein Unternehmen z.B. Versicherungsprämien im voraus bezahlt, dann weist es am Bilanzstichtag für den über die Rechnungsperiode hinausgehenden Prämienanteil

      a) einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus.

      b) einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aus.

      c) eine Forderung aus Krediten aus.

      d) für den übertragenen Prämienanteil einen a.o. Gewinn aus.

      11. Passiva

      a) ist gleich Aktiva minus Eigenkapital

      b) ist gleich Aktiva minus Fremdkapital

      c) ist das im Unternehmen eingesetzte Fremdkapital

      d) setzt sich zusammen aus Eigen- und Fremdkapital

      12. Das Eigenkapital entspricht

      a) der Aktiva abzüglich Fremdkapital.

      b) den vorhandenen liquiden Mitteln.

      c) der Aktiva minus Umlaufvermögen.

      d) der Passiva minus langfristige Verbindlichkeiten.

      13. Rücklagen

      a) sind das gleiche wie Rückstellungen.

      b) sind kurzfristige Verbindlichkeiten.

      c) gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens und unterliegen gesetzlicher Regelung.

      d) sind passive Rechnungsabgrenzungsposten.

      14. Dividenden

      a) dürfen nur in Höhe des Jahresgewinns ausgezahlt werden.

      b) dürfen nur in Höhe vorhandener liquider Mittel ausgezahlt werden.

      c) werden vom Vorstand beschlossen.

      d) verringern die Eigenkapitalbildung bzw. den Gewinnvortrag.

      15. Einbehaltene Gewinne

      a) werden in der G+V-Rechnung ausgewiesen.

      b) sind die stillen Reserven im Unternehmen.

      c) sind die Entnahmen der Anteilseigner.

      d) wachsen als Gewinnvortrag dem Eigenkapital zu.

      16. Rückstellungen

      a) sind das gleiche wie Rücklagen.

      b) dienen der privaten Entnahmen.

      c) dienen einem evtl. Verlustausgleich.

      d) sind Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag, deren Höhe noch nicht genau feststeht.

      17. Fremdkapital

      a) sind alle langfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.

      b) sind alle kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.

      c) ist gleich Aktiva minus Eigenkapital.

      d) ist immer durch Vermögensgegenstände abgesichert.

      18. Kurzfristige Verbindlichkeiten

      a) ist Fremdkapital, das mindestens innerhalb eines Jahres fällig wird.

      b) umfassen alle Fremdmittel bis auf Lieferantenkredite.

      c) entsprechen dem gewährten Kontokorrentkredit.

      d) haben keinen Einfluss auf die Liquidität des Unternehmens.

      19. Die Begleichung einer Lieferantenrechnung

      a) verändert das Eigenkapital.

      b) führt zu einer Verringerung der kurzfristigen Verbindlichkeiten.

      c) erhöht den voraussichtlichen Gewinn in der Rechnungsperiode.

      d) berührt die Aktivseite der Bilanz nicht.

      20. Wenn ein Unternehmen z.B. die Miete aus der Vermietung von

       Geschäftsräumen vor dem Bilanzstichtag erhält, dann weist es am

       Bilanzstichtag

      a) einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aus.

      b) einen Mietaufwand aus.

      c) einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus.

      d) einen außerordentlichen Verlust aus.

      21. Die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) zeigt:

      a) die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens während einer Geschäftsperiode.

      b) den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens aus einem bestimmten Geschäftsabschluss.

      c) die Herstellkosten und die kalkulatorischen Kosten der umgesetzten Güter einer Periode.

      d) den bargeldmäßig erfassten Gewinn oder Verlust eines Unternehmens.

      22. Von einem außerordentlichen Ertrag spricht man

      a) wenn er weit über dem Branchendurchschnitt liegt.

      b) wenn er nicht auf die betriebliche Leistungserstellung zurückzuführen ist.

      c) wenn er aus früheren Rechnungsperioden stammt.

      d) wenn ihm außerordentliche Aufwendungen gegenüber stehen.

      23. Abschreibungen

      a) vermindern den Cash-Flow eines Unternehmens.

      b) vermindern den Gewinn eines Unternehmens.

      c) haben in der G+V-Rechnung nichts zu suchen, weil es keine Ausgaben sind.

      d) sind kurzfristige Verbindlichkeiten.

      24. Gewinn

      a) erhöht die liquiden Mittel im Unternehmen.

      b) entspricht der Dividendenausschüttung.

      c) ist der Überschuss der Umsatzerlöse über die Gesamtkosten während einer Rechnungsperiode.

      d) erhöht in jedem Fall das Eigenkapital.

      25. Zinsaufwendungen


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