Urbain Grandier. Alexandre Dumas

Urbain Grandier - Alexandre Dumas


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die Verleumdung insgeheim ausschloss und dass, sobald er sich gut in ihren glänzenden Falten verstrickt hatte, sie sich offenbaren würde, indem sie ihr verhasstes Haupt erhob, und dass dann ein tödlicher Kampf zwischen ihnen beginnen würde. Aber es war eine seiner Überzeugungen, dass ein Rückzug ein Schuldeingeständnis bedeutete. Außerdem war es für ihn wahrscheinlich zu spät, seine Schritte zurückzuverfolgen. Deshalb ging er seinen Weg weiter, so unnachgiebig, so verächtlich und so hochmütig wie eh und je.

      Unter denen, die angeblich am aktivsten bei der Verbreitung der Verleumdungen gegenüber Urbain waren, war ein Mann namens Duthibaut, eine in der Provinz wichtige Person, von der die Stadtbewohner annahmen, dass sie sehr fortschrittliche Ansichten vertrat, und der ein "Sir Orakel" war, an den sich das Alltägliche und Vulgäre für die Aufklärung wandte. Dem letzteren wurden einige der Verleumdungen dieses Mannes gegenüber Grandier berichtet, insbesondere einige Verleumdungen, denen Duthibaut beim Marquis de Bellay Ausdruck verliehen hatte und als Grandier eines Tages in priesterlicher Kleidung die Kirche Sainte-Croix betreten wollte, um beim Gottesdienst zu helfen, begegnete er Duthibaut am Eingang und beschuldigte ihn mit seiner üblichen hochmütigen Verachtung der Verleumdung. Duthibaut, der es sich zur Gewohnheit gemacht hatte, alles zu sagen und zu tun, was ihm in den Sinn kam, ohne Angst zu haben, zur Rechenschaft gezogen zu werden, teils wegen seines Reichtums, teils wegen des Einflusses, den er auf die Engstirnigen gewonnen hatte, die in einer kleinen Provinzstadt so zahlreich sind und die ihn als weit über ihnen stehend betrachteten, war so wütend über diese öffentliche Rüge, dass er seinen Stock hob und Urbain schlug.

      Die Gelegenheit, die dieser Affront Grandier bot, sich an all seinen Feinden zu rächen, war zu kostbar, um vernachlässigt zu werden, aber er war zu sehr davon überzeugt, dass er niemals Gerechtigkeit von den örtlichen Behörden erhalten würde, obwohl der der Kirche gebührende Respekt verletzt worden war, in seiner Person beschloss er, sich an König Ludwig XIII. zu wenden, der sich herabließ, ihn zu empfangen, und entschied, dass die Beleidigung, die einem in die heiligen Gewänder gehüllten Priester dargeboten wurde, gesühnt werden sollte, schickte die Sache an das Hohe Gericht des Parlaments mit der Anweisung, dass der Fall gegen Duthibaut dort verhandelt und entschieden werden sollte.

      Daraufhin sahen Urbains Feinde, dass sie keine Zeit zu verlieren hatten, und nutzten seine Abwesenheit, um Gegenvorwürfe gegen ihn zu erheben. Zwei würdige Wesen, Cherbonneau und Bugrau, willigten ein, Spitzel zu werden, und wurden vor den kirchlichen Magistrat von Poitiers gebracht. Sie beschuldigten Grandier, Frauen und Mädchen korrumpiert zu haben, Gotteslästerung zu begehen, sein Brevier nicht täglich zu lesen und Gottes Heiligtum in einen Ort der Ausschweifung und Prostitution zu verwandeln. Die Informationen wurden notiert, und Louis Chauvet, der Leutnant und der Erzpriester von Saint-Marcel und die Loudenois, wurden beauftragt, die Angelegenheit zu untersuchen, so dass, während Urbain in Paris ein Verfahren gegen Duthibaut einleitete, in Loudun Informationen gegen ihn selbst vorgelegt wurden. Trinquant erschien als Zeuge und zog viele weitere Zeugen nach sich, und was an Lücken in den Aussagen gefunden wurde, wurde entsprechend den Bedürfnissen der Anklage interpretiert. Das Ergebnis war, dass der Fall, als er vollständig zusammen konstruiert war, so ernst zu sein schien, dass er dem Bischof von Poitiers zur Verhandlung übergeben wurde. Nun war der Bischof nicht nur von den Freunden derer umgeben, die die Anschuldigungen gegen Grandier vorbrachten, sondern hegte selbst einen Groll gegen ihn. Es war schon einige Zeit zuvor geschehen, dass Urbain, da es sich um einen dringenden Fall handelte, auf die übliche Anzeige einer Eheschließung verzichtet hatte, und der Bischof, der dies wusste, fand in den ihm vorgelegten, wenn auch oberflächlichen Papieren genügend Beweise gegen Urbain, um es zu rechtfertigen, einen Haftbefehl gegen ihn auszustellen, der mit folgenden Worten abgefasst wurde:

      "Henri-Louis, Chataignier de la Rochepezai, durch die göttliche Barmherzigkeit Bischof von Poitiers, legt fest, dass angesichts der Anschuldigungen und Informationen, die uns der Erzpriester von Loudun gegen Urbain Grandier, verantwortlicher Priester der Kirche Saint-Pierre auf dem Marktplatz von Loudun, übermittelt hat, kraft einer von uns eingesetzten Kommission, die an den genannten Erzpriester oder, in seiner Abwesenheit, an den Prior von Chassaignes gerichtet ist, auch unter Berücksichtigung des Gutachtens, das unser Rechtsanwalt zu den genannten Anklagepunkten abgegeben hat, angeordnet und ordnen hiermit an, dass der Angeklagte Urbain Grandier stillschweigend in das Gefängnis in unserem Palast in Poitiers gebracht wird, wenn es so ist, dass er festgenommen wird, und wenn nicht, dass er innerhalb von drei Tagen vom ersten Apparator-Priester oder tonifizierten Schreiber und auf diesen Haftbefehl hin auch vom ersten königlichen Sergeanten an seinem Wohnsitz vorgeladen wird, und wir bitten um die Hilfe der weltlichen Behörden, und ihnen oder einem von ihnen ermächtigen und bevollmächtigen wir hiermit, dieses Dekret ungeachtet eines Einspruchs oder einer Berufung auszuführen, und nachdem der besagte Grandier angehört worden ist, wird eine solche Entscheidung von unserem Anwalt getroffen, wie es die Fakten zu rechtfertigen scheinen.

      "Gegeben zu Dissay am 22. Oktober 1629, und im Original wie folgt unterzeichnet:

      "HENRI-LOUIS, Bischof von Poitiers." 1

      Grandier war, wie wir bereits sagten, in Paris, als dieses Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, und führte vor dem Parlament seinen Fall gegen Duthibaut. Dieser erhielt eine Kopie der Entscheidung des Bischofs, bevor Grandier von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen erfuhr, und nachdem er im Laufe seiner Verteidigung ein schreckliches Bild der Sittenlosigkeit von Grandiers Leben gezeichnet hatte, legte er als Beweis für die Wahrheit seiner Behauptungen das vernichtende Dokument vor, das ihm in die Hände gelegt worden war. Das Gericht, das nicht wusste, was es von der Wendung der Dinge zu halten hatte, entschied, dass er, bevor er die von Grandier vorgebrachten Anschuldigungen in Erwägung zog, vor seinem Bischof erscheinen müsse, um sich von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu befreien. Folglich verließ er Paris sofort und kam nach Loudun, wo er sich nur lange genug aufhielt, um zu erfahren, was in seiner Abwesenheit geschehen war, und fuhr dann nach Poitiers weiter, um seine Verteidigung vorzubereiten. Kaum hatte er jedoch den Ort betreten, wurde er von einem Polizisten namens Chatry verhaftet und im Gefängnis des bischöflichen Palastes eingesperrt.

      Es war Mitte November, und das Gefängnis war zu jeder Zeit kalt und feucht, doch Grandiers Antrag, ihn an einen anderen Ort zu verlegen, wurde nicht berücksichtigt. Davon überzeugt, dass seine Feinde mehr Einfluss hatten, als er angenommen hatte, beschloss er, sich in in Geduld zu üben, und blieb zwei Monate lang ein Gefangener, in denen sogar seine engsten Freunde ihn für verloren hielten, während Duthibaut offen über das gegen ihn selbst eingeleitete Verfahren lachte, von dem er nun glaubte, dass es nie weiter gehen würde, und Barot bereits einen seiner Erben, einen gewissen Ismael Boulieau, als Nachfolger Urbains als Priester und Pfarrer ausgewählt hatte.

      Es wurde vereinbart, dass die Kosten des Prozesses aus einem von den Staatsanwälten gesammelten Fonds bestritten werden sollten, wobei die Reichen für die Armen aufkommen sollten; denn da alle Zeugen in Loudun lebten und der Prozess in Poitiers stattfinden sollte, würden durch die Notwendigkeit, so viele Menschen so weit weg zu bringen, beträchtliche Kosten entstehen; aber die Rachelust erwies sich als stärker als die Goldgier; die von jedem zu erwartende Subskription wurde nach seinem Vermögen geschätzt, jeder zahlte ohne Murren, und am Ende von zwei Monaten war der Fall abgeschlossen.

      Trotz der offensichtlichen Bemühungen der Staatsanwaltschaft, die Beweise gegen den Angeklagten zu strapazieren, konnte die Hauptanklage nicht aufrechterhalten werden, die darin bestand, dass er in Loudun viele Frauen und Töchter in die Irre geführt hatte. Keine einzige Frau meldete sich, um sich über ihre Schädigung durch Grandier zu beschweren. Der Name eines einzelnen Opfers seiner angeblichen Unmoral wurde nicht genannt. Die Führung des Falles war die außergewöhnlichste, die je gesehen wurde. Es war offensichtlich, dass die Anschuldigungen auf Hörensagen und nicht auf Tatsachen beruhten, und doch wurden am 3. Januar 1630 eine Entscheidung und ein Urteil gegen Grandier verkündet. Das Urteil lautete wie folgt:

      1. Drei Monate lang jeden Freitag zur Buße bei Brot und Wasser zu fasten

      2. Fünf Jahre lang an der Ausübung klerikaler Funktionen in der Diözese Poitiers und für immer in der Stadt Loudun gehindert zu werden.

      Beide Parteien legten gegen diese Entscheidung Berufung ein: Grandier an den Erzbischof von Bordeaux und seine Widersacher, auf Anraten des Anwalts der Diözese,


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