Der deutsche Sozialstaat seit der Jahrhundertwende. Manfred Krapf
wurde infolge der stark zunehmenden Flüchtlingsbewegung dieser Trend gestoppt. Erstmals wuchs die Zahl junger Menschen wieder. Umgekehrt nahm der Anteil der über 65-Jährigen und der über 80-Jährigen kontinuierlich zu. Der Altersaufbau wird auch durch die Lebenserwartung bestimmt, die wiederum erheblichen Einfluss auf die Alterssicherungssysteme und die Kranken- bzw. Pflegeversorgung ausübt.
Tabelle 2: Durchschnittliche Lebenserwartung (in Jahren)73
Die enorm gestiegene Lebenserwartung in den letzten hundert Jahren wird aus diesen Angaben ersichtlich. Hatten von 1871 bis 1881 im Deutschen Reich Neugeborene aufgrund der damaligen Säuglingssterblichkeit eine Lebenserwartung von 35,6 Jahren (Jungen) bzw. 38,5 Jahren (Mädchen), betrug die Lebenserwartung für von 2010 bis 2012 Geborene 77,7 Jahre (Jungen) bzw. 82,8 Jahre (Mädchen). Sie hatte sich in diesen 130 Jahren mehr als verdoppelt. Alte und sehr alte Menschen leben nunmehr deutlich länger. Als Gründe für die Steigerung der Lebenserwartung werden eine bessere Ernährung, gesündere Wohnverhältnisse, eine erhöhte soziale Sicherheit und selbstverständlich eine fortschrittliche medizinische Versorgung angeführt, was wiederum die Frage nach dem Stand und Umfang des Sozialstaates generell tangiert.
Schließlich wenden wir uns den Wanderungen von außen nach Deutschland zu, die ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die Bevölkerungsentwicklung waren bzw. sind. Zunächst stand die Zuwanderung von Millionen Deutscher bzw. deutschstämmiger Personen am Ende des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach aus den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reichs und aus deutschen Siedlungsgebieten in Mitteleuropa im Vordergrund. Von 1950 bis zum Mauerbau 1961 gelangten zusätzlich rund 2,6 Mio. Bewohner der damaligen DDR in das Bundesgebiet, darüber hinaus wanderten zwischen 1950 und 2006 rund 4,5 Mio. Spätaussiedler nach (West)Deutschland. Darunter befanden sich rund 2,3 Mio. Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion, 1,4 Mio. aus Polen und 430.000 aus Rumänien. Im Jahre 1990 erreichte die Zahl der Aussiedler mit 397.000 ihren Höhepunkt, danach waren es bis 1995 jährlich 220.000 bis 230.000 Personen und seit 2006 ist ihre Zahl auf weniger als 10.000 pro Jahr abgesunken.
Seit Anfang der 1960er Jahre nahm der Zuzug ausländischer Gastarbeiter erheblich zu, bevor 1973 ein Anwerbestopp erfolgte. Des Weiteren spielte der Zugang aus EU-Staaten durch den intensivierten Binnenmarkt eine Rolle. 1992 wanderten darüber hinaus 1,2 Mio. ausländische Staatsangehörige im Kontext des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien ein, wobei allerdings ein Großteil nach dem Ende der Auseinandersetzungen wieder in ihr Herkunftsland zurückkehrte.
In den letzten Jahren ist die Zuwanderung nach Deutschland wieder gestiegen und 2014 wurde mit 1,3 Mio. Personen ein neuer Höhepunkt erreicht. Hier machte sich neben der Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Flüchtlings- bzw. Asylbewerberzuwanderung bemerkbar. Die Hauptherkunftsländer aus der Europäischen Union waren im Jahr 2014 Polen und Rumänien mit jeweils 191.000, Bulgarien mit 77.000 Personen und Italien mit 70.000 Personen. 62 % der Zuzüge des Jahres 2014 stammten aus der Europäischen Union, 25 % aus dem außereuropäischen Ausland und 13 % aus einem sonstigen europäischen Land. Außerhalb der EU waren 2014 Syrien und Serbien die wesentlichen Herkunftsländer.
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ergibt folgenden Befund: Ende 1992 lebten rund 6,5 Mio. Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland (= Ausländeranteil von 8,0 %), darunter 23,1 % aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft.74 Die Auswirkungen der Einwanderungen auf die Bevölkerungsstruktur Deutschlands werden seit 2005 mit dem Konzept der „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ zu erfassen versucht. Darunter werden Menschen subsumiert, „die nicht als deutsche Staatsbürger in Deutschland geboren sind, oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht als deutscher Staatsbürger geboren ist“75. 2014 zählten rund 16,4 Mio. Menschen zu dieser Gruppe von Personen mit Migrationshintergrund, was einem Fünftel der Gesamtbevölkerung Deutschlands entsprach. Es handelte sich hierbei um 7,2 Mio. Ausländer und 9,2 Mio. Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Jahre 2015 lebten rund 17,1 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, was einen Anteil von 21,0 % an der Gesamtbevölkerung von 81,4 Mio. Menschen ergab.
Genauere Hinweise bringt die folgende Auflistung zur Herkunft der Menschen mit Migrationshintergrund (2014): An erster Stelle standen 5,9 Mio. Personen (= 36 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund) aus den Gastarbeiteranwerbeländern, an zweiter Stelle befanden sich die Spätaussiedler mit ihren Nachkommen mit 4,2 Mio. (= 26 %), an dritter Stelle lagen Personen aus den sog. Drittstaaten mit 3,7 Mio. (= 22 %) und an vierter Stelle mit 2,6 Mio. (= 16 %) Menschen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Weiter differenziert lässt sich für das Jahr 2014 festhalten:76 69 % der 10,9 Mio. Zugewanderten stammten aus Europa, davon kamen 37 % aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union – hier stellten die Polen mit 1,3 Mio. (= 12 %) die größte Gruppe – und weitere 15 % kamen aus EU-Beitrittskandidatenländern, wobei mit 1,4 Mio. (= 13 %) die Türkei führend war. Der Rest von 17 % verteilte sich auf die übrigen europäischen Länder und hier stammten die meisten mit 933.000 (= 9 %) aus Russland.
Nicht vergessen sollte man jedoch die Abwanderung aus Deutschland, so verließen 2014 mehr als 900.000 Menschen Deutschland. Dennoch ist der Wanderungssaldo – die Differenz zwischen den Zuzügen und den Wegzügen seit 1950 – überwiegend positiv, außer in konjunkturellen Abschwungphasen oder nach dem Ende des Krieges in Bosnien 1997/1998. Seit 2011 sind wieder höhere Wanderungsüberschüsse zu verzeichnen, die zu einem Anstieg der Bevölkerung führten: 2011: 279.000, 2012: 369.000, 2013: 429.000 und 2014: 550.000 Personen. Bis zum Jahr 2003 glichen Wanderungsgewinne aus dem Ausland den negativen Saldo aus Geburten und Sterbefälle aus, danach aber konnten zumindest bis 2012 die Zuwanderungsüberschüsse das Geburtendefizit nicht mehr kompensieren.77
Seit 2010 sind wieder Wanderungsgewinne zu verzeichnen wegen der Flüchtlingswanderung und der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union vor allem aus Ost- und Südosteuropa (Rumänien, Bulgarien). Der Sozialbericht 2013 führte diesen Zuwachs auf die Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der osteuropäischen Nachbarn Deutschlands und die rasche Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise hierzulande zurück. Deshalb wurde 2015 der höchste Wanderungsüberschuss seit 1950 erreicht und der negative Saldo aus Geborenen und Gestorbenen massiv übertroffen.
Aktuell ist die Gruppe der Asylsuchenden unter der ausländischen Bevölkerung im Zentrum der öffentlichen Debatten (dazu unten ausführlicher das Kapitel IV. 5). Die höchste Zahl an Asylbewerbern war zunächst 1992 mit 438 200 erreicht worden, ehe sie in den folgenden Jahren wieder kontinuierlich sank. Seit 2008 aber stieg ihre Zahl wieder an, 2014 wurden 173 100 neue Asylanträge gestellt und 2015 war es die neue Rekordzahl von 441 900 Anträgen. Die Anerkennungsquote ist sehr niedrig, allerdings gibt es gemäß dem Asylverfahrensgesetz und durch das weitreichende Abschiebeverbot eine deutlich höhere Bleibequote.
Die Thematik der Migration erfuhr durch die Vorgänge im Zusammenhang mit Flucht und Asyl im Jahre 2015 einen erheblichen Bedeutungszuwachs, so dass nach Meinung der Bundesregierung eine möglichst schnelle Integration der zugewanderten Schutzsuchenden das vorrangige Ziel sei.78 Dabei sollte aber die Problematik mancher bereits seit längerer Zeit in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund nicht vernachlässigt werden. Damit sind vor allem die Arbeitsmarktintegration und die Sicherung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt angesprochen. Die Beschleunigung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehörte in diesen Kontext einer angestrebten rascheren Integration. Da sich unter den zugewanderten Flüchtlingen junge Personen befinden, wurde zum 1. November 2015 ein entsprechendes Gesetz zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft gesetzt. Dieses soll speziell die Situation junger