Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen – Kommentar. Klaus Schönenbroicher
href="#u5fbc63c6-768d-4731-ae53-a70f40b8d0af">2.Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug und Selbstverständnis der Ordnungsbehörden
5.Weitere Ausprägungen des Gefahrbegriffs im Rahmen von § 1 Absatz 1
6.Gefahrenverdacht, Gefahrerforschungseingriff
h.Weitere spezialgesetzliche Eingriffs- bzw. Handlungsvoraussetzungen
9.Schutzgut: öffentliche Sicherheit
a.Unverletzlichkeit der Rechtsordnung
b.Bestand und Einrichtungen des Staates
c.Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen
10.Schutzgut: öffentliche Ordnung
b.Rechtspolitischer Streit um verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Angemessenheit
III.Spezialgesetzliche Zuständigkeiten, Subsidiarität, Absatz 2
I.Allgemeine Abgrenzung: Zuständigkeit der Polizei und der Ordnungsbehörden
II.Schreibtischarbeit hier – Unaufschiebbarkeit dort
III.Weitergabe von Eingaben und Anzeigen etc.
IV.Pflicht der Polizei zur Vollzugshilfe
VI.Verhältnis Vollzugshilfe – Amtshilfe
II.Begriff der örtlichen Ordnungsbehörden
III.Offene Aufgabenzuschreibung
IV.Begriff der „Sonderordnungsbehörde“
V.Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
VI.Auftragsangelegenheiten nach Bundes- bzw. Landesrecht
VIII.Landesordnungsbehörden (Absatz 2)
III.Fälle aus der Rechtspraxis
IV.Rechtsfolgen bei Verletzung der Zuständigkeitsvorschrift
II.Sachlich-instanzielle Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde (Ortsprinzip)
III.Ausnahme vom allgemeinen Ortsprinzip (Absatz 2)
IV.Grundsatz der einheitlichen Zuständigkeit