Römische Tagebücher. Alois C. Hudal
von Deutschland oder Österreich. Durch die Verbindung mit der Sektion Emigrazione in der Konsistorialkongregation würde das ganze Institut auch seine kanonistische Sicherstellung und Förderung durch den Heiligen Stuhl erhalten, wie auch die italienische Auslandsseelsorge in reichem Maße dieses Wohlwollen empfindet. Die Ernennung der Seelsorger sollte am vorteilhaftesten durch die Konsistorialkongregation erfolgen, was die kirchenrechtliche Stellung dieser Seelsorger bedeutend stärken würde. Sollte dies nicht zu erreichen sein, dann wäre der Superior dieser religiösen Vereinigung zuständig im Einvernehmen mit den beiden genannten Bischöfen und dem Bonifatiuswerk.
Dieses Institut könnte provisorisch mit der Anima oder dem Campo Santo Teutonico verbunden werden, bis in Rom ein geeignetes Haus aus dem Erlös der in Banz verkauften Liegenschaften gekauft werden kann. Sobald sich die Verhältnisse ein wenig bessern, dürfte auf Vermittlung des Heiligen Stuhles eine solche Transaktion bei den alliierten Behörden angeregt werden können.
Die von Bischof Geyer gegründete Gesellschaft von Auslandsseelsorgern müßte neue Satzungen erhalten oder wenigstens eine gewisse Umformung im Sinne einer freien religiösen Vereinigung von Weltpriestern des Istituto secolare (can. 685 ff.), die sich durch ein Votum simplex für eine bestimmte Reihe von Jahren zur Arbeit in der Auslandsseelsorge verpflichten. Die Satzungen der Scalabrini dürften manche Anregungen geben, die aber dem deutschen Wesen entsprechend abgeändert werden müßten. Während des Romaufenthaltes müßte diesen Priestern oder Theologen ein genaues Studienprogramm vorgeschrieben werden, wobei der Besuch der Propagandahochschule besonders zu empfehlen wäre mit Rücksicht auf die dem Missionscharakter angepaßten Vorlesungen aus Pastoral.
Der junge Priester, der sich heute für eine so überaus schwierige Mission meldet, muß ein feines psychologisches Sicheinfühlen in die Mentalität anderer Nationen lernen, wenn er einer Welt von Gegnern des Deutschtums überhaupt gewachsen sein will. Ich würde vorschlagen, daß die betreffenden Priester dieses nach Rom verlegten Instituts sich dem Kardinalvikariat für die seelsorgliche Arbeit in der Bannmeile (sehr verwahrloste Bezirke wie Torrmarancia, Quadraro) an Sonn- und Feiertagen freiwillig zur Verfügung stellen, was hier den besten Eindruck machen würde. Mehrere junge nordamerikanische Priester, die in der Anima studierten, haben in diesen römischen Stadtvierteln wirklich apostolisch mehrere Jahre hindurch als freiwillige unbezahlte Seelsorgehelfer gewirkt. Wenn dieses Institut Theologen aufnimmt, müßten dieselben eventuell auf den Titulus missionum oder mensae communis34) (can. 981, par. 2; 982, par. 2) geweiht werden, weil sie sich auch für immer der Auslandsseelsorge verpflichten.
Die Auslandsseelsorge für die Katholiken deutscher Sprache hat in den nächsten Jahrzehnten gewaltige Schwierigkeiten zu überwinden, um das Zerstreute zu sammeln und verlorene Seelen zurückzugewinnen, nachdem jahrelang die Kirche die einzig mögliche Organisation für die Deutschen im Ausland sein wird. Sie hat aber auch eine andere wertvolle Aufgabe, durch Klugheit, wahrhaft apostolische Gesinnung und großen Seeleneifer mitzuwirken, um das harte Urteil des Auslandes über die sogenannte durch nichts zu beweisende „Kollektivschuld aller Deutschen“ ohne Unterschied zu mildern. Das apostolische Breve des Jahres 1961 hat manche Fragen geordnet, nicht alle glücklich.
Nach dem Anschluß Österreichs im März 1938 nahm das Berliner Auswärtige Amt die einzig richtige Stellung durch die mir vom Vatikanbotschafter von Bergen übermittelte Erklärung ein, „daß die Anima trotz ihres nationaldeutschen Charakters eine rein kirchliche Stiftung werden soll, ohne Einmengung politischer oder diplomatischer Stellen“ — diese Auffassung entsprach meiner wiederholt geäußerten Stellungnahme in dieser delikaten Frage, die durch den Untergang der Habsburgermonarchie wie ein Bleigewicht über dieser altehrwürdigen Stiftung lastete.
b) „königlich-österreichisches Hospiz“
c) „kaiserlich-königliche Besitzungen“
27) Güter feindlicher Ausländer
27a) ausgenommen
28) „Über die Rechte der Niederländer“ (im Originalmanuskript steht „Neerlandesi“, gemeint ist wohl „Niederländer“ = Neederlandesi)
29) „Buch der Anima-Häuser“
*) Vgl. meine Bücher „Die deutsche Kulturarbeit in Italien“, Münster 1934, Verlag Aschendorff, mit genauen geschichtlichen Beilagen und Literaturverzeichnis, ferner „Die österreichische Vatikanbotschaft 1806—1918“, München 1952.
*) Buchdruckerei Tyrolia, Bozen, 1924.
30) „Seelsorge für die deutschen Katholiken in Italien“
31) „Protektor der Katholiken deutscher Nation in Italien“
*) Vgl. seinen Brief vom 31. Oktober 1909; der gesamte diesbezügliche Briefwechsel befindet sich im Archiv der Anima.
32) „Protektorat über die Seelsorge“
*) Manches, aber nicht das Wesentliche, dürfte durch das Dekret der päpstlichen Konsistorialkongregation (1951) über die Auswandererseelsorge überholt sein, jedoch kann man die nach Italien sich begebenden Deutschen nicht als Auswanderer im strengen Sinne des Rechtes bezeichnen.
33) „Einen deutschen Seelsorger in Rom gibt es nicht“
*) Vgl. das bedeutende Werk „Mission de France“.
34) Titel der Missionen oder Tischtitel (der kirchenrechtliche Ausdruck „titulus“ ist der Nachweis der Existenzgrundlage, die nach kirchlicher Vorschrift für jeden Kleriker gesichert sein muß)
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