Römische Tagebücher. Alois C. Hudal
Fürstbischofs Kopp. Es war der Erfolg der von De Waal an vier Bischofskonferenzen unterbreiteten Denkschrift. Der Wortlaut war folgender: (in deutscher Übersetzung):
„Aus dem Staatssekretariat vom 2. November 1904. Papst Pius X. hat in gütiger Erhörung der Bitten der preußischen Bischöfe, die zu einer erhöhten und wirksameren Seelsorge für die aufenthaltsoder reisehalber in Italien weilenden Katholiken Deutschlands darum nachsuchten, daß eben diesen Katholiken durch päpstliche Machtvollkommenheit ein Protektor gegeben würde, zu solchem Amt Eminenz Kardinal Georg Kopp, Bischof von Breslau, erwählt. Da aber derselbe nicht leicht aus seiner Diözese die geistige Fürsorge für seine Mitbürger in Italien leiten kann, so hat der Heilige Vater des weiteren gewährt, ihm zu gestatten, auf einen Priester mit Wohnsitz in Rom und der Benennung eines Kommissars Teile seines Amtes zu übertragen. Von dieser päpstlichen Ermächtigung Gebrauch machend, hat daher Kardinal Kopp das Amt eines Kommissars dem Rektor des Deutschen Priesterkollegs in der Ewigen Stadt Antonio de Waal übergeben, und der Heilige Vater hat diese Wahl bestätigt. Hiervon mögen alle Kenntnis erhalten, für die es aus irgendeinem Grunde von Interesse sein kann. Kardinal Merry del Val.“
Unrichtig beraten von der deutschen Vatikanbotschaft, suchte Kardinal Joseph Schulte nach dem Ersten Weltkrieg in der Anima eine deutsche Nationalpfarrei im Sinne des can. 216, par. 4, durchzusetzen, und zwar so, daß der Rektor der Kirche völlig ausgeschaltet und ein von Köln ernannter Priester die Seelsorgeverrichtungen als eine Art Pfarrer oder Curatus (nach norddeutschem Sprachgebrauch eine selbständige Seelsorge) durchzuführen hatte. Dabei war Kardinal Schulte beeinflußt vom Beispiel der Errichtung polnischer Nationalpfarreien in der Diözese Danzig, die Papst Pius XI. auf ständiges Drängen des polnischen und französischen Vatikanbotschafters genehmigt hatte. Die geschichtliche Entwicklung hat aber in kurzer Zeit diese letztere Einführung als einen tief bedauerlichen kirchlichen Mißgriff erkennen lassen. Sie war kein Segen, sondern wurde der Beginn einer nationalen Spaltung innerhalb Danzigs, durch eine vom Ausland (Warschau) ständig geförderte Radikalisierung des polnischen Bevölkerungselementes unter dem Deckmantel der Religion. Gegen diese Bestrebungen des Kölner Kardinals verfaßte ich 1924 eine eigene Denkschrift*) zur Verteidigung des geschichtlichen und kirchenrechtlichen Standpunktes der Anima, auch um die Unmöglichkeit von zwei Kardinalprotektoraten im gleichen Hause besonders hervorzuheben. Das zweite Kapitel hatte den Titel: „Die Stellung der Anima zum Protektorate der Assistenza religiosa dei cattolici tedeschi residenti in Italia30). Welche Rechte kommen dem jeweiligen Kardinalprotektor der Assistenza religiosa hinsichtlich der Anima und ihrer Seelsorge zu?“ Geschichtlich hat sich dieses Protektorat so entwickelt, daß mit den in verschiedenen Häusern der Grauen Schwestern nach und nach infolge Anstellung eigener Hausgeistlicher auch Seelsorgestationen für die dort befindlichen deutschen Kolonien geschaffen wurden. Kardinal Kopp, der Protektor der Grauen Schwestern, ernannte diese Hausgeistlichen in den Häusern der Grauen Schwestern in Italien, die den Titel „Rektoren“ führten, und übte so ein gewisses Protektorat über diese deutschen Seelsorgestellen in Italien aus. Am 22. November 1904 wurde Kardinal Kopp vom Papst zum „Protector catholicorum Germanicae nationis in Italia degentium31)“ ernannt, um diese neu erstandenen religiösen Sammelpunkte der deutschen Katholiken Italiens neu zu organisieren und ihre religiösen Aufgaben zu regeln. Bald darauf erfolgte durch einen Erlaß des Kardinals Kopp vom 8. Jänner 1905 die Bestellung des damaligen Superiors der Grauen Schwestern in Italien, De Waal, zu seinem Stellvertreter (Kommissär) für die Überwachung dieser Seelsorgestellen. Weder im päpstlichen Schreiben an Kardinal Kopp noch auch im Ernennungsdekret an De Waal ist von einer Einbeziehung Roms die Rede. Die Bestellungsurkunde für De Waal ist so gehalten, daß sie nur für die Seelsorgestellen außerhalb Roms gelten kann. Da der sonst hochverdiente De Waal aus nicht genügender Beachtung des Kirchenrechtes wiederholt seine Befugnisse überschritt, nahm auch der damalige Rektor der Anima, Lohninger, an der Konferenz der deutschen Seelsorger Italiens nicht teil (14. bis 17. September 1908). Er lehnte die Einladung zu dieser Konferenz mit der Begründung ab, daß die Anima bereits einen Protektor habe und in Seelsorgeangelegenheiten dem Kardinalvikar von Rom unterstellt sei. Es sei nicht Gepflogenheit, römische Institute, die bereits einen Kardinalprotektor in Rom haben, noch einem zweiten Protektorate außerhalb Roms zu unterstellen.
Verschiedene Mißhelligkeiten zwischen Seelsorgern der deutschen Gemeinden Italiens in den Häusern der Grauen Schwestern, besonders die Eingriffe De Waals in fremde Rechtskreise, führten dazu, daß Kardinal Kopp das Protektorat der deutschen Seelsorge Italiens zurücklegte und gleichzeitig ihn von der Stelle eines Kommissärs dieser deutschen Seelsorge enthob. Nun wurde Kardinal-Erzbischof von Köln, Fleischer, vom Papste zum Protektor ernannt, da dieses Protektorat nicht an eine bestimmte Diözese gebunden war. Dieser gab der deutschen Seelsorge in Italien eine feste Organisation und verband, überzeugt von der besonderen Stellung der Anima, um allen Streitigkeiten ein Ende zu machen und weitere Übergriffe auszuschalten, das Kommissariat mit der Anima, als der ersten deutschen Kirche Roms und dem Zentrum des katholischen Lebens der Deutschen in Italien*).
Schlußergebnis:
Das rechtliche Verhältnis der Anima zum Protektorate der Assistenza religiosa ist auf Grund der Geschichte folgendes:
1. Beide stehen ohne rechtliche Beziehung nebeneinander, da die Anima in geistlichen Dingen auf Grund der päpstlichen Bullen unmittelbar dem Kardinalvikar von Rom unterstellt ist. In Rom ist der Rektor der Anima innerhalb der Kirche und des Hospizes auf Grund des Breves vom Jahre 1859 und außerhalb derselben auf Grund einer langjährigen Gewohnheit primärer deutscher Seelsorger, der dem Kardinalprotektor der Anima und dem Kardinalvikar unmittelbar unterstellt ist, ohne gleich den übrigen Rektoren der deutschen Gemeinden Italiens dem Protektorate der Assistenza religiosa rechtlich zu unterstehen. Das gleiche gilt für die ausschließlich für die Seelsorge an der Anima bestimmten Kapläne.
2. Wenn auch auf Grund der Geschichte dem „Protettorato della Assistenza religiosa32)“ gegenüber der Anima keine Rechte zukommen, so erscheint im Interesse einer einheitlichen Gestaltung der Seelsorge in ganz Italien ein Zusammenhang durchaus wünschenswert, und zwar in dem Sinne, daß der Rektor der Anima auf Grund der Berichte der Seelsorgekapläne an den jeweiligen Kardinalprotektor der Assistenza religiosa für die Bischofskonferenz von Fulda einen Jahresbericht über die religiösen Verhältnisse der deutschen Kolonie in Rom übermittelt*). Jedenfalls dürfte niemals, wenn der Kommissär für die deutsche Seelsorge in Italien eine andere Persönlichkeit wäre als der Rektor der Anima, ersterer irgendwelche Ingerenz auf die von der Anima zu leistende Seelsorge ausüben. Eine diesbezügliche Unterordnung der Anima wäre eine Rechtsverletzung und Verleugnung der ganzen Geschichte der Anima.
Als eine kirchenrechtlich lauwarm verfaßte Gegenschrift des Kardinals Schulte, die an alle deutschen Bischöfe geschickt wurde, trotzdem nicht von dieser Absicht einer Nationalpfarrei abrückte, ohne meine starken Gegengründe wesentlich zu widerlegen, trug ich die ganze Sache, die eine Gefährdung darstellte, in einer Sonderaudienz Papst Pius XL vor, nachdem bereits früher Kardinalvikar Pompili die für alle Fälle schon ausgearbeiteten Statuten mit den Worten verurteilt hatte: „Un Curato tedesco non c’è a Roma33).“ Nach seiner mir gegenüber ausgesprochenen Auffassung schaffe ein solches Protektorat kein neues Recht, denn es gibt keine parallel laufende oder konkurrierende hierarchische Jurisdiktion. Es ist nur eine moralische und finanzielle Hilfe, praktisch überhaupt nur möglich, wenn der Ortsbischof dafür Verständnis hat und seine Zustimmung gibt. Die Antwort des Papstes war noch entschiedener: „Solange Wir hier sind, werden Wir niemals die Errichtung von Nationalpfarreien in Rom gestatten.“ Entmutigt von nicht wenigen Intrigen, die in dieser Sache von Geistlichen gesponnen wurden, wohl hauptsächlich, um die Tätigkeit eines Österreichers an der Deutschen Nationalstiftung unmöglich zu machen, schrieb ich