Römische Tagebücher. Alois C. Hudal

Römische Tagebücher - Alois C. Hudal


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Fürstbischofs Kopp. Es war der Erfolg der von De Waal an vier Bischofskonferenzen unterbreiteten Denkschrift. Der Wortlaut war folgender: (in deutscher Übersetzung):

       „Aus dem Staatssekretariat vom 2. November 1904. Papst Pius X. hat in gütiger Erhörung der Bitten der preußischen Bischöfe, die zu einer erhöhten und wirksameren Seelsorge für die aufenthaltsoder reisehalber in Italien weilenden Katholiken Deutschlands darum nachsuchten, daß eben diesen Katholiken durch päpstliche Machtvollkommenheit ein Protektor gegeben würde, zu solchem Amt Eminenz Kardinal Georg Kopp, Bischof von Breslau, erwählt. Da aber derselbe nicht leicht aus seiner Diözese die geistige Fürsorge für seine Mitbürger in Italien leiten kann, so hat der Heilige Vater des weiteren gewährt, ihm zu gestatten, auf einen Priester mit Wohnsitz in Rom und der Benennung eines Kommissars Teile seines Amtes zu übertragen. Von dieser päpstlichen Ermächtigung Gebrauch machend, hat daher Kardinal Kopp das Amt eines Kommissars dem Rektor des Deutschen Priesterkollegs in der Ewigen Stadt Antonio de Waal übergeben, und der Heilige Vater hat diese Wahl bestätigt. Hiervon mögen alle Kenntnis erhalten, für die es aus irgendeinem Grunde von Interesse sein kann. Kardinal Merry del Val.“

      Schlußergebnis:

      Das rechtliche Verhältnis der Anima zum Protektorate der Assistenza religiosa ist auf Grund der Geschichte folgendes:

      1. Beide stehen ohne rechtliche Beziehung nebeneinander, da die Anima in geistlichen Dingen auf Grund der päpstlichen Bullen unmittelbar dem Kardinalvikar von Rom unterstellt ist. In Rom ist der Rektor der Anima innerhalb der Kirche und des Hospizes auf Grund des Breves vom Jahre 1859 und außerhalb derselben auf Grund einer langjährigen Gewohnheit primärer deutscher Seelsorger, der dem Kardinalprotektor der Anima und dem Kardinalvikar unmittelbar unterstellt ist, ohne gleich den übrigen Rektoren der deutschen Gemeinden Italiens dem Protektorate der Assistenza religiosa rechtlich zu unterstehen. Das gleiche gilt für die ausschließlich für die Seelsorge an der Anima bestimmten Kapläne.


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