Globaler Klimawandel aus ökonomischer Perspektive. Frank Hubert

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verbindliche Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für einzelne Staaten ab 2005 festgelegt. So verpflichtete sich z. B. die EU ihren Treibhausgasausstoß bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Besonders hohe Reduktionsverpflichtungen haben Luxemburg (-28 Prozent) sowie Deutschland und Dänemark (beide -21 Prozent) übernommen. Schwellenländer wie China und Indien hatten dagegen zunächst keine bindenden Ziele. Zudem wurden Regeln bestimmt, nach denen der Handel mit Emissionsrechten durchgeführt werden kann. Ein großer Wermutstropfen ist allerdings, dass die USA als größte Industrienation das Kyoto-Abkommen nicht ratifiziert hat. Die Bewertung des Kyoto-Protokolls fällt von wissenschaftlicher Seite nicht allzu positiv aus.26 So zieht etwa der renommierte Umweltökonom Alfred Endres folgendes Fazit: »Eine beschränkte Zahl von Staaten hat sich verpflichtet, die Treibhausgase für einen beschränkten Zeitraum in einem beschränkten Umfang zu reduzieren. Positive Wirkungen auf das weltweite Klima können davon nicht erwartet werden. Hoffnung auf bessere Zeiten kann sich allenfalls daraus speisen, dass das Kyoto-Protokoll als ein Schritt in einem institutionellen Evolutionsprozess gesehen wird.«27 Das Kyoto-Protokoll wurde auf weiteren Konferenzen bis 2020 verlängert und mit einigen Modifikationen versehen.

      Neben dem Handel mit CO2-Zertifikaten gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren. Man denke hier an das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die CO2-Steuern in Schweden, Großbritannien oder Frankreich sowie regulatorische Vorgaben für den CO2-Ausstoß von Pkw oder das Glühbirnenverbot durch die EU. All diese Maßnahmen sind gut gemeint, aber wenig koordiniert. Sie führen daher zu einem politischen Durcheinander und mangelnder Unterstützung in weiten Teilen der Bevölkerung, die viele Maßnahmen als willkürlich und einseitig ansieht. Gleichzeitig führt die Vielzahl unterschiedlicher Instrumente dazu, dass nicht immer der kostengünstigste Weg zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen gewählt wird.

      Für Deutschland hat sich die Bundesregierung mit dem im November 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan sowie dem 2019 beschlossenen Klimapaket das Ziel gesetzt, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutralität zu erreichen. Mittelfristig strebt sie das Senken der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 an. Zentrales Instrument ist hierbei die Bepreisung von Treibhausgasen. Für die wichtigsten Sektoren wurden konkrete Minderungsziele und zahlreiche Detailregelungen vereinbart. Zudem wird ein umfassender Dialog auf sämtlichen staatlichen Ebenen sowie mit den Bürgern und Bürgerinnen angestrebt. Die soziale Verträglichkeit der unterschiedlichen Klimaschutzmaßnahmen soll dabei beachtet werden.

      Die Dringlichkeit und Bedeutung dieses gesamten Themenkomplexes ist inzwischen weitgehend anerkannt. Das zeigen drei Beispiele aus sehr unterschiedlichen Bereichen:

      • Im Frühsommer 2015 veröffentliche Papst Franziskus die Enzyklika Laudato si’. Diese Enzyklika wurde in zahlreiche Sprachen übersetzt und beschäftigt sich vor allem mit den Themen Umwelt- und Klimaschutz. Der Papst mahnt darin zu einem Umsteuern der Menschheit.

      • Seit 2017 sind größere Unternehmen durch eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde, gesetzlich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Hierzu gehört auch eine Umweltberichterstattung.


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