Feuerwehrbedarfsplanung. Thomas Lindemann
So gibt es zum Beispiel für Personen, die sich in einer vom Brand betroffenen Nutzungseinheit aufhalten, kein »Anrecht auf eine (unversehrte) Rettung«, vgl. Kommentar von Koller (2015) zur Diskussion zur Einführung eines »Sicherheitstreppenraums light« (Kircher, 2015).
17 An dieser Stelle ist der Begriff »Schutzziel« korrekt verwendet, da er den übergeordneten Zielzustand und nicht das »Planungsziel« einer Feuerwehr beschreibt (vgl. Kapitel 3.1).
18 Die an dieser Stelle exemplarisch dargelegte Argumentationslinie erstreckt sich lediglich auf den Brandfall, der stellvertretend für eine Reihe anderer denkbarer Unglücksfälle dargestellt ist. Die beispielhaft angeführten »Kompensationsmaßnahmen« (z. B. Rauchwarnmelder) entfalten ihre Wirkung selbstverständlich nur bei diesem Unglücksfall, während zur Erfüllung des Schutzziels der Unversehrtheit des menschlichen Lebens bei etwa Straßenverkehrsunfällen weitere präventive und kurative Maßnahmen vorzusehen sind.
19 Zum Beispiel durch Einsatz von öffentlich zugänglichen Löschmitteln oder Leitern zur Unterstützung der Selbstrettung von Personen aus Obergeschossen.
3 Grundlagen der Feuerwehrbedarfsplanung
3.1 Begriffsbestimmungen
Das vorliegende Buch trägt den Titel »Feuerwehrbedarfsplanung«. In den einzelnen Bundesländern wird der an dieser Stelle repräsentativ verwendete Begriff auch als »Brandschutzbedarfsplan«, »Gefahrenabwehrbedarfsplan« oder »Bedarfs- und Entwicklungsplan« bezeichnet. Jede Bezeichnung hat ihre Berechtigung und im Kern ist dasselbe gemeint:
»Ein Feuerwehrbedarfsplan ist die nach fachlichen Erwägungen politisch legitimierte Fachplanung der organisatorischen, personellen und materiellen Anforderungen zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr auf Basis von festgelegten Planungskriterien in einer betrachteten Gebietskörperschaft.«
Feuerwehrbedarfsplan
Die Bezeichnung »Feuerwehrbedarfsplan« stellt denjenigen Begriff dar, der sein Wesen sinngemäß widerspiegelt, nämlich den planerischen Bedarf an feuerwehrtechnischen Ressourcen festzustellen. So ist auch Verwechslung mit »Brandschutzbedarf« ausgeschlossen, der begrifflich viele Anwendungen finden könnte (z. B. im gebäudetechnischen Brandschutz oder dazugehörige Ausstattungsgegenstände). Nicht automatisch ist mit dem allgemeinen Brandschutzbegriff die abwehrende Komponente mit der Feuerwehr gemeint. Schließlich umfasst der Begriff »Brandschutz« allgemein die Summe der Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes (bestehend aus baulichen, (anlagen)technischen und organisatorischen Brandschutz). Mit der Bezeichnung »Feuerwehrbedarfsplan« wird klar, dass es sich um den Bedarf der Feuerwehr handelt.
Brandschutzbedarfsplan
Dennoch ist auch die Bezeichnung »Brandschutzbedarfsplan«, wie er in Nordrhein-Westfalen verwendet wird, nachvollziehbar, da der zu planende Brandschutzbedarf in diesem Fall tatsächlich mehr umfasst als die reine Feuerwehr (u. a. auch die Löschwasserversorgung). Auch in der DIN 14011 »Begriffe aus dem Feuerwehrwesen« (in der alten Ausgabe von 2010) wird der Begriff »Brandschutzbedarfsplan« verwendet, der dort unter Nr. 3.6.6.12 als »Plan der zuständigen Behörde zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebiets« definiert wird. Der Begriff »Brandschutzbedarfsplanung« vernachlässigt aber die Tatsache, dass die Aufgaben der Feuerwehren deutlich mehr als die Brandbekämpfung umfassen und der Tätigkeitsschwerpunkt heutzutage vornehmlich auf allgemeinen und technischen Hilfeleistungen liegt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan
Die in Hessen und im Saarland verwendete Bezeichnung des »Bedarfs- und Entwicklungsplans« ist ebenfalls korrekt, da mit dem Bedarfsplan immer auch eine Entwicklung zu einem SOLL-Zustand aufgezeigt wird, in dem konkrete Maßnahmen und Mittel zur zukünftigen Erreichung der festgelegten Ziele hinterlegt sind.
Gefahrenabwehrbedarfsplan
Der in Brandenburg verwendete Begriff »Gefahrenabwehrbedarfsplan« fasst die gemeindlichen Schutzaufgaben weiter. Die kommunale Gefahrenabwehr beinhaltet damit nicht nur die »klassischen« Feuerwehraufgaben, sondern beispielsweise auch Aufgaben bei allgemeinen Not- und Unglücksfällen sowie Aufgaben des Katastrophenschutzes.
Planungsziel und Schutzziel
Die Planungsziele (im Feuerwehrsprachgebrauch häufig auch Schutzziele genannt) sind das zentrale Element der Feuerwehrbedarfsplanung, anhand derer sich die Struktur der Feuerwehr in Bezug auf Organisation, Standorte, Fahrzeug und Geräte sowie Personal ableitet und die damit das Versorgungsniveau der Feuerwehr in der jeweiligen Kommune prägen. Das Planungsziel besteht klassischerweise aus konkreten Planungsparametern mit einer für ein Bemessungsszenario einzuhaltenden Planungsfrist, taktischen Einheit und gegebenenfalls Erreichungsgrad (vgl. Kapitel 4.3). In einer Kommune kann es mehrere Planungsziele gleichzeitig geben.
Dahingegen verkörpern Schutzziele (zunächst feuerwehrunabhängig) den übergeordneten gesellschaftlich und politisch gewollten Zustand eines Schutzgutes wie zum Beispiel »Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Menschen«, »Schutz von Sachwerten und der Umwelt«, »Schutz des kulturellen Erbes« oder »Eigenschutz von Einsatzkräften«. So lauten auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes die Schutzziele für bauliche Anlagen nach § 14 der Musterbauordnung (MBO)
Auch im Bauordnungsrecht ist damit offengelassen, auf welchem Weg diese abstrakten Schutzziele zu erreichen sind, aus denen sich konkrete Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Rettungswege ableiten. Der mit den Schutzzielen angestrebte Zielzustand kann auf verschiedene Weisen erreicht werden. Das Aufstellen einer Feuerwehr mit konkreten Planungszielen ist nur eine Möglichkeit, die zum Erreichen der abstrakten Schutzziele geeignet sind (vgl. Bild 10 in Kapitel 2.4).
»Sicherheitsniveau« und »Versorgungsniveau der Feuerwehr«
Der meist intuitiv gebrauchte Begriff des »Sicherheitsniveaus« (oder auch »Sicherheitslevel« oder »Schutzniveau«) ist ein Ausdruck für das abstrakte Maß an Sicherheit in einer Gesellschaft. Im Kontext der Feuerwehrbedarfsplanung wird der dimensionslose, aber ordinalskalierte Begriff des »Sicherheitsniveaus« häufig als Synonym für »Versorgungs- oder Ausstattungsniveau der Feuerwehr« verwendet. In Hinblick auf die im Kapitel 2.4 dargelegten Ausführungen zur outcome-orientierten Planung ist der Begriff des »Sicherheitsniveaus« jedoch vom »Versorgungsniveau der Feuerwehr« zu unterscheiden, da bei schutzziel-orientierter Betrachtung20 auch mit geringer oder gar keiner Vorhaltung einer Feuerwehr ein hohes Sicherheitsniveau für den Bürger erreichbar ist, vgl. Bild 11 in Kapitel 2.4.
Das Sicherheitsniveau (im Sinne von »Versorgungsniveau der Feuerwehr«) einer Kommune wird u. a. durch die Festlegung konkreter Planungsparameter für die kommunalen Planungsziele (im Wesentlichen »Planungsfrist« und »taktische Einheit«) zur Dimensionierung der Feuerwehr