Kurze Formen in der Sprache / Formes brèves de la langue. Anne-Laure Daux-Combaudon
Englands Seemacht ist bedeutender als Frankreichs (G II: 225)
und das Kopulaverb plus die syntaktische Basis des Subjekts in
(11) Göthe’s Kritik über sich selbst war immer die triftigste, weil die schärffste (G II: 325)
Götzinger nennt auch satzübergreifende Beispiele, wie:
(12) Völker folgen auf Völker. Reiche auf Reiche. (G II: 231)
Und er stellt hier ebenfalls Verbindungen zu bestimmten Textsorten her und betont, dass derartige Weglassungen besonders häufig sind im „Gespräch, wo immer kurz an das Vorhergehende angeknüpft wird, ohne daß man sich die unnütze Mühe macht, vollkommne [sic] […] Sätze zu bilden“, z.B.:
(13) Woher kommst du, und wozu? (G II: 231)
oder als Reaktion auf Gesagtes
(14) wahr, schön, recht […] (G II: 365)
Zwar stammen die Beispiele, die hier als gesprochene Sprache dargestellt werden, aus schriftlichen Dramentexten (z.B. J.G. Jacobi, Lessing, Schiller), doch ist der explizite Bezug auf besondere Eigenschaften gesprochener Sprache, für die gewisse normative Vorstellungen der ‚Vollständigkeit‘ von Sätzen nicht gelten, zeitgenössisch neu.
Die Vorstellung, dass in gewissen Kontexten die Bildung ‚vollkommner Sätze‘ „unnütze Mühe“ sei (s.o.), schreibt sich bei Götzinger auch in die Hypothese ein, dass der Hörer / Leser selbst aktiv an dem Kommunikationsprozess beteiligt ist und aus dem Kontext Informationen zieht, die daher nicht expliziert werden müssen. Dies wird deutlich in seiner Abgrenzung von eigentlichen Ellipsen und „logischen“ Ellipsen.
3.4 „Logische Ellipsen“
Götzinger bezeichnet mit ‚logischer Ellipse‘ die Abwesenheit eines grammatisch regierten Elements, die seines Erachtens keine echte Ellipse ist, denn: „Es gilt beim Sprechen überall eine stillschweigende Uebereinkunft, daß der Hörer oder Leser auch seinerseits etwas denke […]“ (G II: 232). So liege in
(15) die Stadt gieng über, der Feind zog ein (G II: 231)
keine Ellipse vor, da für den Hörer klar ist, dass die Stadt an den Feind übergeht, und dieser in die Stadt einzieht. Die kurze Form, in der – modern gesprochen – in die Verbvalenz eingeschriebene Komplemente nicht realisiert werden, wird also von Götzinger als semantisch vollständig angesehen, da sie kommunikativ vollständig ausreichend ist, um Zugang zu dem gesamten vom Sprecher intendierten Sinn zu geben. Götzinger macht diese Überlegung zu einem allgemeinen Prinzip in den Überlegungen zu Ellipsen.
Es sei hinzugefügt, dass ähnliche Überlegungen allgemein im Kontext verfügbare Informationen betreffen. Götzinger betont nämlich, dass nicht immer, wenn etwas ‚hinzugedacht‘ werden muss, dies auf die Präsenz einer Ellipse verweise: Der „Naturforscher“ z.B. spreche einfach von „Kreislauf“, der „Theolog“ von „Abendmahl“, und dies ohne weitere Präzisionen: „Schwerlich kann man dies Ellipsen nennen, sondern nur Verschweigungen; denn wo sollten sonst die Ellipsen ein Ende nehmen?“ (G II: 232). Damit zeigt er, dass er sich der Diskussion um die ‚Ellipsenreiterei‘ bewusst ist, die einen ersten Höhepunkt im 17. Jh. erreicht hatte, aber zeitgenössisch noch virulent ist (vgl. Spitzl-Dupic 2016: 65–67).
Neben den verschiedenen bisher behandelten kurzen Formen, die alle auf der Abwesenheit eines oder mehrerer Elemente in der Konfiguration eines Satzes basieren und die Götzinger auf – im weiten Sinn – kontextuelle Bedingungen zurückführt, werden auch Formen der „Zusammenziehung“ und „Verschmelzung“ angenommen, in denen die Kürzungen zu unterschiedlichen mentalen Vorstellungsinhalten führt.
3.5 „Zusammenziehung“ und „Verschmelzung“
Den Begriff Zusammenziehung verwendet Götzinger u.a. in Hinblick auf Koordination und Sätze. Hier ist interessant, dass er für kürzere und längere Formen unterschiedliche Konzeptualisierungen postuliert. Götzinger verweist z.B. auf folgende Kürzungsmöglichkeiten bei koordinierten Präpositionalgruppen:
(16) Mit dem Ritterstande und mit dem Bauernstande
(17) Mit dem Ritterstande und dem Bauernstande
(18) Mit dem Ritterstande und Bauernstande
(19) Mit dem Ritter= und Bauernstande (G II: 201)
Während Götzinger hier morphosyntaktisch von einer „Zusammenziehung“ spricht, verwendet er für die konzeptuell-semantische Wirkung den Terminus „Verschmelzung“: In den Beispielen (16)–(19) handele es sich um eine ‚fortschreitende Verschmelzung‘ der beiden Nominalbegriffe, wobei die längste Form (16) dem Ausdruck einer maximalen „Sonderung“ der Begriffe in der Vorstellung entspreche, die kürzeste ihrer Quasi-Verschmelzung.
Derartige Zusammenziehungen sind auch auf Satzebene möglich. Die – modern gesprochen – Rechtsversetzung in
(20) Sturm überfiel uns und Gewitter (G II: 338).
bewirkt laut Götzinger eine Sonderung der Begriffe Sturm und Gewitter, sodass beide hervorgehoben werden; die Koordination der Nebensätze in (21) ohne Wiederaufnahme der Konjunktion bewirke dagegen eine konzeptuelle Verschmelzung:
(21) Ich vergesse, dass ich in der Fremde bin und [daß] kein Recht zum Befehlen habe (G II: 366)
Moderne Untersuchungen untermauern Götzingers Hypothese für (20) (vgl. z.B. Altmann 1981, Vinckel 2006); (16)–(19) sowie (21) sind meines Wissens in Hinblick auf ihre konzeptuelle Leistung noch nicht untersucht, doch scheint auch hier Götzingers Hypothese durchaus plausibel.
3.6 Auslassung, Verschmelzung und Ellipsen in Komposita
Die Bildung von Komposita entspricht laut Autor ebenfalls dem allgemeinen Bedürfnis der Sprecher nach Kürze und Bestimmtheit in Ausdruck (Götzinger 1836: 778, im Folgenden G I). So ermöglichen es auch Komposita, unnötige Informationen nicht zu nennen, sodass nur die wichtigsten durch ihre explizite Realisierung hervorgehoben werden. Gleichzeitig gilt aber auch für Komposita das ‚Gesetz‘ der Kürze, denn Götzinger führt aus, dass Komposita sich nicht aus mehr als zwei Formativen zusammensetzen sollten, da ein deutsches Wort nur einen Akzent trage. Komplexere Komposita entsprächen nicht dem deutschen Sprachcharakter und seien auch verwirrend, da Sprecher / Hörer kaum wissen könnten, wo der Wortakzent zu realisieren sei.
Götzinger unterscheidet unterschiedliche Typen von Komposita,
1 „unächte Zusammensetzungen“
2 Komposita mit „Auslassung“
3 „echte“ Komposita
4 „elliptische“ Komposita
Ad 1. In „unächten Zusammensetzungen“ bleibt die Flexionsmarkierung erhalten, und ihr Sinn ist über eine Dekomposition direkt zugänglich, z.B.:
(22) Landesverräther; Lebensart
die direkt in Verräther des Landes, Art des Lebens (G I: 751) auflösbar sind.
Ad 2. In Komposita mit „Auslassung“ werden Formative nicht realisiert, die einen Sinn explizieren würden, der für das Verständnis als unnötig empfunden wird, z.B.
(23) Fußweg statt Fußgängerweg
(24) Spritzenhaus statt Feuerlöschgeräthschaftenmagazin (G I: 756)
Ad 3. Bei „echten“ Komposita nimmt Götzinger wiederum einen semantischen „Verschmelzungsprozess“ an, der darauf beruht,