Datenschutzgrundverordnung für Dummies. Christian Szidzek
Lösung Frage 2: (DSGVO)
Sie müssen diese Frage nicht beantworten …
Lösung Frage 3: (DSGVO)
Geldbuße.
Kapitel 3
Ziele des Datenschutzes
IN DIESEM KAPITEL
wird mit dem Missverständnis aufgeräumt, dass Datensicherheit gleich Datenschutz bedeute
erfahren Sie den tieferen Sinn des Datenschutzes
werden Sie voraussichtlich erste Sympathien für die DSGVO entwickeln
Das Motto: Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts verstecken, ist auch heute noch sehr verbreitet. Spätestens aber seit den Enthüllungen von Edward Snowden dürften jedoch auch die bis dato hartnäckigsten Datenschutzleugner erste Störgefühle verzeichnet haben. Möglicherweise ist da ja doch etwas dran, an der Sache mit dem Datenschutz. Aber was bedeutet Datenschutz überhaupt? Sie haben nämlich sicher auch schon gehört
vom Bankengeheimnis,
von Geschäftsgeheimnissen,
von Geheimschutz und
von Datensicherheit.
Das gibt es alles auch, und es gibt auch Berührungspunkte zum Datenschutz. Aber unter Datenschutz verstehen wir etwas ganz Bestimmtes.
Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis hat gewisse Überschneidungen mit dem Datenschutz, ist aber schon von seinem Wesen her etwas anderes. Auch beim Bankgeheimnis werden personenbezogene Daten geschützt. Das Bankgeheimnis ist aber nicht garantiert durch Gesetze oder durch Grundrechte, wie das im Datenschutz der Fall ist. Das Bankgeheimnis ist nur eine vertragliche Geheimhaltungsvereinbarung mit Ihrer Bank. Das bedeutet, dass Ihre Bank sich Ihnen gegenüber verpflichtet, niemandem etwas über Ihre Bankdaten zu verraten. Bestimmten Behörden gegenüber, wie dem Finanzamt oder Ermittlungsbehörden, muss Ihre Bank auf Anfrage Auskunft erteilen. Und wenn es das Gesetz will, dass Ihr gesamter Zahlungsverkehr einer Geldwäscheprüfung unterzogen wird, müssen Sie das erdulden, egal was Sie Ihrer Bank vertraglich abgerungen haben.
Geschäftsgeheimnisse
Bei der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen geht es darum, Ihren Konkurrenten oder Trittbrettfahrern wertvolle Geschäftsideen und -strategien vorzuenthalten. Das können Konstruktionszeichnungen sein, Marktstrategien, Informationen über Ihre Liquidität und vieles mehr. Diese Daten sind schützenswert. Im Datenschutz geht es jedoch um etwas anderes.
Geheimschutz
Unter Geheimschutz versteht man den Schutz von Informationen, die für Staaten von großer Bedeutung sind und deshalb geheim gehalten werden. Wenn man Ihnen solche Daten anvertraut und Sie diese nicht vertraulich behandeln, sind Sie schnell mit dem Vorwurf des Landesverrats konfrontiert. Die Gefahr, dann für viele Jahre hinter schwedischen Gardinen zu verschwinden, ist in solchen Fällen groß. Sie müssen dazu nicht gleich James Bond sein, um Geheimschutzvorschriften verletzen zu können. Wenn Sie in einem Unternehmen tätig sind, das auch für Ihre Regierung tätig ist, kann es passieren, dass dort ebenfalls Daten verarbeitet werden, die bedeutsam für die Landessicherheit sind. In beiden Fällen kommen Sie mit solchen Informationen nur in Berührung, wenn Sie entsprechend ausgewählt worden sind und intensiven Überprüfungen Ihrer Person und Ihres Umfelds standgehalten haben. Beim Geheimschutz werden häufig ebenfalls personenbezogene Daten verarbeitet. Deshalb gibt es hier Überschneidungen zum Datenschutz. Aber das geschützte Gut sind nicht Sie und Ihre Daten, sondern staatliche Interessen. Und wenn es um staatliche Interessen geht, stellt man Ihre persönlichen Interessen gerne einmal ganz weit zurück.
Datensicherheit
Datensicherheit ist zwar ebenfalls etwas anderes als Datenschutz, geht aber in eine ähnliche Richtung.
Das Verhältnis von Datenschutz zur Datensicherheit lässt sich am besten so formulieren: Datenschutz ist nicht gleich Datensicherheit, aber Datenschutz ist ohne Datensicherheit nicht möglich.
Der Unterschied der Schutzziele von Datenschutz und Datensicherheit ist erstaunlich oft nicht bekannt. Es herrscht verbreitet noch immer die unzutreffende Annahme vor, dass bei ausreichender Datensicherheit auch der Datenschutz automatisch sichergestellt sei. Das verkennt aber, dass personenbezogene Daten auch in der sichersten Umgebung missbraucht werden können, nämlich zum Beispiel von demjenigen, dem Sie Ihre Daten anvertraut haben und der diese in seiner sicheren IT-Umgebung munter zu allerlei Zwecken verarbeitet, von denen Sie nichts wissen und die Ihnen vielleicht gar nicht so gut gefallen.
Was man unter personenbezogenen Daten versteht, können Sie im Kapitel Personenbezogene Daten noch einmal ausführlich nachlesen.
Die folgenden Begriffe lassen sich leicht verwechseln. Dass Sie sich bei der nächsten hitzigen Diskussion nicht blamieren, sollten Sie diese sorgfältig unterscheiden:
Datensicherheit soll Sicherheitsrisiken begegnen und Daten – also auf Datenträgern abgelegte Informationen – vor Manipulation, unberechtigter Kenntnisnahme, Verlust oder Beschädigung schützen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um personenbezogene oder sonstige Daten handelt.
Daneben gibt es den Begriff der Informationssicherheit. Die Informationssicherheit umfasst die Sicherheit aller Informationen. Dazu gehören auch solche, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind, wie zum Beispiel das Wissen von Personen um bestimmte Dinge. Wie bei der Datensicherheit können die Informationen aber auch auf Datenträgern gespeichert sein, und es ist dabei egal, ob der Datenträger aus Papier besteht oder elektronisch ist. Der Begriff der Informationssicherheit umfasst damit den Begriff der Datensicherheit und findet sich vor allem in den IT-Grundschutzkatalogen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder der ISO 27001. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob es sich um Informationen über Personen handelt oder andere.
Wenn man dagegen von IT-Sicherheit spricht, bezieht sich dies ausschließlich auf elektronisch abgespeicherte Informationen und die Sicherheit der dafür verwendeten IT-Systeme. Gegenüber der Informationssicherheit kommt es bei der IT-Sicherheit also vor allem auf die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit dieser IT-Systeme an. Die IT-Sicherheit ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Informationssicherheit.
Schutzziele
Die Datensicherheit hat spezielle Schutzziele und ist spezifischen Gefahren ausgesetzt. Sie dient in erster Linie der Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten, der Sicherstellung ihrer Richtigkeit (Integrität) sowie deren Verfügbarkeit. Die Schutzziele sind also
Vertraulichkeit (Confidentiality)
Integrität (Integrity)
Verfügbarkeit (Availability)
Diese Schutzziele werden als sogenannte CIA-Schutzziele bezeichnet. CIA hat dabei aber nichts mit der Central Intelligence Agency zu tun, sondern steht als Akronym für Confidentiality (C), Integrity