Datenschutzgrundverordnung für Dummies. Christian Szidzek

Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek


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ohne zu erkennen, dass der Betrieb eigener Server längst nicht mehr rentabel und schon gar nicht mehr sicher ist, der neigt dazu, an dem alten Server festzuhalten, auch wenn zwischenzeitlich weitaus günstigere und noch dazu sicherere Cloud-Lösungen existieren. Wenn solche versunkenen Kosten erst einmal entstanden sind, decken sich die Interessen des Unternehmens zur Behebung des Problems oft nicht mehr mit dem mentalen Konto des Entscheidungsträgers. Hier kann meist nur ein Wechsel des Verantwortlichen helfen, die festgefahrene mentale Ausrichtung zu durchbrechen. Vive la révolution!

      Unsachgemäße Datenträgerbehandlung und -entsorgung

      Die unsachgemäße Datenträgerbehandlung und -entsorgung führt ebenfalls immer wieder zu unnötigen Angriffsflächen.

      Unsachgemäße Behandlung

      Die unbedachte Verwendung fremder USB-Sticks oder Memory-Cards macht es Angreifern ebenfalls leicht, Ihr System zu infiltrieren. Eine beliebte Übung bei Testangriffen auf die Unternehmens-IT besteht darin, auf Parkplätzen, WCs, auf Fluren oder an beliebigen anderen Orten ulkig beschriebene USB-Sticks zu verlieren, die mit Schadsoftware verseucht sind, und dann auf die Reaktion der glücklichen Finder zu warten. Gut funktionieren Aufschriften wie Gehalt des Vorstands, Q oder sonstiger Quatsch. Der Pen-Tester muss dann nichts anderes tun, als seinen Rechner aufzuklappen und abzuwarten, bis sich das erste Schadprogramm auf seinem System meldet.

      Unsachgemäße Entsorgung

      

Es wurde einmal von einer Bank berichtet, die von Geldautomaten eingezogene EC-Karten in einem kleinen Schuhkarton im Zimmer der Internen Revision verwahrte. Als der Schuhkarton eines Tags versehentlich auf den Boden gefallen war, leerte die eifrige Mitarbeiterin des Putzdiensts auch den kleinen Schuhkarton aus und warf die abgelaufenen Kärtchen in den sogenannten gelben Sack, ein in Deutschland beliebtes Kunststoffbehältnis zur Entsorgung jeglichen Mülls, der nicht mehr in die Tonne für den Restmüll passt, zur Abholung durch die Müllabfuhr. Da der gelbe Sack auch schon am Folgetag abgeholt werden sollte, brachte die Putzfee ihn auch gleich noch zur nächstgelegenen Abholstelle, die sich etwa zweihundert Meter vom Bankgebäude entfernt befand. Am nächsten Morgen entdeckte der zum Frühaufstehen neigende Revisor der Bank eine Spur aus EC-Karten im Schnee, die vom Hinterausgang der Bank bis zum besagten gelben Sack führte. Die abgelaufenen Karten werden in der Bank heute nicht mehr in Schuhkartons gelagert.

      Nachdem Sie nun einiges zur Datensicherheit erfahren haben, verraten wir Ihnen jetzt endlich, was es mit dem Datenschutz auf sich hat. Während die Datensicherheit in erster Linie den eigenen Sicherheitsinteressen des Datenverarbeiters dient, geht es beim Datenschutz um die Rechte anderer. Das sind die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Schutz dieser Daten ist nicht immer unbedingt auch zugleich im Interesse des Verarbeiters.

      Schutzgut

      Schutzziele des Datenschutzes

      Zu wissen, dass der Datenschutz personenbezogene Daten schützt, beantwortet aber noch nicht die Frage, weshalb der Datenschutz schützt, was er schützt. Wozu ist es gut, gerade personenbezogene Daten besonders zu schützen? Die DSGVO sagt in Art. 1 Abs. 2, dass durch die DSGVO der Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten natürlicher Personen sichergestellt werden soll. Aber welche Grundrechte und Grundfreiheiten könnten denn gefährdet sein bei Datenschutzverletzungen? Die Datenschutzverletzung selbst ist für sich allein genommen noch keine Gefahr für unsere Grundrechte und Grundfreiheiten.

      

Datenschutzverletzungen können nach Art. 4 Nr. 12 bestehen in

       unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung personenbezogener Daten,

       unbeabsichtigtem oder unrechtmäßigem Verlust personenbezogener Daten,

       unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung von personenbezogenen Daten,

       unbefugter Offenlegung personenbezogener Daten oder

       unbefugtem Zugang zu Daten.

      Aus Datenschutzverletzungen können sich aber sehr wohl konkrete Gefahren für die Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen ergeben. Solche Gefahren können sein:

       Diskriminierung

       Identitätsdiebstahl

       Finanzieller Verlust oder wirtschaftliche Nachteile

       Gesellschaftliche Nachteile

       Unbefugte Bewertung persönlicher Aspekte

       Manipulation

       Verlust der Vertraulichkeit

       … und vieles andere mehr

      Diskriminierung

      

Grundsatz der Gleichheit: Gleiches soll nach dem Gleichheitsgrundsatz gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden. Bei der Gleichbehandlung von Ungleichem oder der Ungleichbehandlung von Gleichem liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor. Erklärt für Hundefreunde: Stellen Sie sich vor, Sie besitzen zwei Hunde, einen Rhodesian Ridgeback und einen Dackel. Beide haben das gleiche Bedürfnis an Aufmerksamkeit. Also behandeln Sie beide gleich und schenken beiden ihr gleiches Maß an Aufmerksamkeit. Beim Futter sieht es aber anders aus. Der eine benötigt
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