Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO. Carmen Födisch

Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO - Carmen Födisch


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zu beurteilen und müssen daher nach einer Erlaubnisnorm gerechtfertigt werden.259 Erwägungsgrund 48 fungiert lediglich als privilegierende Hilfestellung im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

      Ungeachtet dessen ist ein Rückgriff auf Erwägungsgrund 48 im Rahmen von Unternehmenstransaktionen nicht weiterführend. Weder können Zielunternehmen und Erwerber als Unternehmensgruppe zusammengefasst werden noch werden dabei die betreffenden Kundendaten für interne Verwaltungszwecke übertragen. Vielmehr agieren zwei voneinander unabhängige Unternehmen, dessen Verarbeitungstätigkeiten sich auf die Durchführung der Unternehmenstransaktion beschränken.

       b. Auftragsdatenverarbeitung i.S.v. Art. 28 DSGVO

      Von datenschutzrechtlich anderer Qualität wäre die nachfolgende rechtliche Untersuchung, wenn sich die Tätigkeiten des Zielunternehmens und des potenziellen Erwerbers im Zusammenhang mit der Unternehmenstransaktion datenschutzrechtlich als Auftragsdatenverarbeitung i.S.v. Art. 28 DSGVO darstellen ließen.

       c. Gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.v. Art. 26 DSGVO

      Da die DSGVO keine weiteren Rechtsinstitute bereitstellt, spielt nur die Bestimmung des datenschutzrechtlich verantwortlichen Unternehmens im Verlaufe einer Unternehmenstransaktion die maßgebende Rolle. Bis die Transaktion vollendet ist, hat


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