Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau. Thomas Bauer
sind folgende Empfehlungen einzuhalten:
• | Pfosten als Vierkant-Pfosten in feuerverzinkten H-Trägern |
Für Zäune in kombinierter Bauweise gilt:
• | Rundholzpfosten in Güteklasse I gemäß DIN 4042 Teil 2 |
• | Jeder Querdraht ist mit einem Spanner mindestens einmal pro Zaunflucht, längstens aber alle 50 m abzuspannen. |
• | Es sind Knotengitter aus Stahldraht gemäß DIN 10223-5 zu verwenden. |
Für Ballfangzäune sollen verwendet werden:
• | Pfosten aus Stahlprofilrohr nach DIN EN 10219-2 |
• | Bespannung aus geschweißten Paneelen nach DIN EN 10223-7 ohne obere und untere Überstände |
Ansonsten sind folgende DIN-Normen gemäß DIN 18320 für die jeweiligen Arbeiten zu beachten (in Auszügen):
Arbeiten | DIN-Vorschrift |
Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke, Oberflächenschutz durch Schichtenaufbau für Dachbegrünungen | DIN 18915 |
Pflanzarbeiten | DIN 18916 |
Rasenarbeiten und Saatarbeiten im Landschaftsbau | DIN 18917 |
Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen | DIN 18918 |
Sportplatzarbeiten: | |
Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen | DIN 18035-4 |
Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen | DIN 18035-5 |
Sportplätze – Teil 6: Kunststoffflächen | DIN V 18035-6 |
Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasenflächen | DIN V 18035-7 |
Entwicklungs- und Unterhaltungspflegearbeiten | DIN 18919, DIN 18035-4, DIN 18035-5, DIN V 18035-6, DIN V 18035-7 |
Spielplatzbauarbeiten: | |
Arbeiten für Spielplätze und Freiflächen zum Spielen | DIN 18034, DIN EN 1176-1 bis DIN EN 1176-6 |
Arbeiten für stoßgedämpfte Spielplatzböden | DIN EN 1177 |
Maßnahmen zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen | DIN 18920 |
Tab. 1: DIN-Normen für den Garten und Landschaftsbau
{Abrechnung}
Nebenleistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gelten folgende Arbeiten als Nebenleistungen:
• | das Festhalten des Zustands (in Form eines Protokolls, das gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist) von der Straße, der Geländeoberfläche, den Vorflutern und Vergleichbarem und zwar vor Beginn der Arbeiten |
• | Herstellen der Anschlüsse an angrenzende Bauteile |
• | Anwässern nach dem Pflanzen und nach dem Verlegen von Fertigrasen |
• | Beseitigen von Wurzelstöcken bis 0,1 m Durchmesser, an der Schnittstelle gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser. |
• | Lösen, Laden und Entsorgen einzelner Steinen und Mauerreste bis 0,01 m3 Einzelvolumen. Beim Herstellen des Feinplanums bei Vegetationsflächen bis zu einer Menge von 1 m³ |
• | Herstellen des notwendigen Gefälles zur Wasserableitung bei der Oberflächenausbildung von Vegetationsflächen, Belägen und Sicherungsbauwerken |
• | Herstellen von bis zu 10 cm großen Höhenabsätzen je Pfosten im Zaunverlauf |
• | Prüfungen und Probenahmen zum Nachweis über Eignung und Qualität von vom Auftraggeber gelieferter Materialien, einschließlich Böden |
Besondere Leistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, sind Besondere Leistungen:
• | erforderliche Maßnahmen nach den Abschnitten 3.1.3–3.1.6 der DIN (vgl. „Allgemeine Angaben zur Ausführung“ in diesem Kapitel, wie z. B. Erkunden der Lage von Leitungen, Sicherungsmaßnahmen bei Antreffen von Hindernissen, bei Gefährdung der Vegetation etc.) |
• | Untersuchungen des Bodens, des Wassers und des Wasserstands sowie besondere Prüfverfahren |
• | Eignungsprüfungen einschließlich der Probenahmen von Stoffen, Bauteilen, Pflanzen und Pflanzenteilen, die der Auftraggeber beistellt oder deren Herkunft vom Auftraggeber vorgeschrieben ist |
• | erforderliche Maßnahmen zum Ableiten des Wassers aus angrenzenden Flächen |
• | Abladen und Lagern von bauseitig gelieferten Stoffen, wie z. B. Bauteilen, Pflanzen und Pflanzenteilen |
• | Lösen, Laden, Trennen und Entsorgen von Kies, Steinen, Bauwerksresten, Geokunststoffen und sonstigen Stoffen über 0,01 m³ Einzelvolumen sowie das Verfüllen der entstandenen Hohlräume |
• | erforderliche Schutzmaßnahmen für Pflanzen nach Ablauf der Lagerungszeit auf der Baustelle und Leistungen zum Einschlagen oder Aufschulen von Pflanzen und Pflanzenteilen, wenn die Maßnahmen vom Auftraggeber verlangt oder aus Gründen erforderlich werden, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind |
• | Liefern von Wasser für Pflegearbeiten (Fertigstellungs-, Unterhaltungs-, Entwicklungspflege) |
• | Entfernen von durch den Auftragnehmer nicht zu vertretenden vorzeitigem Aufwuchs |
• | erforderliches Lockern des Baugrunds vor dem Aufbringen des Oberbodens |
• | erforderliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsflächen gegen Wild und Weidevieh oder weil angrenzende Flächen vor der Abnahme der Vegetationsflächen genutzt werden |
• | abschnittsweises Fällen/stückweises Absetzen von Bäumen und Sträuchern und Einsatz besonderer Arbeitsverfahren (z. B. Hubsteiger, Seilklettertechnik) |
• | Kontrollprüfungen einschließlich der Probenahmen |
• | besondere Messungen, die über die Regelungen in ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1.3, hinausgehen, z. B. Messungen für Zeugnisse nach den Wettkampfbestimmungen der Sportverbände |
• | Erstellen statischer Nachweise und der hierfür notwendigen Zeichnungen |
• | Erstellen von Bestandsplänen |
• | zusätzliche Zaunpfosten aufgrund von Besonderheiten des Geländes, Unterbrechungen, Richtungsänderungen |
• | Herstellen von über 10 cm großen Höhenabsätzen je Pfosten im Zaunverlauf |
• |
Arbeiten auf Flächen mit einer Neigung von mehr als 1:4 sowie für das Herstellen solcher |