5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen. Martin Weber

5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen - Martin Weber


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Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden sich u. a. in den jeweiligen Gemeindeordnungen, im Haushaltsgrundsätzegesetz, in den Landeshaushaltsordnungen sowie in der Bundeshaushaltsordnung.14

      Normierung im Steuerrecht

      Die grundlegenden Normen hinsichtlich der Führung von Büchern und Aufzeichnungen finden sich in den §§ 140 bis 148 AO. Gemäß § 140 AO hat jeder, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, die Verpflichtungen, die ihm nach anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.

      Des Weiteren finden sich auch in Einzelsteuergesetzen wie im UStG (z. B. § 14b UStG), im EStG (z. B. § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG) oder im AStG (z. B. § 17 AStG) Vorschriften zur Rechnungslegung.

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      Rechtsentwicklung

      Die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards ist in Deutschland seit einigen Jahren durch die Konzentration der internationalen Kapitalmärkte sowie durch die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte beeinflusst. So ist das am 1. 1. 1900 in Kraft getretene HGB u. a. durch folgende Gesetze geändert worden:

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG, 1998)
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG, 1998)
Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG, 2002)
Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG, 2004)
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG, 2009)
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG, 2012)
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG, 2015)

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      US-GAAP und IAS/IFRS

      International agierende Konzerne haben aber seit jeher Kritik an der Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht geübt. Das Bestreben dieser Konzerne war eine weitestgehende Annäherung, wenn nicht sogar eine unmittelbare Umsetzung des internationalen Normengefüges von US-GAAP1) und IAS/IFRS2).

      Auf diese Bedürfnisse hat der Gesetzgeber in einem ersten Schritt durch das KapAEG vom 24. 4. 1998 reagiert. Die Hauptänderung dieses Gesetzes war die Regelung des § 292a HGB. Hiernach war es den deutschen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Recht zu verzichten.

      Die Regelung des § 292a HGB war jedoch nur befristet bis zum 31. 12. 2004 anzuwenden. Die EU-Wirtschaftsminister haben am 6. 6. 2002 eine Verordnung verabschiedet, der zur Folge ab dem Jahr 2005 alle börsennotierten Unternehmen IAS/IFRS als Pflichtstandard anzuwenden haben (vgl. § 315a HGB). Bilanzierten die betroffenen Unternehmen bereits nach US-GAAP, galt eine Übergangsfrist für Geschäftsjahre, die vor dem 1. 1. 2007 beginnen (vgl. Art. 57 EGHGB).

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      Geschichte der Buchführung

      Schon seit Jahrtausenden führen die Kaufleute Aufzeichnungen über ihre Geschäftstätigkeit, da zuverlässiges kaufmännisches Handeln nur möglich ist, wenn der Akteur über die finanzielle Auswirkung seiner Taten Bescheid weiß. So wurden beispielsweise bereits 3500 v. Chr. bei den Sumerern Abrechnungen für Lebensmittel auf Tontafeln vorgenommen.

      Die doppelte Buchführung wie wir sie heute kennen kann erstmals für 1340 nachgewiesen werden. Sowohl in Italien (Genua, Venedig und Florenz) als auch in Lübeck wurden aus dieser Zeit Hauptbücher gefunden, die Einnahmen und Ausgaben nach verschiedenen Kostenarten aufgliederten. Eine Bilanz im heutigen Sinne wurde wohl erstmals 1511 von den Fuggern erstellt.

      Aufgaben des Rechnungswesens

      Die heutige Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens ist es, alle Vorgänge in einem Betrieb zu erfassen und auszuwerten. Auf der Grundlage des Zahlenmaterials seines Betriebes – ergänzt um weitere Daten (Ziele, Prognosen, etc.) – kann der Kaufmann so die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens überprüfen und für die Zukunft planen. Das betriebliche Rechnungswesen gliedert sich dabei in folgende Teile:

Buchführung
Kosten- und Leistungsrechnung
Statistik
Planung
Controlling

      18Buchführung (Finanzbuchhaltung):

      Buchführung

      In der Finanzbuchhaltung werden die Geschäftsvorfälle des Unternehmens chronologisch geordnet, planmäßig und vollständig für jeweils einen bestimmten Zeitraum, das Geschäftsjahr, aufgezeichnet. Die Buchführung hat somit folgende Aufgaben:

Aufzeichnungen aller Veränderungen des Vermögens und der Schulden
Darstellung von Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag
Ermittlung des Periodenerfolgs
Erfassung der belegmäßigen Nachweise aller Geschäftsvorfälle
Lieferung der Grunddaten für
die Besteuerung,die Kosten- und Leistungsrechnung,die Statistik unddie Planung

      19Kosten- und Leistungsrechnung:

      Kosten- und Leistungsrechnung

      Die Kosten- und Leistungsrechnung erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Dokumentation: Aufzeichnung der Selbstkosten für Zwecke der Preisermittlung oder für die Ermittlung von Verrechnungspreisen (vgl. § 90 Abs. 3 AO).
Ermittlung des Betriebsergebnisses (operatives Ergebnis): Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen, die innerhalb einer Rechnungsperiode (z. B. Quartal) im originär betrieblichen Bereich angefallen sind.
Ermittlung der Selbstkosten (Preiskalkulation):
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