Privat- und Prozessrecht. Peter Förschler
gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringen kann.
5.6.1.3 Vollmacht der Angestellten in Laden oder Warenlager
Wer als Kunde mit Verkaufspersonal in Ladenräumlichkeiten Geschäfte abschließt, soll nicht der Gefahr ausgesetzt sein, mit vollmachtlosen Vertretern konfrontiert zu sein. Kann der Inhaber eines Handelsgeschäfts daher beweisen, dass sein Mitarbeiter im Laden tatsächlich keine Vollmacht nach § 54 HGB hatte, so hilft § 56 HGB mit einer Fiktion:
Der Angestellte gilt danach als ermächtigt, die in dem Laden oder in einem offenen Warenlager gewöhnlich anfallenden Verkaufsgeschäfte oder Entgegennahmen für den Unternehmer vorzunehmen. § 56 HGB gilt nur, wenn der Unternehmer Kaufmann i. S. des HGB ist. Als „angestellt“ gilt jeder, der mit Wissen und Wollen des Kaufmanns in die Verkaufstätigkeit eingeschaltet ist (also nicht das Reinigungspersonal). Unter Laden bzw. offenes Warenlager fallen alle Verkehrsflächen, die dem Publikum zugänglich sind, also Verkaufsflächen des Einzel- und Großhandels, Ausstellungsräume, Verkaufsräume von Autohäusern oder Messestände in Messehallen.
5.6.2 Mittelbare Stellvertretung
Ein gesetzlich geregelter Fall der mittelbaren Vertretung (vgl. oben 5.3.4.2) ist das Kommissionsgeschäft. Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (§ 383 HGB).
Wiederholungsfragen zum 5. Kapitel
1. In welchen Fällen besteht gesetzliche Vertretung?
2. Wie kommt es sonst zur Bestellung eines Vertreters?
3. Muss ein Vertreter geschäftsfähig sein?
4. Wodurch unterscheiden sich Stellvertreter und Bote?
5. Wie wird Vertretungsmacht erteilt?
6. Welche Besonderheit gilt bei der Vollmacht zur Vornahme eines einseitigen Rechtsgeschäfts?
7. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Vollmacht und Innenverhältnis?
8. Welches sind die Folgen, wenn der Vertreter seine Stellvertretung gegenüber dem Geschäftspartner nicht offenbart?
9. Was versteht man unter mittelbarer Stellvertretung?
10. Wann haftet ein Vertreter ohne Vertretungsmacht persönlich?
11. Wann kommt es zur Eigenhaftung eines Vertreters?
12. Was bedeuten „Duldungsvollmacht“ und „Anscheinsvollmacht“? Wie unterscheiden sie sich?
13. Welche Besonderheiten weist die Prokura im Vergleich zur BGB-Vollmacht auf?
14. Wie unterscheiden sich Prokura und Handlungsvollmacht?
15. Welche Vertretungsbefugnis hat in einem Unternehmen der Ladenangestellte?
(Siehe auch „Privat- und Prozessrecht – Übungsaufgaben mit Lösungen“, Fälle 36 bis 38)
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