Lebendige Seelsorge 5/2019. Verlag Echter
Beziehung zweier austausch- und ersetzbarer Abstrakta, deren Zueinander vollständig mathematisch-logisch in einem geschlossenen System beschrieben werden kann. Die Heilsverwaltung am Ort bedarf zwar der gesetzlichen Regelungen, wie sie z. B. in can. 528 §2 CIC ausgeführt sind, doch erschöpft sie sich nicht in deren funktionaler Ableistung. Es liegt im Wesen des Konkreten und des Lebendigen, dass es sich einer funktionalen Definition entzieht und jegliches System sprengt, wie z. B. die wissenschaftstheoretische Position des Fallibilismus zeigt. Jeder Mensch ist konkret-lebendig, womit ein vollständiges Durchdringen einer Person mittels eines mathematisch-beschreibbaren Netzes, wie die Algorithmen der Social Media, unmöglich ist. Immer bleibt ein nicht erklärbarer und unverfügbarer Rest – das Geheimnis der Person – bestehen, dem sich allein in der Begegnung nähern lässt. Begegnung ist die Zurückstellung des Eigenen im Nachvollzug der Sicht- und Lebensweise der oder des Anderen.
Die Reform der Kirche und der Ausbruch aus zunehmender Funktionalisierung benötigen eine konkrete lokale Gemeinschaft als Ort konkreter Begegnung, die synodal im geistlichen Prozess der Unterscheidung auf die Raumeröffnung der Christusbegegnung hingeordnet ist.
Neben der Konkretion der Lokalität durchbricht solche jeder Person die gesellschaftlich bevorzugte funktionale Reduktion. Deshalb ist die Gemeinschaft am Ort als Raum der konkreten Begegnung ein notwendiger Ort des Glaubens, womit natürlich auch praktische Fragen nach der notwendigen Größe der Gemeinschaft, ihrer vielfältigen Zusammensetzung, ihrem inneren ethischen Codex und ihrer nach außen sichtbaren, einladenden und anziehenden Willkommenskultur eröffnet sind. Sie ist jedoch, wie die Ausführungen zur Synodalität angedeutet haben, auf die größere Begegnung verwiesen, die sie überhaupt erst konstituiert und welche ihr dauerhaft Halt zu geben vermag. Hat der Glaube, wie Karl Gabriel schreibt, an Selbstverständlichkeit verloren und bedarf es hier der Erneuerung, wird es Aufgabe der christlichen Struktur am Ort sein, vielfältige Begegnungsräume mit der konkreten Person Jesu Christi anzubieten. Von ihm her wird sich auch neu der Höhepunkt gemeindlichen Lebens, die Hl. Messe, als form- und gestaltgewordene lebendige Begegnung in der Einheit der Gemeinschaft erschließen lassen.
Die Reform der Kirche und der Ausbruch aus zunehmender Funktionalisierung benötigen also eine konkrete lokale Gemeinschaft als Ort konkreter Begegnung, die synodal im geistlichen Prozess der Unterscheidung auf die Raumeröffnung der Christusbegegnung, d. h. auf die Mission, hingeordnet ist. Dies haben die Synodenväter der Jugendsynode unter dem Stichwort der „Missionarischen Synodalität“ zum Ausdruck gebracht: „Daher muss in jedem lokalen Umfeld wieder ein Bewusstsein dafür geweckt werden, dass wir als Volk Gottes dafür verantwortlich sind, das Evangelium in den verschiedenen Kontexten und innerhalb aller Situationen des Alltags Fleisch werden zu lassen. Dabei geht es darum, sich von der Denkweise des Delegierens zu lösen, die pastorales Handeln so stark bestimmt“ (Relatio finalis, Nr. 128).
LITERATUR
Abschlussdokument der XV. Ordentlichen Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema „Die Jugend, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“ (27. Oktober 2018), online unter: www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2018/Abschluss-dokument-Jugendsynode-2018.pdf (Relatio finalis).
Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Episcopalis Communio (15. September 2018).
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