Gewalt durch Gruppen. Detlef Averdiek-Gröner

Gewalt durch Gruppen - Detlef Averdiek-Gröner


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konnte nach Einschätzung vor Ort eine Eskalation wie im Vorjahr verhindert werden. Es kam zu keinen nennenswerten Taten, insbesondere zu keinen Sexualdelikten im Einsatzraum.

      In der Nacht gab es jedoch eine Fehlkommunikation: den „NAFRI-Tweed“, den die Pressestelle der Kölner Polizei absetzte.

      Die Kontrollen, die unter den Vorgaben der Erkenntnisse der EG Neujahr an Gruppen junger Männer mit nordafrikanischem und nahöstlichem Aussehen durchgeführt wurden, in Verbindung mit der Abkürzung NAFRI, welche für ein Auswerteprojekt „Nordafrikanischer Intensivtäter“ bei der Kölner Polizei steht, führte in den Folgetagen zu einer intensiven öffentlichen Debatte um den Vorwurf des „Racial Profilings“ bei der Kölner Polizei.

      Auch wenn sich der Kölner Polizeipräsident für den „NAFRI-Tweed“ am folgenden Morgen öffentlich entschuldigte, war die Diskussion sowohl im Internet in den sozialen Medien als auch in der Presse kontrovers. Hier stellte sich daher die Frage, ob der Vorwurf gerechtfertigt war, aber auch die Frage, warum entgegen aller Vorhersagen wieder so viele junge Männer nach Köln gekommen waren.

       1.2.2Polizeiliche Bearbeitung im Rahmen der AG Silvester 7

      Durch die Lageentwicklung ergaben sich insbesondere mit Blick auf zukünftige Großveranstaltungen wie Karneval und Silvester 2017 Fragestellungen, zu deren Bearbeitung der Behördenleiter die Arbeitsgruppe „Silvester 2016“ einrichtete. Darüber hinaus galt es, die Öffentlichkeit bzw. die Medien zu informieren.

       1.2.2.1Ziele der Arbeitsgruppe

      Durch den Auftraggeber wurden zunächst folgende Ziele formuliert:

      •Hinweise auf Motivationslage und Absichten der angereisten Gruppen junger Männer mit z. T. nordafrikanischer Herkunft sowie darauf, ob Verbindungen bzw. Absprachen zwischen den Gruppen bestanden, erlangen.

      •Ansätze für weitere Ermittlungen gegen Beschuldigte, deren gegen sie gerichtete Strafverfahren im Rahmen der EG Neujahr die StA Köln gem. § 154f StPO vorläufig eingestellt hat, prüfen.

      •Die erlangten Daten hinsichtlich Staatsangehörigkeit und kriminalpolizeilicher Erkenntnisse aufbereiten und auswerten.

      •Daten für die Öffentlichkeitsarbeit des PP Köln zur Verfügung stellen.

      •Bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes auf ausländerrechtliche Verstöße sind Ermittlungsverfahren einzuleiten.

       1.2.2.2Wesentliche Ergebnisse und deren Bewertung

      Die AG Silvester hatte Daten von Personen ausgewertet, die im Rahmen des Silvestereinsatzes 2016 (31.12.2016, 18:00 Uhr bis 1.1.2017, 06:00 Uhr) Adressaten polizeilicher Maßnahmen waren. Daneben wurden Daten von Personen berücksichtigt, bei denen Kontrolleure der DB AG ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben haben, weil sie ohne gültigen Fahrausweis Züge der DB AG von und nach Köln genutzt hatten.

      Wie die Personendaten, die der AG Silvester nach Abschluss der Einsatzmaßnahmen zugeleitet wurden, erhoben worden waren, ist nicht in allen Fällen nachzuvollziehen. Das ist damit zu erklären, dass die Einsatzkräfte nicht durchgängig dokumentiert haben, ob und welche Ausweisdokumente vorgelegt wurden, insbesondere wenn eine durchgeführte Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr gem. § 12 PolG NRW und anschließende Fahndungsabfrage keinen Anlass für weitergehende Maßnahmen ergaben. Bei Strafanzeigen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen hingegen ist die Dokumentation vorgelegter Ausweisdokumente die Regel. Erfahrungsgemäß ist darüber hinaus davon auszugehen, dass einige Personendaten auf mündlichen Angaben oder nicht amtlichen Dokumenten beruhen, insbesondere weil in Deutschland keine Verpflichtung besteht, einen Pass, Passersatzpapiere, Aufenthaltstitel oder entsprechende Bescheinigungen mitzuführen. Insoweit waren die Personendaten dahin gehend zu bewerten, ob sie für eine weitere Bearbeitung durch die AG Silvester mit Blick auf deren Zielsetzung geeignet waren.

      Ohne dass hier jede Möglichkeit zur Ermittlung von Personendaten berücksichtigt wird, lassen sich die Hauptquellen der erhobenen Personendaten wie folgt eingrenzen:

      •Polizeiliche Datenanwendungen, die in der Silvesternacht zu unterschiedlichen Zwecken genutzt wurden

      •Noch vorhandene kurzfristige Aufzeichnungen eingesetzter Beamter, welche diese zur Überprüfung nutzten

      •Daten der Bundespolizei

      •Daten aus in der Silvesternacht aufgenommenen Strafverfahren

      •Daten der DB AG

      •Hinweise aus der Bevölkerung

      Die hiernach vorliegenden 711 Datensätze hat die AG Silvester um offensichtliche Doppelerfassungen bereinigt. Diese sind entstanden, weil einzelne Personen in der Silvesternacht mehrfach kontrolliert und daher auch in verschiedenen Listen erfasst wurden. Weiterhin mussten die Daten, die von der BPOL und der Deutschen Bahn stammen, um für weitere Überprüfungen ungeeignete Datensätze bereinigt werden. Insgesamt verblieben 640 Datensätze, die für weitere Recherchen geeignet waren.

      Durch Aufbereitung der Daten konnten bei den überprüften bzw. identifizierten Personen folgende Staatsangehörigkeiten festgestellt werden:

Staatsangehörigkeit Anzahl
Irak 125
Syrien 123
Deutschland 112
Afghanistan 74
Iran 32
Guinea 28
Marokko 21
Pakistan 17
Eritrea 14
Algerien 11
Indien 10
staatenlos 8
Italien 4
Tunesien 4
Türkei 4
Russ. Föderation 4
Gambia 3
Rumänien 3
Somalia 3
Äthiopien 3
Libanon 3

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Staatsangehörigkeit Anzahl
Bangladesch 2