Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr.. Boris Dreyer

Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr. - Boris Dreyer


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seine Darstellung nur bis zum Jahr 301 v. Chr. vor, danach nur noch in byzantinischen Exzerpten.

      Unklar bleiben die Quellen einer weiteren Universalgeschichte dieser Zeit aus der Hand des Trogus, dessen Werk wiederum nur in späten Exzerpten oder in der unzuverlässigen Zusammenfassung von Justin aus der Hohen Kaiserzeit erhalten ist.

      Bemerkenswert sind weiter die umfangreich, wenn auch nicht immer im Original erhaltenen Passagen zur frührömischen und klassischen römischen Geschichte von Cassius Dio in griechischer Sprache. Dieser war ein hoch dekorierter und erfolgreicher Politiker und Statthalter der Severerzeit (Anfang des 3. Jahrhunderts n. Chr.), der durch die Ausschreibung annalistischer Traditionen oft interessante Alternativen zur Darstellung des Polybios für die Zeit nach 264 v. Chr. bietet. Die Version Dios macht deutlich, dass zumindest die ältere annalistische Tradition nicht „über einen Kamm“ geschoren und einhellig verdammt werden sollte, vielmehr auch schon im 3. Jahrhundert einigen, wenn auch im Einzelnen schwer zu qualifizierenden Wert besitzen kann.

      Wertvolle Informationen bieten die Viten über wichtige römische Persönlichkeiten, Politiker und Feldherrn aus der Feder des belesenen Plutarch aus Chaironeia (in Griechenland) im 2. Jahrhundert n. Chr., die wir sonst nicht mehr fassen können. Wichtige Biographien sind etwa die des Q. Fabius Maximus Verucosus „Cunctator“, Marcus Claudius Marcellus, M. Porcius Cato, Titus Quinctius Flamininus, L. Aemilius Paullus, Tiberius und Gaius Gracchus.

      Annalistik

      Die historiographische Überlieferung der römischen Geschichte vom 8. bis 4. Jahrhundert v. Chr. beruht fast ausschließlich, diejenige der Zeit danach zu einem beträchtlichen Teil auf der sogenannten Annalistik. Man spricht von der älteren Annalistik aus der hohen und der späten Republik und der jüngeren Annalistik aus der Zeit Sullas und des Augustus. Genauere Angaben über Werkumfang und Lebenszeit der einzenen Autoren sind oft nicht möglich. Zu den bekannteren gehören Valerius Antias, Q. Aulus Quadrigarius, Licinius Macer und Q. Aulus Tubero.

      Zurückzuführen ist diese Gattung auf die Festkalender (fasti; etwa fasti Capitolini) der Oberpriester (pontifices maximi), die vor dem Haus der Priester (regia) aufgestellt und dann archiviert wurden. An diese fasti wurde eine Jahresliste mit sogenannten eponymen Magistraten gehängt. Für die ältere Zeit hat man aber bei den erhaltenen Verzeichnissen mit annalistischen Interpolationen wenigstens bis um 450 v. Chr. zu rechnen. Nach den eponymen Magistraten wurden in Rom die Jahre gezählt. Man schrieb wichtige Ereignisse oder göttliche Vorzeichen zur Erinnerung dazu, damit keine kultischen Feste durch weltliche Angelegenheiten (etwa durch Gerichtstage) entweiht würden (fasti = dies, quibus fas est, lege agere = „Tage, an denen es recht ist, Gericht zu halten“).

      Die hinzugeschriebenen Ereignisse wurden immer ausführlicher und erhielten am Ende des 4. Jahrhunderts den Charakter einer Chronik. Diese jahresweise Anfügung von Ereignissen an die Konsuln (daher Annalen, von annus = Jahr) wurde bis 125 v. Chr. (133?) fortgeführt und dann in 80 Büchern Annales maximi von dem pontifex maximus Scaevola ediert. Danach wurde auf eine Weiterführung verzichtet.

      Denn mittlerweile hatten sich Historiker der jahresweisen Darstellung angenommen, nachdem die Literatur in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts v. Chr. auch in Rom Fuß gefasst hatte.

      Cato der Ältere

      Diese Historiker schrieben zunächst griechisch, wie Fabius Pictor und Cincius Alimentus. Daneben hat Cato der Ältere (Censorius) sein Werk Origines (Ursprünge) auf Latein geschrieben. Ihr Charakteristikum ist gerade nicht die annalistische Anordnung der Taten einzelner Geschlechter. Vielmehr war das Programm des Cato, die Taten des römischen Volkes ohne die herkömmliche Ausrichtung auf die Bewährung einzelner Vertreter des Adels, der Nobilität, also res sine nominibus, zu schildern. Um die Jahrhundertmitte begannen auch die (älteren) Annalisten lateinisch zu schreiben.

      Cicero

      Eine besondere Erwähnung verdienen noch – neben den Rechtskommentaren der römischen Kaiserzeit – die Reden, Denkschriften, Briefe und philosophischen Schriften Ciceros. Sein in den Exkursen ausgebreitetes Wissen über die römische Vergangenheit (wenn auch schwerpunktmäßig für die Zeit ab 133), das durch eine konservative Sicht geprägt ist, ist eine wichtige Informationsquelle.

      Weitere Quellen und Indizien

      Die sogenannten monumenta privata, deren Bedeutung Polybios (6,53ff.) bei der Bestattung hervorhebt – dann wurde zum Ruhm des gerade Verstorbenen und seines Geschlechts aus diesen „Privatarchiven“ vorgetragen – sind kaum erhalten, können also nicht wirklich die Lücken füllen.

      So ist man für die Rekonstruktion der römischen Geschichte der sogenannten Klassischen Republik auf Einzelnachrichten verschiedenster Provenienz (zum Teil nur mit punktueller Aussagekraft) angewiesen:

      Glücklicherweise lassen immer mehr dokumentarische Quellen Rückschlüsse auf die Innenpolitik Roms und die Handlungen der Senatoren zu, wenn sie auch in der Regel nicht lateinischer Provenienz sind. Vielmehr stammen sie aus den griechischen Städten des östlichen Mittelmeers, die sich gegen Ende des 3. Jahrhunderts mit der zunehmenden römischen Suprematie konfrontiert sahen.

      Darüber hinaus bringen archäologische Untersuchungen Erkenntnisse über die Zustände in Rom. Weiter lassen sprachgeschichtliche Erwägungen, wie die Bedeutungsgeschichte und die Rekonstruktion älterer Konnotationen, Folgerungen zu. Gleiches gilt für die Namenskunde (Orts- und Personennamen). Institutionenkunde und Rechtsgeschichte erlauben Rückschlüsse von der historischen Zeit auf die Frühzeit und den Beginn der Klassischen Phase, zum Beispiel hinsichtlich der Funktionsweise der römischen Volksversammlungen beziehungsweise des Familien- und Erbrechts. Dasselbe gilt für die tradierten Riten und Kulte.

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II. Die innere Entwicklung 1. Die Ständekämpfe

      a) Überblick

      um 500 v. Chr.

      Abschaffung des Königtums: patrizischer Adel im Senat wählt aus seiner Mitte eponyme Magistrate (Annuität, cum imperio). Anlass für Ständekämpfe: Hoplitenphalanx löst adligen Einzelkampf ab

      1. Phase der Ständekämpfe

      1 Forderungen der plebs privatrechtliche Gleichstellung; Aufzeichnung des Rechtspolitische Rechte: Entscheidung über Krieg und Friede, Wahl der Magistrate

      2 Kampforganisationen der plebs concilium plebis (gegliedert nach den „neuen“, lokalen tribus)tribuni plebis

      3 Kampfmittel der plebs passiver Widerstand (z. B. secessio)faktischer Schutz des Plebejers durch Volkstribun (sacrosanctitas) vor patrizischer Magistratswillkür Widerstand Patrizier:Heiratsverbot; Ausweitung des imperium auf kapitale Koerzition

      um 450 v. Chr.

      Erster Ausgleich

      1) Neueinteilung Bürgerschaft und Gebiet in lokale tribus

      2) Kodifikation (XII Tafeln)

      3) Einrichtung comitia centuriata: nach Heeresgliederung in Zenturien: 193, davon 18 für Ritter, 80 für die 1. Klasse, 95 für untere Klassen und infra classem. Entscheidung über Krieg und Frieden, Gesetzgebung, Wahl der Magistrate

      4) Aufhebung des Eheverbots (lex Canuleia)

      2. Phase der Ständekämpfe

      1 Forderungen der plebs: Beteiligung an Oberkommando und Regierung

      2 Volkstribune blockieren patrizische Magistrate (intercessio): Anarchie

      Endgültiger Ausgleich

      1) Führende Plebejer nehmen – zunächst beisitzend – an Senatssitzungen teil

      367 v. Chr.

      2)


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