Erfolgreich mit Compliance. Barbara Neiger

Erfolgreich mit Compliance - Barbara Neiger


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und private Haushalte. Die inhaltliche Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre konzentrierte sich zunächst auf das Rechnungswesen und auf Fragen der Kostenverursachung und der Finanzierung. In weiterer Folge wurden diese Teilgebiete durch die Untersuchung von Absatz-, Produktions- und Organisationsfragen erweitert.[24] Stand in der Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg vorerst die kurzfristige Planung von Finanzströmen im Mittelpunkt, so entwickelte sich ab den 1960er-Jahren eine auf den Ergebnissen der Vergangenheit beruhende Langfristplanung mit Gewinnprognosen für weiter in der Zukunft liegende Perioden. Die Ölkrise 1973 und die zunehmende globale politische Destabilisierung machten deutlich, dass diese Vorgangsweise nicht mehr ausreichte, sondern eine Analyse des Umfeldes zur Identifikation von zukünftigen Risiken und Chance erforderlich wurde. Als Ergänzung zur betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung fand das vorrangig in den USA entwickelte Konzept des strategischen Managements zunehmend auch in Deutschland und in ganz Europa Verwendung.[25]

      Zusammenfassend ist festzuhalten, dass beide Strömungen einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Führung von Organisationen leisten. Die aus der Praxis kommende systemorientierte Managementlehre liefert die Werkzeuge für die Umsetzung und die Bewältigung von sich laufend verändernden Anforderungen. Die Betriebswirtschaftslehre steuert durch ein Planungskonzept die fundierten Grundlagen für eine solide Entscheidungsvorbereitung bei.

      1.3.2 Compliance-Management-Systeme

      Durch die Gestaltung von Strukturen, Regeln und Abläufen und der kontinuierlichen Steuerung und Verbesserung aller Aktivitäten bilden Management-Systeme einen Rahmen für die einheitliche und zielorientierte Organisationsausrichtung. Nationale wie internationale Rechtsordnungen sehen vor, dass Organisationen eine (implizite) Aufsichts- und Kontrollpflicht zur Einhaltung von Gesetzen haben. Abgesehen von einigen Ausnahmen gibt es jedoch keine Vorschriften darüber, wie diese Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen auszugestalten sind. Insbesondere gibt es keine für alle Organisationen gültige gesetzliche Vorschrift, die die Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS) vorschreibt.

      1.4 Abgrenzung Governance – IKS – RMS – CMS


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