Energiepolitik und Elektrizitätswirtschaft in Österreich und Europa. Axel Kassegger
der E-Control
Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V)
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung – EMo-V
Netzbenutzerkategorien-Verordnung – NB-V
Großhandelsdaten-Verordnung – GHD-V
Clearinggebühr-Verordnung 2018
Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO (DAVID-VO)
Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung
Intelligente Messgeräte-Anforderungs-Verordnung (IMA-VO)
Netzdienstleistungsverordnung Strom
Netzengpassentgelt-Verordnung
Stromkennzeichnungsverordnung
Strom-NBK-VO
Wechselverordnung 2014 (WVO 2014)
Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO)
Elektrizitätsstatistikverordnung 2016
Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018
ÜBERBLICK UND KURZBESCHREIBUNG
Das vorliegende Buch basiert auf einer vom Autor im August 2019 im Rahmen des Ausbildungsganges zur Erlangung des Dienstgrades Brigadier in der Generalstabsabteilung des österreichischen Bundesheeres eingereichten militärwissenschaftlichen Seminararbeit. Es beschäftigt sich mit der europäischen und österreichischen Energiepolitik seit dem Zweiten Weltkrieg mit Schwerpunkt auf der Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft in den letzten drei Jahrzehnten. Diese war, so wie die Gaswirtschaft, über Jahrzehnte für die europäischen Institutionen von völlig untergeordneter Bedeutung. Die Aufmerksamkeit Europas galt den Sektoren Erdöl, Kohle und Atomkraft. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung in der Elektrizitätswirtschaft lagen lange Jahrzehnte in nationalstaatlicher Hand, die Elektrizitäts- und Gasmärkte waren sehr oft von monopolartigen Strukturen mit dominierenden Eigentümerschaften der öffentlichen Hand geprägt.
Auf zweiter Ebene beschäftigt sich diese Arbeit mit der Rolle und den Aufgaben der Elektrizitätswirtschaft in Österreich im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines stabilen Stromnetzes und einer ausreichenden Stromversorgung und der Bedeutung dieser Aufgabenerfüllung für die wirtschaftliche Landesverteidigung im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung. Die Energiewirtschaft im Allgemeinen und die Elektrizitätswirtschaft im Besonderen hatten und werden immer einen sehr hohen Stellenwert in der sicherheitspolitischen Betrachtung auf Ebene der Nationalstaaten haben.
Aus der Perspektive der Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der österreichischen Elektrizitätsversorgung bietet die Arbeit eine Darlegung, Analyse und Beurteilung eines doppelten Spannungsfeldes: Zum ersten jenes möglicher Zielkonflikte zwischen den mit dem Grünbuch der Kommission vom 14. Juni 2006 „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ klar definierten drei primären Zielen europäischer Energiepolitik für die nächsten Jahrzehnte „Nachhaltigkeit – Wettbewerbsfähigkeit – Versorgungssicherheit“, insbesondere vor dem Hintergrund einer politisch erwünschten Wende in der Energieversorgung, weg von fossilen Primärenergieträgern hin zu aus erneuerbaren Energieträgern gewonnener Energie.
Zum zweiten das Spannungsfeld der Allokation von Kompetenzen und Verantwortung zwischen Europäischer Union und Nationalstaaten bei der Meisterung bestehender und zukünftiger Aufgabenstellungen im Energiesektor im Allgemeinen und im Elektrizitätssektor im Besonderen.
Kapitel 2 gibt einen Abriss der Entwicklung der europäischen Energiepolitik mit besonderer Berücksichtigung der Elektrizitätswirtschaft seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951. Lange Jahrzehnte lag das Interesse auf europäischer Ebene fast ausschließlich auf dem Bereich der fossilen Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle.
Spätestens mit Schaffung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 fand auf europäischer Ebene ein Paradigmenwechsel statt. Die Elektrizitätswirtschaft und auch die Gaswirtschaft rückten in den Mittelpunkt des Interesses der Union. In den 17 folgenden Jahren stand die Schaffung eines gemeinsamen Strombinnenmarktes und das damit verbundene Bestreben, die dazu erforderlichen Kompetenzen auf Unionsebene zu bringen, an sehr hoher Stelle auf der europäischen Prioritätenliste.
Mit dem Grünbuch der Kommission vom 14. Juni 2006 „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ wurden klar die drei primären Ziele europäischer Energiepolitik für die nächsten Jahrzehnte definiert, nämlich Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit.
Mit dem Vertrag von Lissabon 2007 wurden erhebliche Kompetenzen in der Elektrizitätswirtschaft auch primärrechtlich in den Bereich der Europäischen Union verschoben, der Strombinnenmarkt wurde mit Verabschiedung des 3. Binnenmarktpakets im Jahr 2009 in seinen wesentlichen Zügen verwirklicht, andererseits wurden mit der Gründung eines Europäischen Verbands der Übertragungsnetzbetreiber für Strom, dem European Network of Transmission System Operators for Electricity ENTSO-E, und der Gründung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zwei supranationale Organisationen auf europäischer Ebene installiert und mit entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet. Mit der 2012 ins Leben gerufenen Koordinierungsgruppe „Strom“ der Europäischen Kommission kam eine weitere supranationale Organisation hinzu.
Durch die schrittweise Schaffung eines gemeinsamen Strombinnenmarktes in der EU wurden einerseits Akzente gesetzt, die der Versorgungssicherheit dienlich sind, andererseits aber auch Regelungen getroffen, die die Einflussmöglichkeit der Nationalstaaten auf die Energiepolitik im eigenen Land reduzieren. Allerdings kann die EU gemäß Artikel 194 Abs. 2 AEUV gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht Maßnahmen erstellen, die die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung regeln.
Aus der fortschreitenden europäischen Energiebinnenmarktintegration, sekundiert durch internationale Vereinbarungen wie z. B. das Pariser Klimaübereinkommen, besteht somit insbesondere für das Thema Versorgungssicherheit das Spannungsfeld zwischen internationalen Verpflichtungen, EU-Kompetenzen und nationalen Kompetenzen weiter.
Die nächsten Jahre von 2014 bis 2018/19 waren auf europäischer Ebene von der prioritären Verfolgung des energiepolitischen Ziels der Nachhaltigkeit gekennzeichnet. Startpunkt war die strategische Zielvorgabe des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs vom 22. Oktober 2014, welche den Klima- und Energierahmen bis 2030 und die drei Kernziele bis zum Jahr 2030 festlegte:
• Das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU um 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken,
• das Ziel, in der EU 27 % des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken, wobei für die Mitgliedstaaten Einzelziele gelten,
• das Ziel, 27 % des prognostizierten Energieverbrauchs einzusparen, also die Energieeffizienz um 27 % zu verbessern.
Über den Zwischenschritt der Mitteilung der Kommission vom 30. November 2016 „Saubere Energie für alle Europäer“ erfolgte die legislative Umsetzung der Ziele mit dem insgesamt 8 Rechtsakte