Schulsozialarbeit. Karsten Speck
von Schule mitwirkt und sozialpädagogische Verfahren (z. B. biographische Diagnostik) einbringt. Dies gilt für alle, nicht nur für belastete Schulen.“
• Ludewig/Paar (2001, 521): „Schulsozialarbeit ist eine Form der Jugendhilfe, verortet in der Schule, einer wichtigen Sozialisationsinstanz für junge Menschen. Schulsozialarbeit ist insofern ein infrastrukturelles Element in der Schule. Sie setzt dort an, wo sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Kompetenzen erforderlich sind, wo psychosoziale Bedingungen und Belastungen Lernen unmöglich machen, wo soziale Ausgrenzungen drohen oder bestehen, wo die Entwicklung von sozialen Kompetenzen zu unterstützen ist, wo es der personenorientierten Hilfen zum Übergang in Ausbildung und Beschäftigung bedarf und zuweilen auch wo die Entwicklung eines entwicklungsfördernden Schulklimas zu unterstützen ist.“
• Seithe (2002a, 78): „Die Schulsozialarbeit umfasst den Zusammenhang der sozialpädagogischen Tätigkeiten im Kontext des öffentlichen Schulwesens. Programmatisch, institutionell und rechtlich ein integraler Bestandteil der Jugendhilfe ist sie in besonderem Maße geeignet, Prävention und konkrete Intervention miteinander zu verbinden und zudem der Aufgabenstellung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nachzukommen, sich für bessere Lebensbedingungen ihres Klientels einzusetzen und sich in die bestehenden Lebenswelten, hier die Schule, ‚einzumischen’ (§ 1.4 KJHG).“
• Bolay et al. (2003, 9): „Wir verstehen unter ‚Schulsozialarbeit’ nicht die ganze Breite an schulbezogenen Kooperationsformen der Jugendhilfe, sondern reservieren diesen Begriff für eine Arbeitsform, die, langfristig vereinbart und mit sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften durchgeführt, direkt in Schulen oder zentral auf Schule bezogen stattfindet (Rademacker 1996, 217).“
• Kraimer (2003, 17): „Schulsozialarbeit bezeichnet al.e Arbeitsansätze, Tätigkeiten und Zusammenhänge, die auf einer professionellen Basis in oder im Umfeld der Schule zur lebensweltnahen Unterstützung in Notlagen oder zur generellen Förderung des sozialen Zusammenlebens realisiert werden. Schulsozialarbeit leitet ihren Auftrag aus der Kinder- und Jugendhilfe ab und ist eine professionelle Leistung, die den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Aufforderung zur Selbsttätigkeit und der Lebensweltorientierung mit den Aspekten der Dezentralisierung und Regionalisierung folgt.“
• Vögeli-Mantovani (2005, 24): „Schulsozialarbeit ist die organisatorische, kooperative und auf Dauer angelegte Integration einer zusätzlichen, eigenständigen fachlichen Kompetenz und Dienstleistung in die Institution Schule, um die Umsetzung eines umfassend verstandenen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule mit erweiterten, den Problemen und Umständen der Lernenden und Heranwachsenden angepassten Mitteln und Aktivitäten zu unterstützen.“
• Drilling (2009, 95): „Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“
• AvenirSocial/SchulsozialarbeiterInnen-Verband (2010a, 1 f.): „Die Schulsozialarbeit ist ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit und nutzt deren Methoden und Grundsätze. Sie arbeitet mit Fachleuten trans- und interdisziplinär zusammen. Die Theorie und Praxis der Schulsozialarbeit orientieren sich an der Sozialen Arbeit als Handlungswissenschaft. Die Schulsozialarbeit ist eine gleichberechtigte Partnerin gegenüber der Schule, welche als eigenständige Fachstelle mit der Schule kooperiert. Schulsozialarbeit ist an allen Schulformen (z. B. Volks-, Berufs-, Privat- oder Kantonsschulen) ein fester Bestandteil der Schule. Die Schulsozialarbeit fördert und unterstützt die Integration der SchülerInnen in die Schule. Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung für eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-)Alltags. Sie trägt dazu bei, sozialen und persönlichen Problemen vorzubeugen, sie zu lindern und zu lösen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.“
• Spies/Pötter (2011, 14): „Zumeist steht bzw. stand hinter dem jeweiligen Begriff letztlich der Gedanke, ein auf Kinder und Jugendliche in der Schule bezogenes, aber nicht auf Schule begrenztes, von Jugendhilfe allein oder gemeinsam mit Schule verantwortetes Tätigkeitsfeld sozialer Arbeit zu markieren, das sowohl einen Teilbereich von Jugendhilfe als auch mehrere ihrer Angebotsformen am Ort der Schule bereithält und sich dabei auf eigenständige sozialpädagogische Handlungskompetenz stützt.
Aufbauend auf die begrifflichen und fachlichen Erläuterungen wird im Weiteren die folgende Definition von Schulsozialarbeit zugrunde gelegt:
„Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen“ (Speck 2006a, 23).
Ungeachtet einer begriffliche Klärung und Eingrenzung gibt es in der Förderpolitik und Praxis weiterhin unterschiedliche Handlungsstrategien hinsichtlich der theoretischen Begründungen, des Auftrags, der Ziele, der Zielgruppen, der Rechtsgrundlagen, der Methoden, der Angebotspalette, des Arbeitsortes, des Bedarfs und der richtigen Trägerkonstellation von Schulsozialarbeit:
Abzuwarten bleibt, ob diesbezüglich