Schulsozialarbeit. Karsten Speck
Zusammenfassend betrachtet expandierte die Schulsozialarbeit im deutschsprachigen Raum in relativ kurzer Zeit.
3 Begriffsklärung und Definition zur Schulsozialarbeit
Bislang mangelt es dem Arbeitsfeld Schulsozialarbeit sowohl an einem unumstrittenen Begriff als auch einem relativ klaren inhaltlichen Verständnis (Speck 2005).
Der von Maas 1966 aus der amerikanischen „School Social Work“ in Deutschland eingeführte und von Abels (1971) einige Jahre später aufgegriffene Begriff „Schulsozialarbeit“ ist in Deutschland inzwischen zwar weitgehend gebräuchlich (z. B. in den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Gleichwohl werden – anders als in den anderen deutschsprachigen Ländern – darüber hinaus auch andere Begriffe verwendet. Die Begriffsvielfalt gilt angesichts der föderalen Struktur der Bundesrepublik nicht ganz unerwartet für die Förderpolitik der einzelnen Bundesländer, aber auch für die Fachpublikationen (siehe Kasten):
„Berufsschulsozialarbeit“ (in den Ländern Bayern, Thüringen)
„Sozialarbeit an Berufsbildenden Schulen“ (in Thüringen)
„Jugendsozialarbeit an Schulen“ (in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bayern)
„Jugendarbeit an Schulen“ (im Land Thüringen)
„Schoolworker“ (im Saarland)
„Schul Soziale Arbeit“ (Witteriede 2003)
„schulalltagsorientierte Sozialpädagogik“ (Maykus 2001)
„schulbezogene Jugendhilfe“ (Prüß et al. 2001a)
„schulbezogene Jugendsozialarbeit“ (z. B. im Land Thüringen BMFSFJ 2005; BAG JAW 1996; BAG KJS 2002)
„Schul-Soziale Arbeit“ (Schilling 2004)
„Sozialarbeit an Schulen“ (z. B. im Land Brandenburg)
„Sozialarbeit in der Schule“ (z. B. Glanzer 1993; THMSG 1998a)
„Soziale Arbeit an Schulen“ (z. B. Spies/Pötter 2011)
„Sozialarbeit in Schulen“ (im Land Hessen)
„Sozialpädagogische Fachkräfte an Gesamtschulen“ (im Land Nordrhein-Westfalen)
„sozialpädagogisches Handeln in der Schule“ (z. B. Braun/Wetzel 2000)
Für die unterschiedlichen Begrifflichkeiten werden unter anderem a) die historische Vorbelastung des Begriffes Schulsozialarbeit, b) die stärkere Betonung des Jugendhilfecharakters des Arbeitsfeldes, c) die angestrebte Verknüpfung präventiver und intervenierender Angebote sowie d) die Vermeidung einer einseitigen und etikettierenden Zielgruppenfokussierung auf benachteiligte und beeinträchtigte SchülerInnen angeführt. Auffällig ist allerdings, dass diese Begrifflichkeiten in den Untertiteln, den Ausführungen sowie anderen Veröffentlichungen derselben AutorInnen nicht konsequent eingehalten werden, bei der Bezeichnung der sozialpädagogischen Fachkräfte häufig nicht mehr nutzbar sind und oftmals keine tatsächlich anderen Ziele und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gegenüber anderen Veröffentlichungen zur Schulsozialarbeit markieren.
Angenommen werden kann, dass durch die Begriffsvielfalt in der Förderpolitik und Fachdiskussion ein fachlicher Austausch über die Schulsozialarbeit, die notwendige Konzeptdiskussion und Profilschärfung sowie die Transparenz und Durchsetzung des Arbeitsfeldes in der (Fach-)Öffentlichkeit deutlich erschwert sind. Vor diesem Hintergrund spricht vieles für die Verwendung des Begriffes „Schulsozialarbeit“. Der Begriff Schulsozialarbeit
Angesichts dieser Argumente ist sehr nachdrücklich für die Verwendung des Begriffes Schulsozialarbeit zu plädieren. Legt man die Fachdiskussion zugrunde, so bedeutet eine solche Einigung auf die Bezeichnung Schulsozialarbeit allerdings noch nicht, dass es ein einheitliches Verständnis über den grundsätzlichen Auftrag, die Rechtsgrundlage, die Ziele, die Zielgruppen, den Leistungsumfang, die institutionelle Anbindung und Zusammenarbeit sowie den Arbeitsort von Schulsozialarbeit gibt. Zu einer gewissen inhaltlichen Schärfung gelangt man jedoch, wenn man vorliegende Definitionen zur Schulsozialarbeit in ihrem historischen Kontext betrachtet:
„Die Schulsozialarbeit kann die Defizite unseres Schulsystems ausgleichen helfen. Vor allem aber ist sie der Beitrag,