Sachenrecht I. Achim Bönninghaus
rel="nofollow" href="#ulink_ae99fc41-1f89-564d-941d-0ecf2d03eab8">2.Anspruch aus §§ 994 Abs. 2
b)Keine rechtsvernichtenden Einwendungen und Durchsetzbarkeit
4.Anspruch aus §§ 999, 994, 996
5.Konkurrenzen der Verwendungsersatzansprüche mit anderen Ersatzansprüchen
a)Verhältnis zu vertraglichen Abwicklungsregeln
b)Verwendungsersatzansprüche bei Besitzerlangung durch Vertrag mit einem Dritten
d)Anwendbarkeit der §§ 951, 812 ff
VI.Konkurrenzen zwischen § 985 und anderen Ansprüchen
1.Zu §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1
2.Zu vertraglichen Rückabwicklungsansprüchen
C.Nutzungsersatzansprüche des Eigentümers
I.Der Anspruch aus § 987 (ggf. i.V.m. § 990)
1.Anspruchsentstehung
a)Nutzungsziehung durch den Besitzer
b)Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung
c)Besitzer bösgläubig oder auf Herausgabe verklagt
d)Keine Beschränkung durch § 991 Abs. 1
2.Rechtsvernichtende Einwendungen
a)Nutzungsziehung durch den Besitzer
c)gutgläubiger und unverklagter Besitzer
d)Unentgeltliche Besitzerlangung
e)Rechtsfolgenverweis auf §§ 818 ff
2.Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit
1.Verhältnis zum Bereicherungsrecht
D.Schadensersatzansprüche im EBV, §§ 989–992
I.Problemstellung und Konkurrenzfragen
1.Verhältnis der §§ 280 ff. zu den