Sachenrecht I. Achim Bönninghaus

Sachenrecht I - Achim Bönninghaus


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ff.

       a)Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 im EBV

       b)Anwendbarkeit des § 281 im EBV

       c)Anwendbarkeit des § 283 im EBV

       d)Anwendbarkeit des § 284 im EBV

       e)Anwendbarkeit des § 285 im EBV

       2.Anwendbarkeit der §§ 823 ff. im EBV

       a)Grundsatz: Sperrwirkung des § 993

       b)Gesetzliche Ausnahme § 992

       c)Nicht geregelte Ausnahme Fremdbesitzerexzess

       II.Anspruch aus § 989

       1.Anspruchsentstehung

       a)Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses

       b)Rechtshängigkeit der Vindikationsklage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

       c)Verschlechterung/Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit

       d)Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

       e)Schaden des Eigentümers

       2.Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

       III.Anspruch nach §§ 990, 989

       1.Anspruchsentstehung

       a)Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses

       b)Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

       c)Verschlechterung/Untergang/Herausgabeunmöglichkeit/Verschulden

       d)Schaden des Eigentümers

       2.Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

       IV.Anspruch aus § 992 i.V.m. §§ 823 ff.

       1.Anspruchsentstehung

       a)Voraussetzungen des §§ 992

       b)Tatbestand des § 823 Abs. 1

       2.Rechtsvernichtende Einwendungen

       3.Durchsetzbarkeit

       V.Ansprüche gegen den redlichen und unverklagten Besitzer

       1.Sonderfall: Deliktischer Besitzer

       2.Sonderfall: Fremdbesitzerexzess des Besitzmittlers

       3.Sonstiger Fremdbesitzerexzess

       VI.Zusammenfassung zu den Konkurrenzen

       1.Zusätzliche Anspruchsgrundlagen bei Vorsatz

       2.Anwendung des § 823 bei Fremdbesitzerexzess

       3.Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2

      


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