Baurecht Baden-Württemberg. Christoph Wassermann
rel="nofollow" href="#fb3_img_img_cf393d26-2825-5516-90b8-f39a2787129b.jpg" alt="kein Alternativtext verfügbar"/>
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
• | Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
• | Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 377140140
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: [email protected].
zurück zu Rn. 86, 416, 597, 698
Inhaltsverzeichnis
2. Teil Grundlagen des öffentlichen Baurechts
B.Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Baurecht
II.Das öffentliche Baurecht
3.Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
c)Verhältnis des Bauplanungs- zum Bauordnungsrecht
III.Verhältnis des privaten zum öffentlichen Baurecht
C.Verfassungsrechtliche Grundlagen
I.Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG
II.Kommunale Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
D.Der vom Baurecht geschützte Personenkreis
I.Eigentümer und ihnen gleichgestellte dinglich Berechtigte
I.Der Begriff des (baurechtlichen) Bestandsschutzes
II.Die zwei Arten des baurechtlichen Bestandsschutzes