Baurecht Baden-Württemberg. Christoph Wassermann
a)Vorliegen eines wirksamen Planaufstellungsbeschlusses
b)Ortsübliche Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses
c)Erforderlichkeit der Veränderungssperre zur Sicherung des Bebauungsplanes
5.Einhaltung der Geltungsdauer, § 17 BauGB
6.Rechtsschutz im Falle einer Veränderungssperre
II.Zurückstellung von Baugesuchen, § 15 BauGB
4. Teil Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
B.Anwendbarkeit der §§ 30 ff. BauGB
I.Bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB
II.Die weiteren Vorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB
III.Ausnahmen von der Anwendbarkeit der §§ 30 ff. BauGB
C.Zulässigkeit des Vorhabens nach §§ 30 ff. BauGB
I.Zulässigkeit des Vorhabens nach §§ 30, 34, 35 BauGB
1.Bestimmung des maßgeblichen Bereichs
a)(Ganz oder teilweise) beplanter Bereich
b)(Gänzlich) unbeplanter Bereich
II.Vereinbarkeit des Vorhabens mit §§ 30, 34 und 35 BauGB
1.Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, § 30 Abs. 1 BauGB
a)Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes
b)Gebot der Gebietsverträglichkeit (betrifft die Art der baulichen Nutzung)
c)Gebot der Rücksichtnahme, § 15 BauNVO (betrifft die Art der baulichen Nutzung)
e)Ausnahmen und Befreiungen, § 31 BauGB
2.Vorhaben im Bereich eines einfachen Bebauungsplans im Innenbereich, §§ 30 Abs. 3, 34 BauGB
3.Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, § 34 BauGB
a)Einfügen des Vorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung
b)Sicherung der Erschließung, §§ 123 ff. BauGB
c)Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und