Baurecht Baden-Württemberg. Christoph Wassermann

Baurecht Baden-Württemberg - Christoph Wassermann


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       II.Formelle Voraussetzungen

       1.Ordnungsgemäßer Bauantrag, § 53 LBO

       2.Zuständigkeit

       a)Sachliche Zuständigkeit, § 48 LBO

       b)Örtliche Zuständigkeit, § 3 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG

       3.Ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung, § 55 LBO

       4.Schriftform, § 58 Abs. 1 S. 3 LBO, und Begründung, § 58 Abs. 1 S. 5 LBO

       III.Materielle Voraussetzungen

       1.Genehmigungspflichtigkeit des Vorhabens

       a)Eröffnung des Anwendungsbereichs der LBO, § 1 f. LBO

       b)Vorhaben i.S.d. § 49 LBO

       c)Kein verfahrensfreies Vorhaben, § 50 LBO

       d)Kein kenntnisgabepflichtiges Vorhaben, § 51 LBO

       e)Keine Konzentrationswirkung

       2.Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens

       a)Umfang der von der Baurechtshörde zu prüfenden Vorschriften

       b)Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bauplanungsrecht, §§ 29 ff. BauGB

       c)Vereinbarkeit des Vorhabens mit örtlichen Bauvorschriften

       d)Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht

       e)Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, § 52 LBO

       f)Baugenehmigungsverfahren, § 58 LBO

       F.Mögliche Entscheidungen der Baurechtsbehörde, Nebenbestimmungen, Baulasten

       I.Ablehnende Entscheidung der Baurechtsbehörde

       II.Erteilung der Baugenehmigung

       III.Erteilung der Baugenehmigung unter Beifügung von Nebenbestimmungen

       IV.Baulast

       G.Übungsfall 3

       6. Teil Repressive Bauüberwachung: Bauaufsichtliche Eingriffsverfügungen

       A.Überblick

       B.Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Verfügung

       I.Ermächtigungsgrundlage

       II.Formelle Rechtmäßigkeit

       1.Zuständigkeit

       2.Verfahren

       3.Form

       III.Materielle Rechtmäßigkeit

       1.Vorliegen eines baurechtswidrigen Zustandes

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