Baurecht Baden-Württemberg. Christoph Wassermann
2 Hs. 1 BauGB
d)Keine Beeinträchtigung des Ortsbildes, § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB
e)Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbetriebe, § 34 Abs. 3 BauGB
f)Abweichungsmöglichkeit vom Erfordernis des Einfügens, § 34 Abs. 3a BauGB
4.Vorhaben im unbeplanten Außenbereich, § 35 BauGB
a)Funktion des Außenbereichs und Struktur des § 35 BauGB
b)Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens
c)Zulässigkeit eines nicht privilegierten Vorhabens
III.Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung, § 33 BauGB
a)Formelle Planreife, § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
b)Materielle Planreife, § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
c)Schriftliches Anerkenntnis der Festsetzungen durch den Antragsteller für sich und seine Rechtsnachfolger, § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
d)Gesicherte Erschließung, § 33 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
IV.Gemeindliches Einvernehmen, § 36 BauGB
1.Überblick
b)Problematische Konstellationen
2.Anforderungen an das gemeindliche Einvernehmen, § 36 Abs. 2 BauGB
a)Formell-rechtliche Anforderungen
b)Materiell-rechtliche Anforderungen
3.Rechtsnatur des gemeindlichen Einvernehmens
4.Bindungswirkungen des (nicht) erteilten Einvernehmens
a)Keine positive Bindungswirkung
c)Ersetzung, § 36 Abs. 1 S. 3 BauGB und § 54 Abs. 4 S. 1 LBO
5. Teil Präventive Bauüberwachung: Die Baugenehmigung
I.Formelles und materielles Bauordnungsrecht
II.Präventive und repressive Bauüberwachung
B.Die Baugenehmigung als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
C.Die Rechtsnatur und Rechtswirkungen der Baugenehmigung
D.Besondere Formen der Baugenehmigung