Baurecht Baden-Württemberg. Christoph Wassermann
h)Rechtsschutzbedürfnis
4.Inhalt der gerichtlichen Entscheidung
II.Verfassungsbeschwerde, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. § 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG
C.Rechtsschutz im Bereich der präventiven Bauaufsicht
I.Rechtsschutz des Bauherrn
1.Rechtsschutzbegehren: Erteilung einer Baugenehmigung
2.Rechtsschutzbegehren: Feststellung der vormaligen Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung
b)Erledigung eines belastenden oder begünstigenden Verwaltungsakts vor oder nach Klageerhebung, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO analog
3.Rechtsschutzbegehren: Aufhebung einer Nebenbestimmung
4.Rechtsschutzbegehren: Erteilung einer Baugenehmigung im Falle einer modifizierenden Genehmigung oder Auflage
5.Rechtsschutzbegehren: Erteilung einer Baugenehmigung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO
6.Rechtsschutzbegehren: Feststellung der Genehmigungsfreiheit
7.Rechtsschutzbegehren: Anfechtung einer Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB
8.Rechtsschutzbegehren: Anfechtung einer Aufhebung der Baugenehmigung
1.Rechtsschutzbegehren: Aufhebung der dem Bauherrn erteilten Baugenehmigung
2.Rechtsschutzbegehren: Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung
a)Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage, § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a Abs. 1 BauGB
b)Antragsbefugnis, § 42 Abs. 2 VwGO analog
D.Rechtsschutz im Bereich der repressiven Bauaufsicht
I.Rechtsschutz des Bauherrn gegen bauaufsichtliche Verfügungen
1.Rechtsschutzbegehren: Aufhebung der bauaufsichtlichen Verfügung
2.Rechtsschutzbegehren: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage
3.Rechtsschutzbegehren: Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme
II.Rechtsschutz des Nachbarn gegen bauaufsichtliche Verfügungen
1.Rechtsschutzbegehren: Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung