Verwaltungsprozessrecht. Mike Wienbracke
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_4c8de4c3-1d82-5ef1-bf9b-eb9908ed42d4">Keine abdrängende Sonderzuweisung
4.Fortsetzungsfeststellungsklage
7.(Nichtigkeits-)Feststellungsklage
2.Individuelle Zuordnung des subjektiv-öffentlichen Rechts zum Kläger
3.Möglichkeit der Rechtsverletzung des Klägers
2.Ordnungsgemäße Widerspruchserhebung
3.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
4.Statthaftigkeit des Widerspruchs
6.Erhebung bei der zuständigen Behörde
XII.Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
1.Fortsetzungsfeststellungsklage