Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Stefan Storr

Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Stefan Storr


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5. Fazit B. Der Anspruch auf Auskunft bzw Akteneinsicht I. Die Zulässigkeit der Klage (Organstreitverfahren) 1. Verwaltungsrechtsweg 2. Statthafte Klageart 3. Klagebefugnis 4. Klagegegner, Beteiligten- und Prozessfähigkeit II. Die Begründetheit der Klage 1. Keine ausdrückliche Regelung 2. Ableitung aus der Organstellung

      Fall 3 Buy Pälzisch! – Probleme mit der IHK › Lösung

      Aufgabe 1: Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft mit Grundrechten und Grundfreiheiten

      A. Die Zwangsmitgliedschaft

      I. Die einfachrechtlichen Voraussetzungen

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      II. Vereinbarkeit der Zwangsmitgliedschaft mit den Grundrechten

      1. Sachlicher Schutzbereich: Das einschlägige Grundrecht

      Die Zwangsmitgliedschaft könnte gegen Grundrechte verstoßen. L rügt eine Verletzung der Berufsfreiheit, es kommen aber auch Art. 9 Abs. 1 GG sowie die allgemeine Handlungsfreiheit als Auffanggrundrecht in Betracht.

      a) Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit)

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      Hinweis:

      b) Art. 9 Abs. 1 GG (Vereinigungsfreiheit)

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      c) Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit)

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      2. Persönlicher Schutzbereich: Grundrechtsberechtigung

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