Allgemeines Verwaltungsrecht. Mike Wienbracke

Allgemeines Verwaltungsrecht - Mike Wienbracke


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a)Ermächtigungsgrundlage

       b)Formelle Rechtmäßigkeit

       c)Materielle Rechtmäßigkeit

       III.Übungsfall Nr. 4

       7. Teil Verwaltungsvollstreckung

       A.Ermächtigungsgrundlage

       B.Formelle Rechtmäßigkeit

       C.Materielle Rechtmäßigkeit

       I.Vollstreckungsvoraussetzungen

       1.Gestrecktes Verfahren

       2.Sofortiger Vollzug

       II.Vollstreckungsverfahren

       1.Richtiges Zwangsmittel

       a)Ersatzvornahme

       b)Zwangsgeld

       c)Unmittelbarer Zwang

       d)Abgrenzung „Ersatzvornahme“ und „unmittelbarer Zwang“

       e)Ermessen, Verhältnismäßigkeit

       2.Verfahren

       a)Androhung

       b)Festsetzung

       c)Anwendung

       III.Keine Vollstreckungshindernisse

       IV.Übungsfall Nr. 5

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

      Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

      Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

      Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

      Lernthema 1 Lernprozesse und Lernmotivation

      Gerade beim Lernen setzen wir uns schnell unter hohen Leistungsdruck, haben hohe Erwartungen an uns. Das Ziel, also die Prüfung, ist weit entfernt, wir sehen häufig nicht, was wir schon erreicht haben, sondern nur das, was wir noch nicht geschafft haben – gemessen an der noch großen Distanz bis zum Ziel „Examen“. Es dauert häufig viele Wochen bis Monate bis wir eine Rückmeldung in Form einer Zensur erhalten. Das fördert leider nicht unsere unmittelbare Lernmotivation und unser aktuelles Lernverhalten.

      Unser Gehirn lernt durch Erfolge und durch Misserfolge und möchte gerade in unangenehmen Stresssituationen (langweiliger Stoff, Leistungsdruck) „pfleglich“ behandelt werden. Durch positive Rückmeldungen, Anerkennung und Belohnungen werden wir darin bekräftigt, bestimmte Tätigkeiten weiter (intensiver, besser) auszuüben.


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